Tankstellen/Tankläger

Sicherer Betrieb von Tankstellen mit TÜV NORD

TÜV NORD sorgt für sichere Tankstellen

Neben Abgabeeinrichtungen für klassische Kraftstoffe wie Otto- und Dieselkraftstoff, findet man auf modernen Tankstellen auch Anlagen zur Abgabe von Autogas, Erdgas, Wasserstoff und AdBlue.

Damit werden neue Anforderungen an die Ausrüstung und den sicheren Betrieb von Tankstellen gestellt.

Im Wesentlichen sind das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie das Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.

TÜV NORD unterstützt bei der Umsetzung relevanter Vorschriften, Verordnungen und Normen und sorgt für einen sicheren Betrieb der technischen Anlagen.

Gesamtprüfung Tankstelle − Alle Prüfungen an einem Termin

Unter Beachtung der gültigen Verordnungen bieten wir Ihnen eine Gesamtprüfung der Tankstelle mit Prüfung aller Einzelkomponenten an, so dass an einem Prüftermin alle Prüftätigkeiten zusammenhängend durchgeführt werden.

Ihre Vorteile:

  • Reduzierter Aufwand für Monteure der Kontraktoren bei der Prüfung
  • Reduzierung von Störungen der technischen Betriebsabläufe
  • Einfache Rechnungsstellung und -prüfung
  • Einheitliche und transparente Basis für die Abwicklung
  • Übersichtliche Struktur (Budget- und Investitionsplanung)
  • Reduzierung der Verwaltungsabläufe
  • Zentraler Ansprechpartner für alle technischen Prüfungen
Unsere Leistungen im Überblick
  • Prüfung vor Inbetriebnahme
  • Baubegleitende Prüfungen
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Prüfungen bei Stilllegungen
  • Unterstützung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) – Neu ab 1.8.2017

Die neue bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) löst die bisher geltenden Länderregelungen (VAwS) ab und tritt zum 1. August 2017 vollständig in Kraft.

TÜV NORD informiert Sie über die wichtigsten Änderungen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Übergangsfrist endet zum 1.6.2018

Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung zum 1. Juni 2015 ergeben sich für den Betreiber neue Maximalprüffristen für die Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Dabei sind auch die Maßnahmen zum Brandschutz einzuhalten. Die Anforderungen der Prüfungen an Tankstellen gelten analog auch für Gasfüllanlagen.

Die Übergangsfrist zur Betriebssicherheitsverordnung (§24, Absatz 4) endet zum 1. Juni 2018. Erfahren Sie hier mehr zu dem Thema.

Gasrückführsysteme – Neue Regelungen ab 1.1.2019

Mit der Neuregelung der 21. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen) gilt für Tankstellen ab dem 1. Januar 2019, dass nur noch Gasrückführsystemen eingesetzt werden dürfen, die nach DIN EN 16321-1 zertifiziert sind. Für Gasrückführsysteme, die nicht nach dieser Norm zertifizirert sind, ist eine Neuzertifizierung erforderlich.

Tankläger – sicher lagern

Unsere Dienstleistungen für Tankläger konzentrieren sich auf die Begutachtung und Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen sowie Gaspendeleinrichtungen. Schwerpunkt ist die Prüfung von erlaubnisbedürftigen Anlagen. Dabei sind die Aspekte Explosionsschutz, Wassergefährdung und Immissionsschutz von besonderer Bedeutung. Im Wesentlichen sind dabei das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Produktsicherheitsgesetz sowie das Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. Ergänzend bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bereits bei der Planung und im Rahmen des Erlaubnisverfahrens von Lageranlagen an.

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