ESG-Strategie für Unternehmen: Tipps für ein nachhaltiges Wirtschaften

ESG-Strategie für Unternehmen: Tipps für ein nachhaltiges Wirtschaften

Beitrag vom 12.03.2024

Zur Themenwelt Nachhaltig wirtschaften

Deutsche Unternehmen sind nicht ausreichend auf die neuen EU-Richtlinien vorbereitet

Das Akronym ESG (Environmental, Social und Governance) und die damit einhergehenden gesetzlichen Vorgaben werden die Zukunft der europäischen und deutschen Wirtschaft in vielerlei Hinsicht nachhaltig prägen. Laut einer PwC-Studie von 2023, die gemeinsam mit dem Institut für Management und Innovation (IMI) der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft veröffentlicht wurde, sind viele deutsche Unternehmen aber nicht ausreichend auf die neuen EU-Richtlinien vorbereitet. 

Demnach fehlt 60 Prozent von 160 befragten mittelständischen Unternehmen eine holistische ESG-Strategie zur Umsetzung. 63 Prozent haben immerhin mit den ersten Analyseschritten für die ESG-Berichterstattung begonnen, aber nur 6 Prozent haben sie abgeschlossen. Obwohl der Wille für nachhaltiges Wirtschaften vorhanden ist, scheitert die Umsetzung laut einem Großteil der Studienteilnehmer:innen an der Qualität der Daten und einer unzureichenden digitalen Transformation. Dies lässt sich jedoch ändern. 

Wir haben uns mit Hans Winterhoff, Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer, Gründer und CEO der innotonic und WEC GmbH, unterhalten über 

  • die Definition von Environmental, Social und Governance,  
  • welche Unternehmen betroffen sind und welche Vorgaben sie künftig erfüllen müssen,  
  • welche wirtschaftlichen Chancen sich durch die ESG-Richtlinien ergeben,  
  • wie sich kleine und mittlere Unternehmen bereits jetzt vorbereiten können, 
  • wo sich geeignete Fördermittel finden lassen,  
  • welche Technologie der Gegenwart und Zukunft bei der Berichterstattung unterstützen kann.  

Was bedeutet ESG?

Bei seiner Definition ist es Hans Winterhoff zunächst sehr wichtig, Wörter wie Verpflichtung und Verordnung zu entschärfen. „Ich definiere ESG für mich als Leitfäden für Nachhaltigkeit. Dabei geht es um ökologische Nachhaltigkeit, soziale Nachhaltigkeit und das G für Governance, also Nachhaltigkeit bei der Führung. Bei Letzterem handelt es sich um eine flankierende Maßnahme, um die ökologische und soziale Nachhaltigkeit umzusetzen.“ Folgende Faktoren sollten für verschiedenste Unternehmen und Organisationen im Mittelpunkt stehen:  

  • Environmental: Die Umweltfaktoren beziehen sich auf die Umweltauswirkungen und Risikomanagementpraktiken einer Organisation. Hierzu gehören Treibhausgasemissionen, der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen, die Widerstandsfähigkeit bei physischen Klimarisiken wie z. B. Überschwemmungen oder Bränden.  

  • Social: Bei den sozialen Faktoren geht es darum, wie ein Unternehmen verschiedene Personengruppen behandelt, beispielsweise Mitarbeitende, Lieferanten und Kund:innen. Es wird unter anderem auf Gleichberechtigung, faire Löhne und Arbeitsbedingungen (Sicherheit, Work-Life-Balance etc.), Unterstützung von Arbeitsnormen, Menschenrechte und Grundrechte geachtet.  

  • Governance: Die Governance eines Unternehmens bezieht sich auf den Führungs- und Verwaltungsstil, insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeitsfaktoren. Es geht also um ethische Geschäftspraktiken, Riskomanagement, Korruptionsbekämpfung, politisches Engagement wie Lobbyarbeit, Whistleblower-Programme und die Beziehung zu Stakeholder:innen.  

Diese Leitfäden können sich von Land zu Land, je nach regulatorischen Vorgaben und nach Freiwilligkeit, unterscheiden. Beispiele sind etwa die 17 Sustainability Development Goals, die 2015 von der United Nation General Assembly entwickelt wurden oder die Arbeit der Global Reporting Initiative. „Das, was die EU rausgegeben hat und seit dem 01.01.2024 faktisch steht, ist ein Leitfaden mit einem sehr hohen regulatorischen Faktor.“ 

Diese Vorgaben müssen erfüllt werden

Hans Winterhoff würde im Kontext des ESG lieber von „wollen“ als vom „müssen“ sprechen. Die ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitszahlen zeigen allerdings, dass Freiwilligkeit bisher nicht zu den gewünschten Erfolgen geführt hat.

