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CO2 Emissionsberichte nach BEHG
Alle Inverkehrbringer von Brennstoffen sind verpflichtet, an einem Emissionshandelssystem teilzunehmen. Dazu müssen sie ihre CO₂-Bilanz erfassen und CO₂-Zertifikate in Höhe ihrer Emissionen erwerben und abgeben. Das regelt das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das Ende 2019 mit dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung verabschiedet wurde.
Um die gesetzten Reduzierungsziele des Klimaschutzplanes 2030 zu erreichen, wird mit dem BEHG eine zusätzliche Bepreisung des CO₂-Ausstoßes durch den Einsatz von Brennstoffen für den Wärme- und den Verkehrssektor eingeführt. Damit sollen wirtschaftliche Anreize geschaffen werden, um den Wärmeverbrauch effizienter zu gestalten und den Verkehr zu reduzieren.




Hinweis! Es ist eine freiwillige Vorabprüfung möglich. Sie können uns hierzu gerne ansprechen.
FAQs zum BEHG
BEHG: Wer ist betroffen?
Das BEHG verpflichtet die „Inverkehrbringer von Brennstoffen“, bei denen erstmalig Energiesteuer entsteht, zur Teilnahme an dem nationalen CO₂-Zertifikatshandelssystem. Für die Jahre 2021 und 2022 betrifft das vor allem Erdgas- und Kraftstofflieferanten sowie Importeure und Großhändler von Kraftstoffen und Heizölen (siehe Anlage 2 zum BEHG).
Warum ist die Verifizierung von CO2 Emissionsberichten so wichtig?
Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 müssen die Verpflichteten Überwachungspläne (ÜPs) erstellen und von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Die genehmigten ÜPs sind Grundlage für das Monitoring der Brennstoffverkäufe ab dem 1. Januar 2021. Die Verpflichteten nach BEHG müssen ab dem 01.01.2021 ihre Brennstoffverkäufe und die damit in Verbindung stehenden CO₂-Emissionen aufzeichnen und jährlich an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) berichten, erstmalig bis zum 31. Juli 2022. Vorab müssen die CO₂ Emissionsberichte von einer zugelassenen Prüfstelle – wie TÜV NORD – verifiziert werden.
Anschließend müssen die Verpflichteten CO₂-Emissionszertifikate zu Festpreisen kaufen und in einem Register abgeben. Die jährlichen Verifizierungen der CO₂-Emissionsberichte durch TÜV NORD garantieren die fristgerechte Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
Das BEHG regelt im §22 Bußgelder für die fehlerhafte oder verspätete Einreichung der verifizierten CO₂-Emissionsberichte. Aktuell besteht noch Regelungsbedarf durch die Bundesregierung. In den nächsten Monaten werden Rechtsverordnungen erwartet, die weitere Details regeln.
Voraussetzungen für die Verifizierung von CO2 Emissionsberichten
Welche Fristen sollten beachtet werden?
- Ab dem 1. Januar 2021 müssen Brennstoffverkäufe und die damit in Verbindung stehenden CO₂-Emissionen aufgezeichnet und jährlich an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) berichtet werden, erstmalig bis zum 31. Juli 2022.
- Die Verifizierungen der CO₂-Emissionsberichte müssen vor dem 31. Juli 2022 abgeschlossen sein.
Ihre Vorteile einer Verifizierung von CO2 Emissionsberichten nach BEHG
- Reduzierung des wirtschaftlichen Risikos für Brennstoffhändler
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
- Durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten unterstützen Sie ein zertifiziertes Klimaprojekt und leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz
Ablauf einer Verifizierung von CO2 Emissionsberichten nach BEHG
Die Prüfer der akkreditierte Verifizierungsstelle für Treibhausgasemissionen von TÜV NORD sind anerkannte und zuverlässige Partner für Verifizierungsdienstleistungen. Unsere Prüfer verfügen über jahrelange Erfahrung und fundiertes Wissen und geben Ihnen ein objektives Feedback.
Wir beschäftigen erfahrene Fachleute unterschiedlichster Branchen, die alle mit einheitlicher Methodik agieren. Hierdurch gewährleisten wir Ihnen Neutralität sowie Kontinuität in der Begleitung.




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