- Untersuchungstermine & Beratung: 0800 888-3369
- (kostenlose Hotline)




Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 25.05.2022 entfällt der Nachweis von „3G“, wenn Sie einen Termin in unserem Haus wahrnehmen. Selbstverständlich arbeiten wir weiterhin unter Einhaltung der bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen. Dies bezieht sich insbesondere auf die fortgesetzte Maskenpflicht im Kundenkontakt für alle Mitarbeitenden und alle Kundinnen und Kunden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Medizinisch-Psychologisches Institut
Schon dem „normalen“ Fahrenden verlangt der tägliche Straßenverkehr volle Konzentration ab. Umso sicherer, umsichtiger und belastbarer müssen berufsfahrende Personen sein. Aus diesem Grund sind für Berufskraftfahrende besondere Untersuchungen vorgeschrieben.
Wir sind für Sie da
Unser Fachpersonal nimmt die erforderlichen Untersuchungen vor. Die folgenden notwendigen Nachweise erhalten Sie zügig und ohne großen formellen Aufwand::
- für die Fahrerlaubnis der Klasse C
- für die Erteilung der Fahrerlaubnis als Taxi- oder Busfahrer
- für die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis gemäß den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis trotz chronischer Krankheit behalten wollen
Dazu erhalten Sie von uns:
- eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 1 FeV und die dazu vorgeschriebene Bescheinigung
- eine psychologische Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 2 FeV und die Bescheinigung darüber
- eine Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 FeV und die Bescheinigung darüber