KFZ-Zulassung

Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen dabei?

Wer ein Fahrzeug an- oder ummelden möchte, kommt an der Zulassungsstelle nicht vorbei. TÜV NORD Mobilität informiert Sie, welche Unterlagen erforderlich sind und was es kostet.

Muss ich mein Fahrzeug persönlich zulassen?

Nein, Sie können auch eine andere Person mit der Zulassung beauftragen. Allerdings ist dann zusätzlich eine Vollmacht erforderlich. Diese können Sie im Regelfall auf den Internetseiten Ihrer Zulassungsstelle herunterladen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Zulassung?

Je nach Aufwand werden zwischen 11,40 Euro bei einer Wiederzulassung und rund 66 Euro für die Umschreibung eines Autos mit auswärtigem Kennzeichen verlangt. Neue Kennzeichen kosten zusätzlich ca. 25 Euro.

Welche Unterlagen benötige ich für die KFZ-Zulassung?

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
  • Fahrzeugpapiere
  • bei Gebrauchtwagen: alte Kennzeichen (soweit vorhanden)
  • Hauptuntersuchungs-Bericht
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • bei Neuwagen: Zulassungsbescheinigung Teil II und COC-Dokument

Wie bekomme ich mein Wunschkennzeichen?

Fast alle Zulassungsstellen ermöglichen die freie Wahl des Kennzeichens. Möglich ist das bei den meisten Behörden bequem per Internet. Die Vorreservierung kostet 2,60 Euro plus 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen. Vorsicht: Die Reservierung verfällt nach einer gewissen Zeit.

Wann darf ich mit ungestempelten Kennzeichen fahren?

Sie dürfen zur Zulassungsstelle fahren, um die Stempelplaketten anbringen zu lassen, oder zur fälligen Hauptuntersuchung beim TÜV innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zulassungsbehörde vorab ein Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der KFZ-Haftpflicht erfasst sind.

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten sind mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebssetzung möglich, auch hier muss die KFZ-Haftpflicht noch gültig sein.

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?

Viele Zulassungsbezirke erlauben die Mitnahme des Kennzeichens von einem Fahrzeug zum nächsten. In der Regel wird dann die Wunschkennzeichen-Gebühr fällig. In einigen Bundesländern ist es zusätzlich möglich, das Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Kreis zu behalten. Es muss lediglich die neue Adresse in die Papiere eingetragen werden.

Kann ich mein Fahrzeug online zulassen?

Ja, es ist zum Beispiel in Hamburg möglich, die Fahrzeugummeldung per Internet vorzunehmen. Die Übergabe der gestempelten Nummernschilder und der Fahrzeugpapiere findet dann in einer Postfiliale statt.

Viele Zulassungsstellen bieten bereits eine vorherige Terminvereinbarung an. Nutzen Sie diesen Service, um unnötige Wartezeit zu verhindern!

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