Aktuelle Änderungen der MSC Rückverfolgbarkeitsstandards (Stand Mai 2019)
Im Mai 2019 hat der MSC eine englische Zusammenfassung der wesentlichsten Änderungen der MSC CoC Standards herausgegeben. Wir möchten Ihnen eine Übersetzung der Informationen bereitstellen, weisen aber daraufhin, dass immer nur die offiziell vom MSC veröffentlichten Versionen maßgeblich sind. Die Änderungen gelten für sämtliche Versionen der Standards.
Diese Änderungen betreffen alle MSC-CoC-Standards:
Sämtliche zertifizierten Organisationen müssen über ein System verfügen, das die Genauigkeit der Angaben im Hinblick auf die in den Produkten enthaltenen zertifizierten Arten und das Fanggebiet oder die Herkunft sicherstellt. Das bedeutet, dass die Angabe der Herkunft, des Fanggebiets oder der Arten auf den Etiketten die geltenden Gesetzesvorschriften des Landes oder der Länder erfüllen muss, in welchem/welchen das Produkt gehandelt wird.
In den meisten Fällen verfügen zertifizierte Organisationen bereits über die erforderlichen Systeme. Die Änderung besteht darin, dass der Auditor nun diese Systeme prüfen wird und dass ihm, sofern er falsche Etikettierungen feststellt, ein klar definiertes Verfahren für die Vergabe von Nichtkonformitäten zur Verfügung steht.
Wir haben Leitlinien für Organisationen hinzugefügt, die direkt bei zertifizierten Fischereien oder Zuchtbetrieben einkaufen, unter anderem zu folgenden Themen:
- Wie lässt sich prüfen, ob die Fischerei oder der Zuchtbetrieb auch ein CoC-Zertifikat (CoC = Chain of Custody, Lieferkette) benötigt, um das Produkt als zertifiziert verkaufen zu können.
- Zertifizierte Organisationen können im Rahmen ihrer Warenprüfung Antibiotika-Tests an Produkten durchführen, die direkt bei einem ASC-zertifizierten Zuchtbetrieb eingekauft wurden.
- Produkte, die bei einem ASC-zertifizierten Zuchtbetrieb eingekauft wurden, jedoch nachweislich Antibiotika enthalten, welche gemäß dem ASC-Standard für Zuchtbetriebe für zertifizierte Produkte nicht verwendet werden dürfen, sind nicht konform.
Wir empfehlen, stets den Zertifizierungsstatus der Lieferanten für MSC-Produkte auf der Website des MSC (msc.org) und für ASC-Produkte auf der Website von ASC (asc-aqua.org) zu prüfen. Diese Websites sind zuverlässiger als Zertifikate in Papierform, die möglicherweise inzwischen widerrufen oder ausgesetzt wurden oder vor ihrem Ablauf entzogen wurden.
Falls Sie für den Transport Subunternehmen einsetzen, müssen Sie Aufzeichnungen für die zertifizierten Produkte anfordern können und Zertifizierungsstellen sowie dem MSC auf Aufforderung Zugang zu sämtlichen zertifizierten Produkten und dem Gelände gewähren können.
Wir haben die Frist, binnen welcher zertifizierte Organisationen dem MSC oder von ihm beauftragten Vertretern Rückverfolgbarkeitsnachweise vorzulegen haben, von zehn auf fünf Tage ab Aufforderung verkürzt. Eine Verlängerung der Frist kann auf schriftliche Nachfrage gestattet werden, wenn der MSC oder der maßgebliche beauftragte Vertreter eine solche Verlängerung genehmigt.
Der ASC wurde zum beauftragten Vertreter des MSC ernannt und als solchem ist es der Organisation gestattet, Aufzeichnungen zu den ASC-Produkten oder Proben der ASC-Produkte für Produkttests anzufordern.
Zertifizierte Organisationen benötigen nun die schriftliche Genehmigung der Zertifizierungsstelle, um Produkte handhaben zu dürfen, die vom MSC oder dem ASC noch bewertet werden, jedoch als zertifizierte Produkte verkauft werden können, sobald die Fischerei oder der Zuchtbetrieb eine Zertifizierung erhalten hat. Nur Organisationen, die Teil einer Fischerei-Kundengruppe sind oder denselben gesetzlichen Eigentümer wie ein aktuell geprüfter Zuchtbetrieb haben, können für eine Genehmigung berücksichtigt werden.
Der MSC-Rückverfolgbarkeits-Standard für Unternehmen im Endverbrauchergeschäft, Version 2.0:
Die Version für Unternehmen im Endverbrauchergeschäft (Consumer-Facing-Organisation, CFO) gilt für Organisationen, die Endverbrauchern zertifizierten Fisch und Meeresfrüchte servieren oder diesen verkaufen, zum Beispiel Caterer, Restaurantketten und Einzelhändler mit einer Frischfischtheke.
