Oldies werden aufgrund ihres Alters häufig unterschätzt. Als TÜV NORD-Spezialistinnen und -Spezialisten kennen wir den wichtigsten Treibstoff eines Oldtimers: Herzblut!

Versicherungen und Käuferinnen und Käufer haben allerdings manchmal andere Wertvorstellungen.

Für Besitzerinnen und Besitzer von Oldtimern oder besonderen Fahrzeugen und Liebhaberstücken kann die Wertermittlung des Fahrzeugs von großer Wichtigkeit sein. Wir schauen genau hin und stehen Ihnen als unabhängige Prüforganisation in allen Belangen für Oldtimer-Wertgutachten zur Verfügung.

Erfahren Sie hier mehr über Inhalt, Umfang und Kosten von Oldtimer-Wertgutachten und Kurzgutachten.

Ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?

Oldtimer-Definition per Gesetz:
Seit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung 2007 gibt es in § 2 Nr. 22 eine einheitliche Definition des Oldtimerstatus per Gesetz.

Ein Fahrzeug gilt als Oldtimer, wenn

  • es vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist
  • es weitestgehend dem Originalzustand entspricht
  • es in einem guten Erhaltungszustand ist und
  • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Als Stichtag gilt jeweils der 1. des Zulassungsmonats. Ist der Tag der Erstzulassung nicht feststellbar, z.B. bei einem importierten Fahrzeug oder einem Scheunenfund ohne Papiere, wird das Alter (meist anhand der verfügbaren Herstellerangaben) geschätzt.

Um eine Oldtimer-Zulassung für ein H-Kennzeichen zu erhalten, muss das Fahrzeug als „kraft­fahr­zeug­technisches Kulturgut“ eingestuft werden. Welche Voraussetzungen hierzu im Detail erfüllt sein müssen, erfahren Sie in unserem TÜV NORD Oldtimer-Ratgeber

Wozu wird ein Wertgutachten für Oldtimer benötigt?

Wertgutachten sind sowohl für Verkäuferinnen und Verkäufer als auch für Käuferinnen und Käufer von Interesse. Denn sie geben nicht nur Auskunft über den Zustand des Oldtimers, sondern können auch in Preisverhandlungen als Argumentationsgrundlage eingesetzt werden.

Ein Oldtimer-Wertgutachten kann unterschiedlich eingesetzt werden:

  • zur Vorlage bei der Versicherung für die Versicherungseinstufung
  • im Falle eines Schadens
  • beim Kauf und Verkauf des Oldtimers
Wozu man an ein Oldtimer-Wertgutachten braucht Wozu man an ein Oldtimer-Wertgutachten braucht Wozu man an ein Oldtimer-Wertgutachten braucht Wozu man an ein Oldtimer-Wertgutachten braucht

Was wird beim Oldtimer-Gutachten ermittelt?

Was wird bei der Oldtimer-Wertermittlung bestimmt Was wird bei der Oldtimer-Wertermittlung bestimmt Was wird bei der Oldtimer-Wertermittlung bestimmt Was wird bei der Oldtimer-Wertermittlung bestimmt

Mit dem Oldtimer-Wertgutachten von TÜV NORD wissen Sie, was Ihr Fahrzeug wirklich wert ist. Und können dies präzise belegen.

Wir ermitteln für Sie:

  • Marktwert
  • Wiederbeschaffungswert
  • Wiederherstellungswert
  • Zustandsnote

Was beinhaltet das Oldtimer-Wertgutachten?

Die ausführliche Bewertung beinhaltet eine gründliche Untersuchung von

  • Innenraum
  • Motorraum
  • Lackierung
  • Unterboden etc.

In der Bewertung des Oldtimers werden eventuelle Vorschäden oder sonstige Besonderheiten, wie

  • Restaurierungsaufwand
  • Vorbesitzer
  • Modellgeschichte etc. dokumentiert

Die einzelnen Fahrzeugbaugruppen werden mit jeweiligen Zustandsnoten bewertet.

In der Gesamtzustandsnote werden diese einzeln ermittelten Zustandsnoten aller Bereiche zusammengefasst.


Abhängig von der Fahrzeugart werden für die Ermittlung der Gesamtzustandsnote bis zu elf einzelne Baugruppen bewertet.

  • Dabei wird detailliert auf die Historie des Fahrzeugs sowie den technischen, optischen und historisch korrekten Zustand der Baugruppen eingegangen
  • Zudem wird ausführlich die Innenausstattung und deren Zustand sowie die Vollständigkeit und Qualität von erfolgten Reparatur- und Restaurierungsmaßnahmen beurteilt

Der Zustand der Untersuchungsgruppen wird mit einem Benotungsschema von 1 bis 5 bewertet. Die Gesamtnote für das Fahrzeug ergibt sich aus den unterschiedlichen Gewichtungen der Einzelnoten.

