Hilfe für Personalverantwortliche im Fahrdienst

Hilfe für Personalverantwortliche im Fahrdienst

Starthilfe oder Notbremse?

Haben Mitarbeitende nach einer Polizeikontrolle den Führerschein verloren, so muss dieser selbstverständlich erst neu erteilt werden. Doch nicht immer sind Alkohol oder Drogenkonsum mit dem Führerscheinverlust verbunden. Umgekehrt sind manche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter auch dann für den Fahrdienst ungeeignet, wenn die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis wieder erteilt.

Hilfe für Personalverantwortliche im Fahrdienst Hilfe für Personalverantwortliche im Fahrdienst Hilfe für Personalverantwortliche im Fahrdienst Hilfe für Personalverantwortliche im Fahrdienst

Die Verantwortung fährt mit

Wir alle müssen uns den Suchtproblemen verantwortungsbewusst stellen. Denn auf der einen Seite vertrauen auch die Fahrgäste auf die hohen Sicherheitsstandards Ihres Unternehmens. Andererseits möchte der betroffene Mitarbeitende möglichst schnell wieder fahren. Aber auf keinen Fall sollten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit einem Alkohol- oder Drogenproblem Angst haben, sich ihren Vorgesetzten zu offenbaren. TÜV NORD hilft Ihnen zu entscheiden, wann und wie die Betroffenen wieder in den Fahrdienst aufgenommen werden können.

In drei Schritten zurück hinters Steuer

Die Papiere, bitte! Fallen Mitarbeitende im Fahrdienst bei internen oder externen Kontrollen wegen Alkohol- oder Drogenkonsum auf, stellt sich häufig die Frage, wann sie wieder in den Fahrdienst aufgenommen werden können

  1. Wie schwer ist das Alkohol- oder Drogenproblem Ihrer/Ihres Mitarbeiterin/Mitarbeiters? In einem diagnostischen Gespräch klären erfahrene Verkehrspsychologinnen/Verkehrspsychologen und Verkehrsmedizinerinnen/Verkehrsmediziner das Ausmaß. Wir gehen davon aus, dass in den meisten Fällen noch keine Abhängigkeit besteht. Im Anschluss sagen wir, wie die/der Mitarbeiterin/Mitarbeiter den Umgang mit Alkohol langfristig in den Griff bekommt bzw. auf Drogen verzichten kann. Betriebliche Stellen können dabei helfen. Gleichzeitig legen wir fest, wann wir frühestens von einer stabilen Verhaltensänderung ausgehen können.
     
  2. Den Erfolg der empfohlenen Maßnahmen überprüfen wir anhand von Alkohol- bzw. Drogen-Screenings. Sie haben die Wahl zwischen kurzfristig angesetzten Urinkontrollen oder Haaranalysen. Die Haaranalysen beweisen nicht nur eine mögliche Abstinenz, sondern auch, inwieweit der Mitarbeiter seinen Alkoholkonsum reduzieren konnte.
     
  3. Wurden alle Kontrollen erfolgreich absolviert kann in einem Abschlussgespräch entschieden werden, ob die Voraussetzungen für den Einsatz im Fahrdienst wieder gegeben sind. Auf Wunsch kann das auch in eine Betriebsvereinbarung münden.

 

 

Ist diese Seite hilfreich?
Feedback Formular
captcha