Das Wollen hat sich leider nicht bewährt. Deswegen hat die EU in einer Direktive, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), unter der Überschrift ‚Green Deal‘ festlegt, dass Pflichten und Vorgaben erfüllt werden müssen, damit wir hoffentlich wieder zum Wollen gelangen.

- Hans Winterhoff

Im Rahmen des Green Deals und der CSRD findet sich die bedeutsamste Umsetzungsdirektive: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). „Dort entfernen wir uns vom Leitfaden und begeben uns zu den rechtlichen Vorgaben. Und diese gesetzlichen Vorgaben sind zu erfüllen“, erläutert Hans Winterhoff. Derzeit sind lediglich große Unternehmen betroffen, die durch ihre Bilanzsumme, Umsätze und die Anzahl der Mitarbeitenden definiert werden.  

In der EU tätige Vermögensverwalter:innen müssen künftig ebenfalls offenlegen, ob ihre Investitionen einen Nachhaltigkeitsschwerpunkt besitzen. „Banken und Versicherungen fallen wiederum unter eine andere Direktive mit der Bezeichnung Sustainable Finance Reporting Directive (SFRD). Sie müssen 2025 für das gesamte Jahr 2024 Bericht erstatten. Diese Institute haben bezüglich Nachhaltigkeitskriterien und Messgrößen nur einen sehr begrenzten Spielraum, der von der Europäischen Union vorgegeben und in nationales Recht umgesetzt wird“, erklärt Hans Winterhoff. Es gibt beispielsweise 1.178 Datenpunkte, die diese Unternehmen offenlegen müssen. Einige davon sind freiwillig, die meisten sind aber verpflichtend. 

Kleinere Unternehmen faktisch jetzt schon betroffen

Das bedeutet aber nicht, dass sich kleinere und mittlere Unternehmen entspannen können. Hans Winterhoff nennt gute Gründe, warum vorausschauendes Handeln wichtig ist: „Die Mehrzahl wird einen oder sogar mehrere Bankkredite aufgenommen haben. Die überwiegende Anzahl wird einmal oder mehrfach versichert sein. Um ihre eigenen Nachhaltigkeitspflichten zu erfüllen, geben Banken und Versicherungen entsprechende Fragebögen an die Kreditnehmenden und Kund:innen weiter."

Möchte ein mittelständisches Unternehmen einen Kredit zu günstigen Konditionen erhalten, muss es faktisch diese EU-Pflichten und ESG-Kriterien erfüllen.

- Hans Winterhoff

Theoretisch könnte eine Bank also einen Kredit verwehren. Hans Winterhoff hält das aber erst einmal für unwahrscheinlich. Stattdessen könnten Unternehmen mit hohen Kreditzinsen rechnen, so die Hypothese des Experten.

Die wirtschaftlichen Chancen von ESG ausloten

Anstatt aber Pflichten und Abstrafungen zu fürchten, sollten sich Unternehmer:innen auf die wirtschaftlichen Chancen und Vorteile konzentrieren, die die neuen ESG-Richtlinien ermöglichen. Hans Winterhoff verdeutlicht: „Wenn ich die Vor- und Nachteile sowie die ersten Studien von McKinsey zu Unternehmen sehe, die Nachhaltigkeit reell umsetzen, lässt sich erkennen, dass deren Umsatz um den Faktor 6 schneller wächst als bei vergleichbaren Unternehmen. Hierbei handelt es sich also um ein 500 Prozent schnelleres Wachstum. Eine gemeinsame Studie von McKinsey und NielsenIQ belegt, dass das tatsächliche Umsatzwachstum über alle Branchen hinweg etwa 8 Prozentpunkte beträgt.“ Der Experte fügt hinzu: „Es gibt schöne Studien, die zeigen, dass Unternehmen, die auf Nachhaltigkeit setzen, eine höhere Marge von 5 Prozentpunkten haben als Betriebe und Organisationen, die das nicht tun. Laut eines Berichts von Fortune Business Insights wird der globale Markt für nachhaltig angebotene Produkte und Dienstleistungen jährlich um 20,8 Prozentpunkte wachsen.“ Diese Erfolge wurden bereits vor Inkrafttreten der EU-rechtlichen Vorgaben durch globale, europäische und nationale Studien belegt. Sie lassen aber das wirtschaftliche Potenzial vermuten, das durch die Umsetzung der Vorgaben entfesselt werden kann.  

