Geräuschemission

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Outdoor Noise Directive – Im Freien verwendete Maschinen und Geräte EU-Richtlinie 2000/14/EG

Geräuschemission kann sehr störend sein

Von der Heckenschere bis zum Großradlader, Geräte und Maschinen, die im Freien betrieben werden, sind allgegenwärtig und häufig lautstark wahrnehmbar. Auf Baustellen, für kommunale Dienstleistungen und im professionellen GaLa-Bau sind sie unentbehrlich für die Produktivität, im häuslichen Garten gern gesehene Helfer. Doch die damit verbundene Lärmentwicklung führt immer wieder zu Nachbarschaftskonflikten. Auf Europäischer Ebene regelt die Richtlinie 2000/14/EG für 57 gelistete Maschinen- und Gerätearten, die Kennzeichnungspflicht und teilweise die maximal zulässige Geräuschemission für:

  • Baumaschinen und Baugeräte
  • Garten- und Forstwirtschaftsgeräte
  • Kommunalgeräte
  • Flurförderfahrzeuge
  • Laderaumkühlaggregate
  • Winterdienstgeräte

Für jede Geräteart, die unter die Richtlinie fällt, wurde eine genaue Definition getroffen und ein normiertes Messverfahren hinterlegt. Sind die Maschinen und Geräte mit einem Grenzwert belegt, lässt sich anhand einer Formel der zulässige Schallleistungspegel ausrechnen. Für Maschinen mit Grenzwert besteht Prüfpflicht durch eine notifizierte Stelle (Notified Body). Alle betroffenen Geräte müssen vom Hersteller gekennzeichnet und der Kommission gemeldet werden. Das EG-Recht eröffnet aber auch einen einheitlichen Zugang zum freien Europäischen Binnenmarkt mit harmonisierten Anforderungen. Gehören die von Ihnen hergestellten Produkte dazu?

Unsere Leistungen im Überblick
  • Prüfung, Zertifizierung und Produktionsüberwachung an zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen gemäß 2000/14/EG, 32. BImSchV, 2006/42/EG und Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der zulässigen Geräuschemissionen
  • Systemzertifizierung von Herstellern von Outdoor-Noise Produkten nach Anhang VIII der Richtlinie 2000/14/EG
  • Schall- und schwingungstechnische Konformitätsprüfungen, Produktionsüberwachungen, Baumusterprüfungen und Einzelprüfungen von Geräten und Maschinen
  • Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von Geräten und Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hinsichtlich der Geräuschemissionen und Vibrationen
  • Prüfung und Zertifizierung nach dem niederländischen PIEK-Programm zum lärmenden Lieferverkehr für alle PIEK-relevanten Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
  • Prüfung und Überwachung von geräuscharmen Maschinen und Geräten für die Auszeichnung „Blauer Engel – weil lärmarm“
  • Lärmminderung, Psychoakustik und Geräuschdesign
  • Beurteilung der Geräuschemissionen und Vibrationen an Arbeitsplätzen, Fahrer- und Bedienerplätzen von Geräten und Maschinen
  • Schall- und schwingungstechnische Bauüberwachung und Geräuschemissionskataster für Industrieanlagen aller Art

Notified Body nach 2000/14/EG

Als Notified Body nach 2000/14/EG – in Deutschland akkreditiert und in Brüssel notifiziert – ist TÜV NORD weltweit für Sie tätig. Unser Prüflabor kann die Geräuschemissionen nahezu aller Arten von Geräten und Maschinen messen - auf unserem Freigelände, in unseren Prüfräumen oder auch mobil auf Ihrem Werksgelände. Unsere Zertifizierstelle arbeitet nach allen in der Richtlinie vorgesehenen Modulen.

Normen und Regeln

Basis unserer Arbeit sind die EG-Richtlinien 2000/14/EG, 2005/88/EG und 2006/42/EG. Die 2000/14/EG wurde mit der 32. Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) in nationales Recht umgesetzt, wobei zusätzlich Betriebszeitbeschränkungen festgelegt wurden.