Datenschutz-Fachtagung

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Beschreibung

23.03. - 24.03.2023 | Hamburg

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23.03

Datenschutz-Fachtagung

Der praxisnahe Datenschutz-Kongress: aktuelle Trends und Entwicklungen kompakt und übersichtlich

In unserer Datenschutz-Fachtagung am 23. und 24. März 2023 in Hamburg greifen wir aktuelle und praxisrelevante Entwicklungen zu diversen Datenschutz-Themen auf. Schwerpunkte bilden Rechtsfragen zum Betrieb von Webseiten, zur Drittlandübermittlung und zur rechtskonformen Nutzung von Daten für Marketingzwecke.  

Der Datenschutz-Kongress bietet Ihnen einen umfassenden Überblick und eine kritische Auseinandersetzung aktueller Gerichtsentscheidungen und zu Positionen der Aufsichtsbehörden.  

Es erwarten Sie spannende Vorträge und kompetente Referierende, die Ihnen alle Fragen rund um das Thema Datenschutz beantworten. Tauschen Sie sich mit allen Teilnehmenden sowie unseren Expertinnen und Experten außerdem bei einem gemeinsamen Abendessen in besonderer Atmosphäre im Lindner Park-Hotel Hagenbeck aus. Für Unterhaltung, gute Verpflegung und ausreichend Gesprächsstoff wird gesorgt. Auch zwischen den Vorträgen bieten wir Ihnen kostenfrei eine Auswahl an Speisen und Getränken an.   

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer persönlichen Qualifikation. 

Ist das Thema IT-Sicherheit für Sie ebenfalls relevant? Dann besuchen Sie gern zusätzlich unseren IT-Kongress, der am 22. März 2023 ebenfalls in Hamburg stattfindet. Für diese zusätzliche Buchung erlassen wir Ihnen 200 Euro auf die Gesamtkosten. 

Veranstaltungstermine und -orte

Do. 23.03— Fr. 24.03.2023

Lindner Park-Hotel Hagenbeck (Hamburg)

Hagenbeckstraße 150, 22527 Hamburg

Teilnahmegebühr

1.320,90 € inkl. USt (1.110,00 € zzgl. USt) pro Person

Der Preis beinhaltet die Teilnehmerunterlagen.

Clarissa Hörnke-Dobrick

Clarissa Hörnke

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Tagungen und Kongresse
Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg

+49 40 8557-2920
Fax : +49 40 8557-2958

tagungen@tuev-nord.de

Programm

1. Veranstaltungstag

9.00 Uhr

Registration

9.30 Uhr

Begrüßung und Einleitung

Clarissa Hörnke-Dobrick, TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Frank Henkel, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Frank Henkel, Hamburg

9.45 Uhr

Die neue PIMs-Verordnung nach § 26 TTDSG 

Thomas Fuchs, Hamburgischer Datenschutzbeauftragter

10.30 Uhr

Transfer Impact Assessment zur Drittlandübermittlung 

Mit seinem Schrems II-Urteil hat der EuGH nicht nur das Privacy Shield gekippt, sondern auch den Anstoß für die EU-Kommission gegeben, neue Standardvertragsklauseln zu veröffentlichen. Wesentliche Änderung in den neuen SCCs ist, dass die Parteien ein sog. Transfer Impact Assessment (TIA) durchführen müssen. Der Vortrag beleuchtet die konkreten Anforderungen, die an die Parteien des Datentransfers bei der Durchführung des TIA gestellt werden. 

