Hygiene Quick-Check
Dieser Quick-Check richtet sich speziell an Hotels, Restaurants, Großküchen, Kantinen, Cafeterien, Campingplätze und Jugendherbergen.

Die gesetzlichen Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz sind klar geregelt und sie steigen stetig. Betreiber von Hotels, Gastronomiebetrieben und Gemeinschaftseinrichtungen sind verpflichtet, ihre technischen Anlagen regelmäßig zu prüfen, Risiken zu bewerten und Maßnahmen lückenlos zu dokumentieren.
Insbesondere im Bereich Trinkwasser gilt: Sobald Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung bereitgestellt wird, wie in Hotels oder Gastronomiebetrieben, sind regelmäßige Untersuchungen, z. B. auf Legionellen, verpflichtend und liegen eindeutig in der Verantwortung des Betreibers.
Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen aus der Praxis: Risiken entstehen häufig schleichend, etwa durch selten genutzte Leitungen, saisonale Nutzungsschwankungen oder unzureichende Wartung. Gerade komplexe Anlagen in der Hotellerie bieten zahlreiche mögliche Schwachstellen, die ohne systematische Kontrolle unentdeckt bleiben können.
Trinkwasserhygiene ist daher keine Kür, sondern eine kontinuierliche Betreiberaufgabe.
Nur wer seine Pflichten kennt und regelmäßig überprüft, kann Risiken frühzeitig erkennen, gesetzliche Anforderungen erfüllen und den sicheren Betrieb gewährleisten.
Viele Betreiber unterschätzen: Die Prüfpflicht liegt immer bei Ihnen - nicht beim Dienstleister.
TÜV NORD bietet einen Quick-Check für öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Gemeinde- und Kreisverwaltungen, Verbände, Wohlfahrtsverbände und Ämter.
Ein weiterer Quick-Check richtet sich an Unternehmen der Gesundheitsbranche wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen sowie Verbände und Wohlfahrtspflege.