Zum Inhalt springen

Hygiene Quick-Check

Ist Ihre Betreiberverantwortung vollständig abgesichert?

Dieser Quick-Check richtet sich speziell an Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Gemeinde- und Kreisverwaltungen, Verbände, Fitnessstudios, Wohlfahrtspflege und Ämter.

Kind im Kindergarten wäscht sich die Hände

Die gesetzlichen Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz sind klar geregelt und sie steigen stetig. Einrichtungen in denen Kinder betreut werden (wie Kindertagesstätten, Schulen oder Einrichtungen von Wohlfahrtsverbänden) sowie Gebäude von Gemeinden- und Kreisverwaltungen (Ämter, Bürgerservice oder Stadtverwaltungen) werden stark durch die örtlichen Gesundheitsämter überwacht, welche in der Regel klare Vorgaben zu den Untersuchungspflichten machen.

Insbesondere im Bereich Trinkwasser gilt: Sobald Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung bereitgestellt wird, wie in öffentlichen Gebäuden, sind regelmäßige Untersuchungen, besonders im Kaltwasser verpflichtend und liegen in der Verantwortung des Betreibers.

Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen aus der Praxis: Risiken entstehen häufig schleichend, etwa durch selten genutzte Leitungen, saisonale Nutzungsschwankungen oder unzureichende Wartung. Aber auch die Unwissenheit über die Untersuchungspflichten und die vorliegenden technischen Anlagen stellen eine Schwachstelle dar, die ohne systematische Kontrolle unentdeckt bleiben können.

Technische Hygiene ist daher keine Kür, sondern eine kontinuierliche Betreiberaufgabe.
Nur wer seine Pflichten kennt und regelmäßig überprüft, kann Risiken frühzeitig erkennen, gesetzliche Anforderungen erfüllen und den sicheren Betrieb gewährleisten.

Hygiene Quick-Check Fragebogen Öffentliche Einrichtungen

Viele Betreiber unterschätzen: Die Prüfpflicht liegt immer bei Ihnen - nicht beim Dienstleister.

Schnell Klarheit zu Hygienevorgaben und Betreiberpflichten:
Mit dem Hygiene Quick-Check erfassen Sie Ihren Handlungsbedarf in wenigen Minuten. Senden Sie den Fragebogen an uns und wir informieren Sie zeitnah und rechtssicher über Ihre Anforderungen.
Die Felder mit Sternchen (*) müssen ausgefüllt werden.

Frage 1: Wird Ihr Trinkwasser regelmäßig, also mindestens einmal jährlich, untersucht?

Regelmäßige Untersuchungen sind die Grundlage für hygienisch sicheres Trinkwasser, besonders in Betrieben mit Gästeverkehr.

Frage 2: Stellen Sie allen Personen, also Kindern, Schüler, Personal, Bürgern Wasser aus Ihrer Installation zur Verfügung?

An allen Orten, an denen Personen öffentlich Wasser nutzen oder konsumieren, gelten erhöhte Anforderungen an Hygiene und Qualität.

Frage 3: Sind Ihnen die Auflagen Ihres zuständigen Gesundheitsamtes bekannt?

Frage 4: Wissen Sie, wie Ihr Wasser erwärmt wird, und sind Ihnen die damit verbundenen Untersuchungspflichten bekannt? (Kleingerät, Großspeicher)

Die Warmwasserbereitung spielt eine zentrale Rolle für die Hygiene und kann gesetzliche Prüfpflichten auslösen.

Ihre Kontaktdaten

Dieser Quick-Check dient ausschließlich einer unverbindlichen Ersteinschätzung und stellt keine Rechts- oder Fachberatung dar. Die Ergebnisse basieren auf vereinfachten Annahmen sowie den von Ihnen gemachten Angaben. Eine vollständige und rechtlich verbindliche Beurteilung Ihrer individuellen Situation ist damit nicht möglich. Insbesondere stellt das Ergebnis keinen Nachweis der Gesetzeskonformität dar und ersetzt keine fachliche oder rechtliche Prüfung. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir empfehlen, auf Basis der Ergebnisse eine vertiefte Prüfung durch qualifizierte Fachstellen vorzunehmen.

Legionellenprüfung & Trinkwasserhygiene

Weitere Trinkwasserhygiene Quick-Checks

Legionellenprüfung in Hotels

TÜV NORD bietet einen Quick-Check für die Trinkwasserhygiene im Gastgewerbe wie: Hotels, Restaurants, Großküchen, Kantinen, Cafeterien, Pensionen und Jugendherbergen.

Zum Quick-Check für Hotellerie & Gastronomie

Pflichten im Gesundheitswesen

Ein weiterer Quick-Check richtet sich an Unternehmen der Gesundheitsbranche wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen sowie Verbände und Wohlfahrtspflege.

Zum Quick-Check für das Gesundheitswesen