Rechtzeitige Vorbereitung auf eine nachhaltige Zukunft

Die Nachhaltigkeitsverpflichtung und die Darstellung im Lagebericht des Jahresabschlusses nach ESRS wird wellenförmig ausgerollt, wie Hans Winterhoff erörtert: „Je nach Größe sind die ersten Unternehmen 2025 für 2024 betroffen, die nächsten 2026 für 2025, dann 2027 für 2026 und die letzten 2028 für 2027. Wir müssen aber alle noch lernen, was es im echten Leben bedeutet, über die neuen Vorgaben zu berichten.“ 

Was werden sich die Wirtschaftsprüfer:innen aber anschauen? Nach Aussage des Experten kommt es auch auf dieser Ebene zunächst zu einer wellenförmigen bzw. sukzessiven Herangehensweise, die sich „Limited Assurance“ nennt. Diese Prüfung mit begrenzter Sicherheit fällt weniger umfangreich aus. Das Ziel ist es, ausreichend Nachweise zu sammeln, um sicherzustellen, dass die angegebenen Informationen glaubwürdig und plausibel sind. „Spätestens 2028 gucken sich die Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer das Unternehmen für das Jahr 2027 aber sehr genau an, was zu einer Einschränkung in der Form einer Nichtvergabe oder eines Nichtbestätigungsvermerks führen kann.“ Bei einer „Reasonable Assurance“ oder einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit kann es beispielsweise zu mehr Kontrollen im Berichterstattungsprozess sowie zu unabhängigen Erhebungen und Vor-Ort-Begehungen kommen. 

Erste Schritte

Hans Winterhoff rät daher zu einer frühzeitigen und möglichst intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema. „Auch wenn es weit weg erscheint, sollte man sich reinfuchsen, denn die Lernkurve ist sehr steil und es handelt sich um ein relativ komplexes Gebilde.“ Der Experte empfiehlt kleinen und mittleren Unternehmen, nach Kooperationspartner:innen und im Umfeld zu suchen. „Fünf mittelständische Unternehmen, die beispielsweise in demselben Gewerbegebiet ansässig sind oder deren Unternehmer:innen sich aus dem Golfclub kennen, könnten sich zusammentun, bei der IHK informieren und ihre Mitarbeitenden in einer Akademie entsprechend aus- bzw. weiterbilden lassen. Allein dieses Wissen anzusammeln, nimmt viel Zeit in Anspruch.“ 

ESRS-Vorgaben sichten

Anschließend sollten sich Unternehmerinnen und Unternehmer auf die ESRS-Vorgaben konzentrieren. Diese bestehen aus 282 Seiten, Hans Winterhoff legt daher eine kürzere und übersichtlichere Fassung in der Form einer Excel-Tabelle nahe, die von der EU herausgegeben wird. „Darin können sie ankreuzen, was für das jeweilige Unternehmen wirklich relevant ist, z. B. Klima, Kreislaufwirtschaft, Wasser, Mitarbeitende, Lieferketten, Communities etc.“ 

Stärken und Schwächen analysieren

Als Nächstes sollte ein möglichst ehrlicher Blick auf die eigenen Stärken und Schwächen erfolgen. Auf diese Weise lässt sich analysieren, welche Chancen sich ergeben können. Es sollten aber auch Risiken diskutiert werden, die entstehen, wenn bestimmte Nachhaltigkeitsthemen nicht adressiert werden. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich diesen Fragen nach Ansicht von Herrn Winterhoff aber nicht allein stellen. „Ich würde darüber hinaus mit fremden Dritten reden, auf neudeutsch den ‚Stakeholdern‘. Ich würde Kunden fragen, was sie für wichtig halten. Diese Frage würde ich auch einer Bank stellen. Es lohnt sich außerdem, mit dem Nachhaltigkeitsbeauftragten der zuständigen verwaltungstechnischen Behörde zu sprechen.“ 

Unabhängige Berater:innen hinzuziehen

Um einen zu subjektiven, vielleicht sogar verklärten Blick auf die eigenen Stärken und Schwächen zu vermeiden, sollten Unternehmer:innen neben den sogenannten Stakeholdern unabhängige, objektive Parteien hinzuziehen. „Es gibt Einrichtungen und Organisationen, die sich gut mit den Themen Qualitätssicherung, Standards und Nachhaltigkeit auskennen. Der deutsche Nachhaltigkeitskodex wird z. B. vom Rat für nachhaltige Entwicklung herausgegeben. Die verschiedenen Zertifizierungseinrichtungen kennen sich in der Regel ebenfalls gut damit aus. Ich würde diesbezüglich auch den TÜV zurate ziehen. Diese Dritten sind wirklich wichtig, damit die Unternehmen nicht im eigenen Saft kochen.“ 

