Hygiene Quick-Check
Dieser Quick-Check richtet sich speziell an Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen, Verbände, Tagespflege, Fitnesscenter, Wohlfahrtspflege und Dialysezentren.

Die gesetzlichen Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz im Gesundheitswesen sind klar definiert und nehmen kontinuierlich zu. Betreiber von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und weiteren medizinischen Einrichtungen sind verpflichtet, ihre technischen Anlagen regelmäßig zu überprüfen, Risiken systematisch zu bewerten und alle Maßnahmen vollständig zu dokumentieren. (Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention RKI).
Insbesondere im Bereich Trinkwasser gilt: Sobald Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Nutzung bereitgestellt wird, etwa in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, sind regelmäßige Untersuchungen, beispielsweise auf Legionellen, verpflichtend. Die Verantwortung dafür liegt eindeutig beim Betreiber.
Die Praxis zeigt jedoch, dass sich Risiken häufig schleichend entwickeln, beispielsweise durch selten genutzte Leitungsabschnitte, Veränderungen im Nutzungsverhalten oder unzureichende Instandhaltung. Gerade in den komplexen Gebäudestrukturen des Gesundheitswesens entstehen potenzielle Schwachstellen, die ohne regelmäßige und systematische Kontrollen leicht unentdeckt bleiben.
Trinkwasserhygiene ist daher keine optionale Zusatzleistung, sondern eine zentrale Betreiberpflicht.
Nur wer seine Verantwortung kennt und Prozesse kontinuierlich überprüft, kann Risiken frühzeitig erkennen, gesetzliche Anforderungen erfüllen und die Sicherheit von Patienten, Personal und Besuchern dauerhaft gewährleisten.
Viele Betreiber unterschätzen: Die Prüfpflicht liegt immer bei Ihnen - nicht beim Dienstleister.
TÜV NORD bietet einen Quick-Check für die Trinkwasserhygiene im Gastgewerbe wie: Hotels, Restaurants, Großküchen, Kantinen, Cafeterien, Pensionen und Jugendherbergen.
TÜV NORD bietet einen Quick-Check für öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Gemeinde- und Kreisverwaltungen, Verbände, Wohlfahrtsverbände und Ämter.