Dr. Paul Voigt, Lic. en Derecho, CIPP/E, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht 

Wiebke Reuter, Rechtsanwältin, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin 

11.15 Uhr

Kaffeepause im Foyer

11.45 Uhr

Rechtsfragen zum Adresshandel 

Adresshandel ist ein populäres Marketing- und Vertriebstool, um neue Kunden zu gewinnen. Datenschutzrechtlich ist der Adresshandel nicht zuletzt seit Inkrafttreten der DSGVO umstritten. Die Mehrzahl der Datenschutzaufsichtsbehörden geht davon aus, dass der Verkauf von Adressdaten nicht durch ein „berechtigtes Interesse“ legitimiert werden kann. Vielmehr soll eine Einwilligung des Betroffenen nötig sein, was kaum praktikabel wäre. Steht der Adresshandel damit vor dem Aus? 

Dr. Philipp Byers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Watson Farley & Williams LLP, München  

12.30 Uhr

Neues EDSA-Bußgeldkonzept 

Die Harmonisierung der Bußgeldpraxis bei Datenschutzverstöße in den EU-Mitgliedstaaten ist ein seit langer Zeit diskutiertes Thema. Der Vortrag beleuchtet das Konzept zur Bußgeldbemessung der Datenschutzkonferenz in Deutschland, geht auf nachfolgende gerichtliche Entscheidungen zu diesem ein und erläutert die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zur Berechnung von Bußgeldern nach der DSGVO. 

Dr. Carolin Monsees, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg 

13.15 Uhr

Mittagspause im Restaurant

14.15 Uhr

Entwicklungen zur Drittlandübermitlung: Transatlantic Data Privacy Framework als Nachfolger zum Privacy Shield  

US-Präsident Biden hat am 7. Oktober 2022 eine Executive Order zum Schutz personenbezogener Daten aus Europa erlassen, die die US-Nachrichtendienste auf eine verhältnismäßige Verarbeitung dieser Daten verpflichten und einen ausreichenden Rechtsschutz für EU-Bürger gewährleisten soll. Der Vortrag erläutert den Inhalt dieser neuen US-Regelungen, bewertet sie am Maßstab der Schrems-II-Entscheidung des EuGH und analysiert, was sie für das Datenschutzrecht in Deutschland bedeuten. 

Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Datenschutzbeauftragter 

15.00 Uhr

Google Analytics, Zählpixel und Co.: aktuelle Entwicklungen zur Einbindung von Cookies und sonstigen Diensten auf Webseiten 

Die Einbindung von Drittanbieterdiensten auf der eigenen Webseite war aus Datenschutzsicht schon immer problematisch. Spätestens seit der EuGH-Entscheidung, dass die IP-Adresse personenbezogen ist, des Inkrafttretens der DSGVO und der Geltung des TTDSG seit Dezember 2021 hat sich die Situation nochmals grundsätzlich geändert. Was ist nach aktueller Rechtslage und Meinung der Aufsichtsbehörden überhaupt noch zulässig? Ist der Fokus auf Cookies überhaupt gerechtfertigt oder handelt es sich schon um ein Auslaufmodell? Was sind eigentlich Zählpixel und wie sind sie einzuordnen? Und: darf ich überhaupt noch meine Webseitenbesucher tracken? Zu diesen und weiteren spannenden Fragen soll in dem Vortrag von Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt eine Antwort gefunden werden. 

Timo Schutt, Rechtsanwalt, Schutt, Waetke Rechtsanwälte, Karlsruhe 

15.45 Uhr

Kaffeepause im Foyer

16.00 Uhr

Datenschutzzertifizierungen nach Art. 42 DSGVO – Wie ist der aktuelle Stand und wie können Sie sich vorbereiten! 