Messgrößen und Messmethoden festlegen

Anschließend gilt es, tiefer in die Materie einzudringen und Strategien innerhalb der Organisation zu entwickeln, um diese Nachhaltigkeitsthemen konkret zu adressieren. „Dabei sind viele Messgrößen erforderlich, die erst einmal definiert und dann gemessen werden. Eine Frage lautet: Wie messe ich eigentlich, ob wir unser Ziel erreicht haben oder nicht erreicht haben? Ist diese Frage beantwortet, müssen die Ergebnisse in möglichst für externe Personen nachvollziehbaren Dokumenten be- und hinterlegt werden.“ 

ESG-Fördermittel finden und beantragen

Mit der ESG-Implementierung sind zeitliche, personelle und vor allem finanzielle Ressourcen verbunden. Für Letzteres können sich Unternehmer:innen Unterstützung suchen und sichern. Hans Winterhoff erklärt, wie sie sich einen Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten verschaffen können: „Ich würde allen Unternehmen raten, sich den Fördermittel-Radar des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu schnappen. Dort können verschiedene Filterkriterien eingegeben werden, um die passenden Zuschüsse zu finden. Hierzu zählt beispielsweise der European Innovation Fund. Pionierlösungen ökologischer Innovationen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 10 Millionen gefördert.“ 

Daneben ist nach Ansicht des Experten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine geeignete Anlaufstelle für spezifischere finanzielle Hilfen im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz. „Es lohnt sich auf jeden Fall, das durchzusehen. Diese Fördermittelanträge und Mittelverwendungsnachweise sind jedoch auch nicht trivial. Es gibt aber von klein bis ganz groß superspezialisierte Unternehmen, die bei der Beantragung helfen. Und die richtig guten müssen nur bezahlt werden, wenn sie erfolgreich sind.“ 

Gegenwarts- und Zukunftstechnologien für die ESG-Berichterstattung

Die ESG-Richtlinien können insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen zu Beginn einschüchternd wirken. Viele von ihnen haben aber eventuell bereits einige wesentliche Schritte in die richtige Richtung getätigt, ohne es zu wissen, wie Hans Winterhoff anmerkt. „Zahlreiche Unternehmen nutzen ISO-Leitfäden für Qualitätsmanagement (9001) oder Leitfäden zum Umweltmanagement (14001). Wenn es sich um ein produzierendes Unternehmen oder etwa um einen Zulieferer für VW handelt, wurde die ISO 9001 z. B. schon eingeführt. Das heißt, für Nachhaltigkeit kann man auf den ISO-Standards ganz gut aufbauen.“ 

Für diese Standards existieren meistens schon Systeme im Bereich Datenmanagement, die nicht auf Stift und Papier basieren. Hans Winterhoffs erster Ratschlag in Bezug auf Technologie lautet daher, sich auf bewährte Lösungen zu konzentrieren. „Welche ISO-Leitfäden und welche Technologien werden für die Beantwortung der Fragen dieses Leitfadens genutzt? Es kann sich auch um Anwendungen handeln, die zunächst nichts mit Nachhaltigkeit zu tun haben.“ Dennoch sollten drei fundamentale Punkte abgedeckt werden:  

  1. Datenbedarf feststellen (z. B. mithilfe der EU-Excel-Tabelle) 
  2. Daten verwalten  
  3. eine IT-Infrastruktur aufbauen  

„Den Datenbedarf lege ich fest, indem ich beispielsweise für mich als Unternehmen die Excel-Tabelle der EU ausfülle, die angibt, was für das jeweilige Unternehmen wichtig ist und was nicht.“ Hans Winterhoff erklärt weiterhin, wie eine Datenmanagementanwendung helfen kann. „Ein Unternehmen hat z. B. bei mehreren Banken Kredite aufgenommen. Bei fünf von zehn dieser Banken steht 2025 eine Kreditverlängerung an. Dann schicken mir fünf Banken fünf verschiedene Fragebögen zu, die ich aber nicht fünfmal beantworten möchte. Stattdessen greife ich fünfmal auf dieselben Daten zurück, um damit die fünf Anträge auszufüllen. Ein zweites Beispiel gilt analog für einen Zulieferer, der für VW arbeitet. Dann ist dieser Zulieferer auch für Mercedes oder BMW tätig. Anstatt dreimal dieselben Fragen für drei Autohersteller zu beantworten, greift man nur auf einen Datensatz zu.“ 

Für die IT-Infrastruktur und Tools zur Datenaufbereitung kennt Hans Winterhoff viele Möglichkeiten, die bereits existieren und teilweise sogar kostenlos sind. Das sind z. B. Anwendungen für das Datenmanagement, mit denen sich benötigte Daten schnell und effizient finden lassen, und für das Daten-Reporting. Tools zur Datenanalyse bieten Einblicke in vorhandene und fehlende Daten. Durch den Einsatz von Lösungen zur Datenmodellierung und Datensimulation können beispielsweise ESG-Performance und -Verbesserungen transparenter dargestellt, Auswirkungen von Änderungen in den Geschäftsprozessen oder -praktiken besser analysiert und verstanden sowie ein effektiveres Compliance- und Risikomanagement betrieben werden. 

