Datenschutz-Fachtagung

Datenschutz-Fachtagung

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Beschreibung

14.03. - 15.03.2024 | Hamburg

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14.03

Datenschutz-Fachtagung

In unserer Datenschutz-Fachtagung am 14. und 15. März 2024 in Hamburg greifen wir aktuelle und praxisrelevante Entwicklungen zu diversen Datenschutz-Themen auf. Schwerpunkte bilden Rechtsfragen zum Betrieb von Webseiten, zur Drittlandübermittlung und zur rechtskonformen Nutzung von Daten für Marketingzwecke. 

Der Datenschutz-Kongress bietet Ihnen einen umfassenden Überblick und eine kritische Auseinandersetzung aktueller Gerichtsentscheidungen und zu Positionen der Aufsichtsbehörden. 

Es erwarten Sie spannende Vorträge und kompetente Referierende, die Ihnen alle Fragen rund um das Thema Datenschutz beantworten. Tauschen Sie sich mit allen Teilnehmenden sowie unseren Expertinnen und Experten außerdem bei einem gemeinsamen Abendessen in besonderer Atmosphäre im Hotel Hafen Hamburg aus. Für Unterhaltung, gute Verpflegung und ausreichend Gesprächsstoff wird gesorgt. Auch zwischen den Vorträgen bieten wir Ihnen kostenfrei eine Auswahl an Speisen und Getränken an.  

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer persönlichen Qualifikation.

Veranstaltungstermine und -orte

Do. 14.03— Fr. 15.03.2024

Hotel Hafen (Hamburg)

Seewartenstraße 9, 20459 Hamburg

Teilnahmegebühr

1.356,60 € inkl. USt (1.140,00 € zzgl. USt) pro Person

Der Preis beinhaltet die Teilnehmerunterlagen.

Clarissa Hörnke-Dobrick

Clarissa Hörnke

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Tagungen und Kongresse
Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg

+49 40 8557-2920
Fax : +49 40 8557-2958

tagungen@tuev-nord.de

Programm

1. Veranstaltungstag

9.00 Uhr

Registration

TÜV NORD Akademie

9.30 Uhr

Begrüßung und Einleitung    
Clarissa Hörnke-Dobrick, TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Frank Henkel, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Frank Henkel, Hamburg

9.45 Uhr

Rechtsprechung des EuGH zum Scoring und automatisierter Einzelentscheidungen und Folgen für die Praxis

Prof. Dr. Boris Paal, Chair for Law and Regulation of the Digital Transformation, TUM School of Social Sciences and Technology, Department of Governance, Technische Universität München

Auch und gerade in der Kreditwirtschaft kommt der Erstellung und Verwendung von sog. Score-Werten eine hervorgehobene Bedeutung zu. Kreditinstitute stützen sich für die Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen an wen ein Kredit gewährt wird, auf solche Score-Werte und das Kredit-Scoring. In diesem Zusammenhang hat ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV zum EuGH zu Recht große Aufmerksamkeit erfahren. Mit diesem Verfahren beschäftigt sich der Vortrag von Professor Paal. 

10.30 Uhr

Aktuelle Entwicklungen zum Schadenersatz und Bußgeldverhängung nach DSGVO
Rechtsanwältin Olga Stepanova,  Sozietät ByteLaw in Frankfurt a.M.

Der Vortrag behandelt die neuesten Entwicklungen im Bereich des Schadenersatzes und der Bußgeldverhängung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es werden aktuelle Gerichtsentscheidungen und Praxisbeispiele vorgestellt, um die Herausforderungen und Risiken für Unternehmen zu verdeutlichen. Ziel ist es, ein Verständnis für die rechtlichen Anforderungen zu vermitteln und praktische Tipps zur Vermeidung von Ansprüchen und Sanktionen zu geben. 

11.15 Uhr

Kaffeepause im Foyer

11.45 Uhr

Microsoft 365: Konsequenzen aus den Beschlüssen der DSK
Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, Kiel

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat festgestellt, dass Microsoft 365 nicht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingesetzt werden kann. Weshalb dieser Beschluss gefasst wurde, welche Folgen der Einsatz von MS 365 für Anwender haben kann und welche Alternativen bestehen – darüber informiert der Vortrag. 

12.30 Uhr

Datenschutzkonformes E-Mail-Tracking und -Profiling
Friederike Schellhas-Mende, Christian Blaicher, Secorvo Security Consulting GmbH, Karlsruh

Die E-Mail ist als Kommunikationsmittel nicht mehr wegzudenken. Doch wie steht es um den Datenschutz bei dem Tracking und Profiling von E-Mails? Immer mehr Unternehmen setzen auf personalisierte Inhalte und analysieren das Nutzerverhaltens Doch dabei müssen die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Abschließend werden für Empfänger von E-Mails, neben den Rechtsbehelfen der DSGVO weitere technische und organisatorische Empfehlungen gegeben und Schutzmaßnahmen vorgestellt. 

