Köpfchen, Köpfchen
In Zukunft müssen Berufskraftfahrer Köpfchen zeigen.
Die Pflicht zur Weiterbildung ist eine Folge der Europäischen Richtlinie 2003/59/EG, die auch in Deutschland umgesetzt wird.
TÜV NORD bietet Ihnen die richtigen Kurse.
Das muss in Ihren Kopf
Wer als Berufskraftfahrer auf Achse ist, muss alle fünf Jahre zur Weiterbildung. Dann stehen 35 Pflicht-Stunden zu je 60 Minuten auf dem Lehrplan.
Diese 35 Pflichtstunden sind in einzelne Themenbereiche aufgeteilt. Allerdings muss ein Einzelblock mindestens 7 Stunden umfassen.
Ihre Teilnahme an den einzelnen Weiterbildungsblöcken weisen Sie durch eine Teilbescheinigung nach.
Ab Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen.
Die Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.
Zum Abschluss lassen Sie sich Ihre Weiterbildung im Führerschein unter der Schlüsselzahl 95 eintragen. Kopf hoch: Es gibt keine Abschlussprüfung.
Alle 5 Jahre drücken Sie die Schulbank
Alle fünf Jahre sind Sie dabei. Das heißt für Busfahrer, dass sie sich bis spätestens zum 10.09.2013 schlau gemacht haben müssen. LKW-Fahrer hatten Zeit bis zum 10.09.2014.
Ein früherer oder späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt. Bei Busfahrern bis spätestens zum 10.09.2015 und bei LKW-Fahrern bis spätestens zum 10.09.2016.
Diese Kurse sollten Sie sich durch den Kopf gehen lassen
Halten Sie bei Ihrer Weiterbildung Kurs auf TÜV NORD. Wir bieten Ihnen die Lehrgänge, die Sie benötigen. Hier finden Sie alles über unsere Weiterbildungs-Module.