Die Anforderungen an ein gemeinsames Managementsystem und die Verantwortung der Hauptgeschäftsstelle wurden nun deutlicher formuliert. Bisher hat die Hauptgeschäftsstelle den Einkauf von zertifiziertem Fisch und Meeresfrüchten kontrolliert. Nun wurde klargestellt, dass der Einkauf auf der Standortebene erfolgen darf, sofern solche Aktivitäten von der Hauptgeschäftsstelle beaufsichtigt werden
Die Rückverfolgbarkeit an einem Standort mit Endverbraucherkontakt sollte von der Verkaufs- oder Servierstelle bis zurück zur Stelle des zertifizierten Inputs gewährleistet sein. Bei Letzterer kann es sich entweder um einen zertifizierten Lieferanten oder um zertifizierte Entgegennahmen/Lieferungen handeln.
Sollte die Gesamtanzahl Ihrer Standorte seit dem letzten Audit um mehr als 25 % gestiegen sein, so müssen Sie dies Ihrer Zertifizierungsstelle binnen 10 Tagen melden (im bisherigen Standard betrug der Prozentsatz 50 %). Sie müssen bei Ihrer Zertifizierungsstelle eine Genehmigung einholen, wenn Sie einen neuen Standort mit Betrieb in einem neuen Land eröffnen oder wenn Betriebsstätten, die zertifizierte Produkte verarbeiten, verpacken oder umverpacken, hinzukommen.
Während der dreijährigen Gültigkeitsdauer des Zertifikats muss mindestens eine Betriebsstätte geprüft werden, die sich ausschließlich mit Lagerung oder Vertrieb befasst (zum Beispiel Warendepots oder Lagerhäuser).
Die Anzahl der Proben und Audits für Standorte mit Endverbraucherkontakt wurde erhöht.
Der MSC-Rückverfolgbarkeits-Standard: Version für Gruppen (Group Version) 2.0:
Die Version für Gruppen gilt für Organisationen mit mehreren Standorten. Die Gruppe beauftragt eine Funktion der Hauptgeschäftsstelle mit der Einrichtung interner Kontrollen und der Verantwortung für die Konformität des Standorts. Nachdem diese Version ursprünglich für Organisationen mit mehreren Standorten und einem gemeinsamen Managementsystem entworfen wurde, wird sie inzwischen immer häufiger von Zusammenschlüssen unabhängiger Körperschaften verwendet, die über ein gemeinsames Gruppenzertifikat verfügen. Der MSC hat im neuen Gruppenstandard die Inkonsistenzen beseitigt und die Anforderungen klargestellt.
Der MSC hat klargestellt, dass ein internes Audit vor Ort obligatorisch ist, bevor ein neuer Standort einem Gruppenzertifikat hinzugefügt werden kann. Dies gilt für Gruppen, die kein gemeinsames Managementsystem haben, zum Beispiel Gruppen, denen unabhängige Organisationen angehören.
Nun muss nicht mehr jede Abweichung auf Standortebene für die Hauptgeschäftsstelle der Gruppe vergeben werden. Stattdessen stellt die Zertifizierungsstelle fest, ob die Abweichung auf Standortebene aufgrund eines mangelhaften Gruppenmanagements entstanden ist oder eine systembedingte Ursache hat. Wenn die Abweichung auf Standortebene systembedingt ist, wird sie für die Hauptgeschäftsstelle der Gruppe vergeben.
Des Weiteren hat der MSC den Prozess für Abweichungen verdeutlicht, die bei internen Audits festgestellt werden.
Änderungen des Auditprozesses
Die CoC-Zertifizierungsanforderungen (CoC Certification Requirements) 3.0 und die Anforderungen für die allgemeine Zertifizierung (General Certification Requirements) 2.4 enthalten zwingende Anforderungen für Zertifizierungsstellen, deren Erfüllung in Bezug auf alle drei CoC-Standards zu prüfen ist.
Bei Zertifikaten, die für mehrere Standorte gelten, kann eine Aufhebung für einen oder mehrere Standorte beschlossen werden, wenn die Zertifizierungsstelle einen standortspezifischen Grund feststellt, der die anderen Standorte oder das Zertifikat in seiner Gesamtheit nicht beeinträchtigt. Wenn eine geringfügige Abweichung binnen der festgelegten Frist nicht behoben wird, muss die Zertifizierungsstelle die Abweichung als schwerwiegend einstufen und die Organisation muss diese binnen 30 Tagen beheben.
Bei sämtlichen Aktivitäten mit Endverbraucherkontakt wird die Rückverfolgbarkeit von der Verkaufs- oder Servierstelle bis zurück zu einem zertifizierten Lieferanten geprüft. Verkaufsunterlagen werden nicht mehr benötigt. Auf diese Weise wird der Basis- und Gruppenstandard (Default and Group Standard) mit den Anforderungen des Standards für Unternehmen im Endverbrauchergeschäft (CFO) harmonisiert.
Der Handel mit Fischmehl, der Handel mit Fischöl oder das manuelle Entladen gelten nun als Aktivitäten mit einem separaten Umfang. Wenn Sie Aktivitäten mit solchem Umfang durchführen, müssen Sie Ihre Zertifizierungsstelle vor dem 28. September darüber in Kenntnis setzen, damit sie diese Aktivitäten für eine Genehmigung berücksichtigen und sie Ihrem Umfang hinzufügen kann, wenn neue Anforderungen wirksam werden.