Hygiene Quick-Check
Dieser Quick-Check richtet sich speziell an Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Gemeinde- und Kreisverwaltungen, Verbände, Fitnessstudios, Wohlfahrtspflege und Ämter.

Die gesetzlichen Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz sind klar geregelt und sie steigen stetig. Einrichtungen in denen Kinder betreut werden (wie Kindertagesstätten, Schulen oder Einrichtungen von Wohlfahrtsverbänden) sowie Gebäude von Gemeinden- und Kreisverwaltungen (Ämter, Bürgerservice oder Stadtverwaltungen) werden stark durch die örtlichen Gesundheitsämter überwacht, welche in der Regel klare Vorgaben zu den Untersuchungspflichten machen.
Insbesondere im Bereich Trinkwasser gilt: Sobald Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung bereitgestellt wird, wie in öffentlichen Gebäuden, sind regelmäßige Untersuchungen, besonders im Kaltwasser verpflichtend und liegen in der Verantwortung des Betreibers.
Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen aus der Praxis: Risiken entstehen häufig schleichend, etwa durch selten genutzte Leitungen, saisonale Nutzungsschwankungen oder unzureichende Wartung. Aber auch die Unwissenheit über die Untersuchungspflichten und die vorliegenden technischen Anlagen stellen eine Schwachstelle dar, die ohne systematische Kontrolle unentdeckt bleiben können.
Technische Hygiene ist daher keine Kür, sondern eine kontinuierliche Betreiberaufgabe.
Nur wer seine Pflichten kennt und regelmäßig überprüft, kann Risiken frühzeitig erkennen, gesetzliche Anforderungen erfüllen und den sicheren Betrieb gewährleisten.
Viele Betreiber unterschätzen: Die Prüfpflicht liegt immer bei Ihnen - nicht beim Dienstleister.
TÜV NORD bietet einen Quick-Check für die Trinkwasserhygiene im Gastgewerbe wie: Hotels, Restaurants, Großküchen, Kantinen, Cafeterien, Pensionen und Jugendherbergen.
Ein weiterer Quick-Check richtet sich an Unternehmen der Gesundheitsbranche wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen sowie Verbände und Wohlfahrtspflege.