Tobias Mielke, Fachexperte Managementsysteme, IT Security, Business Security & Privacy, TÜV Informationstechnik GmbH, Essen 

16.45 Uhr

Abschlussdiskussion

Ca. 17.00 Uhr

Ende des 1. Veranstaltungstages

Ab 18.00 Uhr

Abendveranstaltung

2. Veranstaltungstag

9.00 Uhr

Begrüßung, Rückblick und Einleitung

Frank Henkel, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Frank Henkel, Hamburg

9.15 Uhr

Neues zum Datenschutzbeauftragten: Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz und die Frage der Interessenkollision als interne Meldestelle nach dem neuen HinSchG  

Die Funktion und Stellung von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB) setzen bestimmte Rahmenbedingungen voraus und erfordern zugleich einen besonderen Schutz. Dieses Spannungsfeld zeigt sich insbesondere in den Diskussionen um den Sonderkündigungsschutz und die Unabhängigkeit von DSB. Der Vortrag fokussiert die aktuelle Rechtsprechung u.a. des EuGH zum Kündigungsschutz von DSB und die Frage, ob DSB als interne Stelle für Meldungen von Whistleblowern tätig sein sollten. 

Dr. Markus Lang, Rechtsanwalt, Datenschutzrecht-Praxis, Düsseldorf  

10.00 Uhr

Datenschutz und Werbung: Zulässigkeit von Profilbildung und weitere Anforderungen nach der Orientierungshilfe Werbung des DSK 

Dr. Jens Eckhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Düsseldorf 

10.45 Uhr

Kaffeepause im Foyer

11.15 Uhr

Auskunftsansprüche von Arbeitnehmern und der Schutz von Hinweisgebern  

Der Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Schutz des Hinweisgebers stehen in einem Spannungsverhältnis. Mit Umsetzung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie in nationales Recht werden viele Firmen und Institutionen verpflichtet, Hinweisgebersystemen einzurichten. Hierbei wird vielfach zum Schutz der Hinweisgeber diese Vertraulichkeit zugesichert. Der Mitarbeiter, dem ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, wird hingegen ein Interesse daran haben, zu erfahren, von welcher Person die ihn belastenden Informationen stammen. Welche Fallkonstellationen zu unterscheiden sind und welche Änderungen sich durch das Hinweisgeberschutzgesetz ergeben, ist Thema des Vortrags.  

Matthias Mohn, Richter am Arbeitsgericht, Arbeitsgericht Freiburg

12.00 Uhr

Künstliche Intelligenz und Risiken der Diskriminierung 

Patrick Walther, Geschäftsführer, Walther Learning Solutions, Saarbrücken 

12.45 Uhr

Abschlussdiskussion

13.00 Uhr

Mittagspause im Restaurant

14.00 Uhr

Ende der Veranstaltung

Zielgruppe

Betriebliche Datenschutzbeauftragte, behördliche Datenschutzbeauftragte, Leiterinnen und Leiter sowie leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche: IT-Sicherheit, Revision, Recht, Personal, sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ein Chefthema ist. 

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt - sichern Sie sich online Ihren Platz, oder nehmen Sie persönlichen Kontakt zu uns auf.

Hinweise zur Anreise

Veranstaltungsort:
Lindner Park-Hotel Hagenbeck
Hagenbeckstraße 150 | 22527 Hamburg
Telefon: +49 40 800808-100 | Telefax: +49 40 800808-488
www.lindner.de

Bitte beachten Sie, dass bei Anreise mit dem PKW eine Gebühr von 22,00 € für einen Tiefgaragenplatz im Hotel anfällt. Wir empfehlen daher eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Fahrpläne der U-Bahn-Anbindung finden Sie unter www.hvv.de

Zusätzlich gibt es ein öffentliches Parkhaus gegenüber dem Haupteingang des Tierparks. Gegen eine Tagesgebühr von 4,00 € können Sie Ihr Fahrzeug auf einem der neun Decks abstellen. Hier beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden. Das Hotel Lindner Park-Hotel Hagenbeck befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite. 

Rabatte

Ist das Thema IT-Sicherheit für Sie ebenfalls relevant? Dann besuchen Sie gern zusätzlich unseren IT-Kongress, der am 22. März 2023 ebenfalls in Hamburg stattfindet. Für diese zusätzliche Buchung erlassen wir Ihnen 200 Euro auf die Gesamtkosten. 

Clarissa Hörnke-Dobrick TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG

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