Folgende Untersuchungspunkte werden begutachtet und benotet:

  • Karosserie und Lackierung
  • Originalität/Änderungen
  • Zierteile
  • Antriebsstrang
  • Innenausstattung
  • Fahrprobe
  • Bodengruppe
  • Fahrwerk
  • Elektrik
  • Funktionsprüfung

Darüber hinaus werden die Fahrzeugunterlagen detailliert geprüft:

  • Passen Fahrgestell-, Motor- und Getriebenummern zum Auto?
  • Decken sich vorgelegte Zulassungspapiere, Servicehefte, etc. mit technischer Ausstattung und Zustand des Fahrzeugs?

Welche Zustandsnoten gibt es beim Oldtimer-Gutachten?

Note 1  
  • makelloser Zustand
  • keine Mängel an Technik, Optik und Historie (=> Originalität)
  • Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse
 
Note 2  
  • guter Zustand
  • mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren
  • Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert
 
Note 3  
  • gebrauchter Zustand
  • normale Spuren der Jahre
  • kleinere Mängel, aber voll fahrbereit
  • keine Durchrostungen
 
Note 4  
  • verbrauchter Zustand
  • nur bedingt fahrbereit
  • sofortige Arbeiten notwendig
  • leichtere bis mittlere Durchrostungen
 
Note 5  
  • restaurierungsbedürftiger Zustand
  • nicht fahrbereit
  • schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt
  • größere Investition nötig, aber noch restaurierbar
  • fehlende Teile
 

Welche Unterlagen werden für ein Oldtimer-Wertgutachten benötigt?

Welche Dokumente Sie beim Oldtimer-Wertgutachten mitbringen sollten Welche Dokumente Sie beim Oldtimer-Wertgutachten mitbringen sollten Welche Dokumente Sie beim Oldtimer-Wertgutachten mitbringen sollten Welche Dokumente Sie beim Oldtimer-Wertgutachten mitbringen sollten

Jedes Fahrzeug wird individuell bewertet.

Um das Fahrzeug umfassend bewerten zu können, sind so viel Informationen wie möglich zum Fahrzeug wichtig.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen – sofern vorhanden – zur Begutachtung mit:

  • aktuelle und historische Zulassungsdokumente
  • Informationen, Dokumente, Fotos über durchgeführte Restaurierungsarbeiten
  • Nachweise über Wartungsarbeiten
  • Belege zur Originalität (Auslieferungsbescheinigung, Datenkarte des Herstellers)
  • Nachweise zur Historie des Fahrzeugs
  • Zubehör und Ausstattungsvarianten (z.B. Hardtop)

Was kostet ein Oldtimer-Wertgutachten?

Das Fahrzeug wird immer umfassend und individuell von spezialisierten TÜV NORD-Sachverständigen begutachtet, um eine nachvollziehbare, marktgerechte Fahrzeugbewertung zu liefern.

Die Kosten eines Oldtimer-Wertgutachten für historisch seltene Liebhaberfahrzeuge, bei denen ggf. umfangreiche Recherchen erforderlich sind, richten sich daher nach dem Aufwand.

Kosten für ein Oldtimer-Gutachten (seit 15.05.2023)

Kurzbewertung bis zu einem Fahrzeugwert von 50.000 € 214 Euro
erweiterte Kurzbewertung 242 Euro
ausführliche Fahrzeugbewertung 468 Euro
historische, seltene Lieberhaberfahrzeuge nach Aufwand

Wie lange ist ein Oldtimer Wertgutachten gültig?

Ein Oldtimer-Wertgutachten ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gültig. Dennoch sind regelmäßige Begutachtungen alle zwei bis drei Jahre sinnvoll, um der Versicherung eine Wertänderung mitzuteilen und damit für den Schadensfall – z. B. Schäden durch einen Unfall oder Diebstahl – vorzusorgen.

Im Fall einer Restaurierung oder einer Reparatur ist die Anfertigung eines Wertgutachtens sinnvoll, um Reparaturen sowie Pflege- und Renovierungsmaßnahmen lückenlos nachzuweisen.

Auch im Schadensfall oder im Rahmen eines geplanten Verkaufs ist ein aktuelles Wertgutachten von Vorteil.

Durch regelmäßige Wertgutachten haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Klassiker in einem guten Zustand ist. Wer sich die Freude an einem alten Auto erhalten möchte, sollte dabei vor und nach dem Kauf auf Bewertungsprofis und spezialisierte Werkstätten setzen. Dann steigert sich über die Jahre nicht nur die Freude am kulturhistorischen Gut, sondern möglicherweise auch dessen Wert.

TÜV NORD-Tipp

Was ist ein Kurzgutachten und wofür wird es benötigt?

Das Kurzgutachten bzw. die Kurzbewertung für Oldtimer ist die einfachste Form des Oldtimer-Gutachtens.