13.15 Uhr

Mittagspause im Restaurant

14.15 Uhr

Datenschutzkonformes Löschen: Konzept, technische Möglichkeiten und rechtliche Implikationen
Dr. Christoph Wegener, Inhaber, wecon.it-consulting, Gevelsberg
Jörg Heidrich, Heise Medien GmbH & Co. KG

Personenbezogene Daten automatisiert und auf Anfrage löschen zu können, ist eine der elementaren Vorgaben der DSGVO. Was aber genau darunter zu verstehen ist, darüber sind sich Juristen und Techniker häufig gar nicht einig. Der Vortrag hat das Ziel, Lösungen für die Praxis aufzuzeigen, etwa bei der Entwicklung eines Löschkonzepts. Zudem wird thematisiert, ob Löschen durch Verschlüsseln bzw. Anonymisieren ausreichend ist und wie Daten in der Cloud sicher gelöscht werden können. 

15.45 Uhr

Kaffeepause im Foyer

16.00 Uhr

Zulässigkeit der Verarbeitungen zu Testzwecken – Einordnung der Rechtsprechung des EuGH
Florian Rockenbach , Rechtsanwalt , Zirngibl Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München 

Unternehmen stellen sich häufig die Frage, ob die Nutzung personenbezogener Daten ihrer Kunden zu Testzwecken oder zur Produktverbesserung zulässig ist. In einer neueren Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Licht ins Dunkel dieser Fragestellung gebracht. Die Rechtsprechung des EuGH liefert bedeutende Erkenntnisse in Bezug auf die in der DSGVO verankerten Grundsätze der Zweckbindung sowie der Speicherbegrenzung, die im Rahmen des Vortrages näher erörtert werden sollen. 

16.45 Uhr

Abschlussdiskussion

Ca. 17.00 Uhr

Ende des 1. Veranstaltungstages

Ab 18.00 Uhr

Abendveranstaltung

2. Veranstaltungstag

9.00 Uhr

Begrüßung, Rückblick und Einleitung
Frank Henkel

9.15 Uhr

Verwendung von ChatGPT & Co. in Behörden und Unternehmen: Vereinbar mit Datenschutz?
Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragte beim ULD in Schleswig-Holstein, Kiel

10.00 Uhr

Entwicklungen zum Beschäftigtendatenschutz – Rechtsprechung des EuGH und Ausblick auf neues Beschäftigtendatenschutzgesetz
Dr. Philipp Byers, Rechtsanwalt, Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, München

Der Beschäftigtendatenschutz ist dynamischen Entwicklungen ausgesetzt. So hat sich der EuGH in mehreren Entscheidungen zum Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs sowie zu den Voraussetzungen von DSGVO-Schadensersatzansprüchen positioniert. Daneben hat der EuGH Zweifel an der Europarechtskonformität des § 26 BDSG als nationale Norm zum Beschäftigtendatenschutz aufkommen lassen. Auch aus diesem Grund laufen seit kurzem Reformbestrebungen für eine neue Gesetzgebung zum Beschäftigtendatenschutz.      

10.45 Uhr

Kaffeepause im Foyer

11.15 Uhr

Neues Hinweisgeberschutzgesetz und datenschutzrechtliche Anforderungen
Dr. Till Gerhardt, Rechtsanwalt / Counsel, Osborne Clarke PartmbB, Hamburg

Nach langem gesetzgeberischem Tauziehen wurde das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz endlich verabschiedet. Sämtliche Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern müssen eine Reihe von Pflichten beachten. Dabei stellen sich vielfältige Fragen zum Verhältnis der neuen „Whistleblowing-Regeln“ zum bekannten datenschutzrechtlichen Regelwerk. Der Vortrag beleuchtet typische Fragestellungen und zeigt Lösungen für übliche Probleme auf. 

12.00 Uhr

KI und Datenschutz: ein Widerspruch? So schaffen Sie die Vereinbarkeit in Ihrem Unternehmen
Alexander Forssman, Kanzlei Forssman, Baiern

Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet Systeme mit einem „intelligenten“ - dem Menschen ähnlichen - Verhalten. Durch den Einsatz von KI erhoffen sich die Anwender kostengünstige Lösungen vieler gesellschaftlicher Probleme. Das gelingt allerdings nur bei qualitativ hochwertiger Technologie, die so entwickelt und genutzt wird, dass die Menschen Vertrauen zu ihr haben. In diesem Vortrag werden die wesentlichen Anforderungen des Datenschutzes an KI beleuchtet, um dieses Vertrauen erlangen zu können. 

12.45 Uhr

Abschlussdiskussion

13.00 Uhr

Mittagspause im Restaurant

14.00 Uhr

Ende der Veranstaltung

Zielgruppe

Betriebliche Datenschutzbeauftragte, behördliche Datenschutzbeauftragte, Leiterinnen und Leiter sowie leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche: IT-Sicherheit, Revision, Recht, Personal, sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ein Chefthema ist

Clarissa Hörnke-DobrickTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Tagungen und Kongresse
Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg

Tel.: +49 40 8557-2920
Fax: +49 40 8557-2958
tagungen@tuev-nord.de

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