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Unsere Seminar-Empfehlungen für Sie

ESG-Seminar für den Mittelstand

Ab 2024 müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) neue ESG-Pflichten (Environmental, Social and Governance) erfüllen. Obwohl sie nicht direkt von den regulatorischen Anforderungen betroffen sind, müssen praktisch alle KMU Anpassungen vornehmen.

In unserem ESG-Online-Seminar für KMU zeigen wir Ihnen, wie Sie ESG-Risiken und -Chancen identifizieren und bewerten sowie Strategien entwickeln, um Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen. Sie bekommen einen umfassenden Einblick in ESG, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen (UN SDGs, EU Green Deal), des MIRO-Konzepts im Kontext der EU CSRD und ESRS und der Bedeutung ESG-relevanter ISO-Standards. Sie lernen ESG-Implementierungsmaßnahmen kennen und erstellen eigenständig ESG-Nachhaltigkeitsberichte.

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Das Seminar Nachhaltigkeitsmanager – Qualifizierung CSR-Manager legt Grundlagen zur Integration eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems innerhalb Ihres Unternehmens. In Zeiten von Ressourcenknappheit, Klimawandel, globalem und ökonomischem Konkurrenzdruck bedarf es einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie, um auf dem Markt erfolgreich bestehen zu können. Optimalerweise werden dafür neben den ökonomischen auch soziale und ökologische Faktoren miteinbezogen. Welche Schritte zum Aufbau eines Nachhaltigkeitssystems notwendig sind und die Grundlagen der Berichterstattung, lernen Sie mithilfe von praktischen Beispielen, relevanten Bezugsnormen und Handlungsanleitungen.

CSR-Webinar: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Um den steigenden Anforderungen von Investoren, Markt und Gesellschaft gerecht zu werden, stehen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung weitreichende Änderungen an. Mit Inkrafttreten des Vorschlags der EU-Kommission zur Änderung der CSR-Richtlinie (CSRD) steigt die Zahl der in Deutschland betroffenen Unternehmen von ca. 500 auf ca. 15.000. 

In unserem CSR-Webinar erhalten Sie eine praktische Einführung, wie Sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Ihr Unternehmen erarbeiten. Neben einer kurzen Einführung in das betriebliche Nachhaltigkeitsmanagement geben wir Ihnen einen Überblick über das komplexe Geflecht der aktuellen nationalen und internationalen Nachhaltigkeitsgesetze und Initiativen. Wir zeigen Ihnen konkret die einzelnen Schritte, auf Ihrem Weg zu einem zielgerichteten und glaubwürdigen CSR-Bericht für Ihr Unternehmen. Erfahren Sie, wie Sie den fertigen CSR-Bericht sinnvoll für Ihre interne und externe Kommunikation nutzen können.

KI und Machine Learning ebnen den Datenweg

Künstliche Intelligenz und Machine Learning spielen eine entscheidende Rolle bei der Business Intelligence. Die jüngsten Fortschritte haben diesen Bereich erheblich vorangetrieben. „Es gibt inzwischen Advanced Analytics, also künstliche Intelligenz, Machine Learning, automatisierte Bearbeitung von Ablaufschritten oder Robotic Process Automation und entsprechend viele Lösungen“, betont Hans Winterhoff. Aufgrund der Fülle von verfügbaren Angeboten empfiehlt der Experte, den Rat von unabhängigen Dritten wie der IHK oder Berater:innen einzuholen, um einen umfassenden Überblick über die vorhandenen Technologien zu erhalten. Es ist aber entscheidend, Produkte auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen wirklich sinnvoll sind und nicht nur von der beratenden Person vermarktet werden. „Diese Frage ist äußerst wichtig. Wenn Unternehmen das Thema ESG erst einmal verstanden haben und wissen, inwieweit Nachhaltigkeit für sie selbst relevant ist und wie umfangreich die Berichterstattung wird, dann führt an dieser Technologie kein Weg mehr vorbei.“  

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Ihre Ansprechpartnerin: Natalie PätzelTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
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