Bei der Kurzbewertung erfolgt lediglich eine grobe, äußerliche Begutachtung des Fahrzeugs durch die TÜV NORD-Sachverständigen. Die Fahrzeugeigentümerin oder der Fahrzeugeigentümer setzt die Sachverständige oder den Sachverständigen selbst über alle ihm bekannten Eckdaten und Mängel zum Fahrzeug in Kenntnis. Auf dieser Basis ordnet die Sachverständige oder der Sachverständige eine Zustandsnote zu und gibt eine Werteinschätzung. Dabei dient es auch Ihrer Versicherung zur Erstellung der Versicherungspolice.

Die Erstellung eines Kurzgutachtens wird in einem Abstand von zwei bis drei Jahren empfohlen, um regelmäßig den Allgemeinzustand, Nachrüstungen und Umbauten prüfen zu lassen.

Für den Kauf oder Verkauf Ihres Fahrzeugs empfehlen wir eine vollständige Fahrzeugbewertung.

 

Verwendung von einem Oldtimer-Kurzgutachten Verwendung von einem Oldtimer-Kurzgutachten Verwendung von einem Oldtimer-Kurzgutachten Verwendung von einem Oldtimer-Kurzgutachten

Für fortlaufende Versicherungsverträge sollten Sie alle zwei Jahre ein Folgegutachten erstellen lassen. Denn im Zeitverlauf verändert sich häufig der Fahrzeugwert. Entweder durch veränderte Nachfrage oder weil Besitzerinnen und Besitzer nach und nach Reparatur- und Restaurierungsmaßnahmen durchführen, die den Wert des Fahrzeugs positiv beeinflussen, aber im ursprünglichen Gutachten nicht berücksichtigt sind.

TÜV NORD-Tipp

Der Wert eines Oldtimers – Bedeutung der Wert-Definitionen

Was bedeutet der Marktwert?

Der Marktwert gibt Auskunft über den gegenwärtigen Wert des Fahrzeugs am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An-/Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden.

Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit MwSt.-neutral und als Endpreis zu verstehen.

Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als festgesetzer Preis (Taxe) im Sinne von § 57 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MwSt. neutral.

Wiederbeschaffungswert bei Oldtimern - Was heißt das genau?

Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.

Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurierungskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der – auch unter Berücksichtigung des seriösen, gewerblichen Handels (inkl. MwSt.) – dafür bezahlt werden muss.

Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.

Was sagt der Wiederherstellungswert aus?

Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.

Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restaurierung belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wieder, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.

Hierunter versteht die Versicherung den Wert, der aufgebracht werden muss, um ein beschädigtes, überdurchschnittlich gut erhaltenes bzw. restauriertes Liebhaberfahrzeug wieder in den vorigen Zustand zu versetzen.

Üblicherweise sind diese Fahrzeuge nur zum Marktwert versicherbar. Dieser Wert reicht in der Regel nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten nach einem kapitalen Schaden auszugleichen. Eine eventuelle Versicherung schließt diese Lücke und bietet in diesen Fällen Versicherungsschutz für die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten, bis maximal zum vereinbarten Wiederherstellungswert.

H-Kennzeichen: Steuerlich besser fahren

Ihr Oldtimer ist älter als 30 Jahre? TÜV NORD hilft Ihnen dabei, dass er das begehrte „H-Kennzeichen“ erhält.

Kriterien sind:

  • Das Fahrzeug entspricht dem Originalzustand, einschließlich der Farbgebung.
  • Es ist technisch in Ordnung und in gutem Pflege- und Erhaltungszustand.
  • Zeitgenössische Umbauten sind zulässig

Leichte Gebrauchsspuren mit Patina sind erlaubt, allerdings darf das Fahrzeug beispielsweise nicht durchgerostet sein.
 

Kriterien für H-Kennzeichen Kriterien für H-Kennzeichen Kriterien für H-Kennzeichen Kriterien für H-Kennzeichen

TÜV NORD SofortGutachten in Echtzeit

Verbinden Sie Ihren nächsten Termin einfach mit dem TÜV NORD-Online-Wertgutachten. Wenn kein Oldtimer-Gutachter vor Ort ist, erhalten Sie mit dem neuen Oldtimer-Online-Gutachten den perfekten Service.

  • Die TÜV NORD Stationen und die mit TÜV NORD zusammenarbeitenden Werkstätten stehen im Online-Kontakt mit hochspezialisierten Oldtimer-Gutachterinnen und -Gutachtern im Sachverständigenzentrum.
  • Gemeinsam nehmen sie mit Smartphone oder Tablet Ihr Fahrzeug unter die Lupe, berechnen Werte und geben Tipps zu möglichen Maßnahmen zur Wertsteigerung.

Auch im Fall eines Unfalls erhalten Sie eine genaue Online-Schadenkalkulation.

Sie möchten ein Oldtimer-Gutachten in Auftrag geben? Dann füllen Sie einfach das Formular aus und wir leiten es an Ihren persönlichen Ansprechpartner weiter

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