Zum Inhalt springen

Hygiene Quick-Check

Sind Ihre Gäste wirklich geschützt?

Dieser Quick-Check richtet sich speziell an Hotels, Restaurants, Großküchen, Kantinen, Cafeterien, Campingplätze und Jugendherbergen.

Junger Mann steht unter einer modernen Dusche

Trinkwasserhygiene im Gastgewerbe

Die gesetzlichen Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz sind klar geregelt und sie steigen stetig. Betreiber von Hotels, Gastronomiebetrieben und Gemeinschaftseinrichtungen sind verpflichtet, ihre technischen Anlagen regelmäßig zu prüfen, Risiken zu bewerten und Maßnahmen lückenlos zu dokumentieren.

Insbesondere im Bereich Trinkwasser gilt: Sobald Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung bereitgestellt wird, wie in Hotels oder Gastronomiebetrieben, sind regelmäßige Untersuchungen, z. B. auf Legionellen, verpflichtend und liegen eindeutig in der Verantwortung des Betreibers.

Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen aus der Praxis: Risiken entstehen häufig schleichend, etwa durch selten genutzte Leitungen, saisonale Nutzungsschwankungen oder unzureichende Wartung. Gerade komplexe Anlagen in der Hotellerie bieten zahlreiche mögliche Schwachstellen, die ohne systematische Kontrolle unentdeckt bleiben können.

Trinkwasserhygiene ist daher keine Kür, sondern eine kontinuierliche Betreiberaufgabe.
Nur wer seine Pflichten kennt und regelmäßig überprüft, kann Risiken frühzeitig erkennen, gesetzliche Anforderungen erfüllen und den sicheren Betrieb gewährleisten.

Hygiene Quick-Check für das Gesundheitswesen

Viele Betreiber unterschätzen: Die Prüfpflicht liegt immer bei Ihnen - nicht beim Dienstleister.

Möchten Sie Ihre Betreiberpflichten schnell und unkompliziert ermitteln?
Dann füllen Sie einfach unseren Hygiene-Quick-Check-Fragebogen aus und senden Sie ihn an uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und informieren Sie rechtssicher über Ihre individuellen Anforderungen und Pflichten.
Die Felder mit Sternchen (*) müssen ausgefüllt werden.

Frage 1: Wird Ihr Trinkwasser regelmäßig, also mindestens einmal jährlich, untersucht?

Regelmäßige Untersuchungen sind die Grundlage für hygienisch sicheres Trinkwasser, besonders in Betrieben mit Gästeverkehr.

Frage 2: Stellen Sie Ihren Gästen Wasser aus Ihrer Installation zur Verfügung?

An allen Orten, an denen Gäste Wasser nutzen oder konsumieren, gelten erhöhte Anforderungen an Hygiene und Qualität.

Frage 3: Stellen Sie Eis aus Leitungswasser selbst her, beispielsweise für Getränke?

Da Eis als Lebensmittel gilt, ist die Qualität des verwendeten Wassers direkt entscheidend.

Frage 4: Wissen Sie, wie das Wasser in Ihrem Unternehmen erwärmt wird und ob dafür eine Untersuchungspflicht besteht?

Die Warmwasserbereitung spielt eine zentrale Rolle für die Hygiene und kann gesetzliche Prüfpflichten auslösen.

Frage 5: Werden in Ihrem Gebäude alle Wasserzapfstellen regelmäßig genutzt?

Selten genutzte Leitungen können die Wasserqualität beeinträchtigen, ohne dass dies sichtbar wird.

Ihre Kontaktdaten

Dieser Quick-Check dient ausschließlich einer unverbindlichen Ersteinschätzung und stellt keine Rechts- oder Fachberatung dar. Die Ergebnisse basieren auf vereinfachten Annahmen sowie den von Ihnen gemachten Angaben. Eine vollständige und rechtlich verbindliche Beurteilung Ihrer individuellen Situation ist damit nicht möglich. Insbesondere stellt das Ergebnis keinen Nachweis der Gesetzeskonformität dar und ersetzt keine fachliche oder rechtliche Prüfung. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir empfehlen, auf Basis der Ergebnisse eine vertiefte Prüfung durch qualifizierte Fachstellen vorzunehmen.

Legionellenprüfung & Trinkwasserhygiene

Weitere Trinkwasserhygiene Quick-Checks

Quick-Check öffentliche Einrichtungen

TÜV NORD bietet einen Quick-Check für öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Gemeinde- und Kreisverwaltungen, Verbände, Wohlfahrtsverbände und Ämter.
 

Zum Quick-Check für öffentliche Einrichtungen

Pflichten im Gesundheitswesen

Ein weiterer Quick-Check richtet sich an Unternehmen der Gesundheitsbranche wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen sowie Verbände und Wohlfahrtspflege.

Zum Quick-Check für das Gesundheitswesen