Waffenrechtliche Begutachtung

Waffenrechtliche Begutachtung

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Waffenrechtliche Untersuchungen

Der Umgang mit Schusswaffen erfordert besondere Verantwortung. Zu schnell können Menschen in Gefahr geraten oder Schaden erleiden. Der Gesetzgeber fordert daher in bestimmten Fällen eine waffenrechtliche Untersuchung. TÜV NORD Mobilität bietet entsprechende Untersuchungen an.

Nachweis über die persönliche Eignung bei 18- bis 25-jährigen Schützen

Das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuregG) verlangt in § 6 Abs. 3 von Antragstellern für Waffenbesitzkarten (WBK) einen Nachweis über die „persönliche Eignung", sofern der Antragsteller / die Antragstellerin zwischen 18 und 25 Jahre alt ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Jäger. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn eine WBK für Waffen beantragt wird, die von Sportschützen bereits mit 18 zu erwerben sind.

Gutachten bei Zweifeln an der Persönlichen Eignung nach Waffengesetz §6 I

Ihre zuständige Waffenbehörde hat seit dem 01.04.2003 die Pflicht, bei Vorliegen von bestimmten "Tatsachen" nach §6 Abs. 2 des WaffRNeuRegG an Ihrer Zuverlässigkeit zu zweifeln und von Ihnen ein Zeugnis über Ihre geistige oder körperliche Eignung im Umgang mit Waffen und Munition zu fordern.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Zweifel gegenüber der Waffenbehörde auszuräumen, indem Sie ein Gutachten vorlegen, aus dem ersichtlich wird, dass die Ihnen zur Last gelegten Vorkommnisse Ausnahmen darstellen und es an Ihrer generellen Zuverlässigkeit keine Zweifel gibt.

Waffenrechtliche Gutachten mit Aussagekraft

Mit der Forderung nach einem Nachweis über die persönliche Eignung will der Gesetzgeber verhindern, dass Personen mit mangelnder charakterlicher Reife in den Besitz von Waffen gelangen. Seit dem 01.04.2003 müssen Sie deshalb Ihre persönliche Eignung nachweisen. Das heißt für Sie, dass Sie einen Nachweis darüber erbringen müssen, dass bei Ihnen keine mangelnde Reife vorliegt.

Diesen Nachweis über Ihre erforderliche Eignung können Sie durch ein entsprechendes Gutachten erbringen. Sie als Auftraggeber bzw. Auftraggeberin sind ausschließlicher Empfänger des Gutachtens und erfahren in nachvollziehbarer Weise, wie die Gutachtenentscheidung zustande gekommen ist.

Ablauf der waffenrechtlichen Begutachtung

Sie wählen eine Begutachtungsstelle in Ihrer Nähe, vereinbaren telefonisch einen Termin und überweisen die Untersuchungsgebühr. Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

Folgende Stationen warten am dem Tag aus Sie:

  • Leistungstests (z.B. Reaktionszeit)
  • Fragebögen
  • Gutachtergespräch
  • ggf. ärztliche Untersuchung (wie beim Hausarzt)

Drei bis fünf Stunden sollten Sie für Ihren Besuch bei uns einplanen. Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie Ihr aussagefähiges Gutachten in doppelter Ausführung und legen eines davon Ihrer zuständigen Behörde vor. Bei positivem Gutachten und der Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen (Bedürfnis, Sachkunde, Mindestalter,...) erhalten Sie die von Ihnen gewünschte WBK (Waffenbesitzkarte).

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