Transport und Handhabung

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Sichere Transporte und Handhabungsvorgänge

Transport und Handhabung in der Kerntechnik

Der Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Belastungen hat beim Transport und der Handhabung von Komponenten in kerntechnischen Anlagen sowie bei der Handhabung, Lagerung und Entsorgung von Brennelementen und sonstigen radioaktiven Stoffen oberste Priorität.

Daher ist es erforderlich, beim Transport und bei Handhabungsvorgängen Vorsorge zu treffen, dass sicherheitstechnische Komponenten und aktivitätsführende Systeme nicht in ihrer Funktion und Integrität beeinträchtigt werden.

Abhängig von den Auswirkungen bei einem unterstellten Versagen von Transport- und Handhabungseinrichtungen, resultieren besondere Anforderungen an deren Auslegung, Aufbau und Funktion.

TÜV NORD begutachtet Handhabungsvorgänge und die dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen von der Konzeptplanung an und prüft die Umsetzung der sicherheitstechnischen Anforderungen während der Ausführungsplanung, bei der Herstellung und beim Betrieb.

 

 

Des Weiteren begutachtet TÜV NORD im Rahmen des Rückbaus von kerntechnischen Anlagen Handhabungs- und Zerlegeeinrichtungen zum Abbau von Anlagenkomponenten.

Hierzu zählt z. B. auch die fernbediente Zerlegung von Kerneinbauten unter Wasser. Transport- und Handhabungsvorgänge sind in ihren Anforderungen so auszulegen, dass ein Versagen mit der Folge einer Beeinträchtigung sicherheitstechnischer Systeme oder einer unzulässigen Freisetzung radioaktiver Stoffe verhindert wird.

Unsere Leistungen

  • Begutachtung von Transportkonzepten und Transportvorgängen und den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen in sicherheitstechnischer Hinsicht
  • Bewertung von Aufbau, Konstruktion, Funktionsweise und Zuverlässigkeit, insbesondere von
    • Hebezeugen (Krananlagen und Lastaufnahmeeinrichtungen)
    • Flurförderzeugen
    • Lagereinrichtungen für Brennelemente
      • bei der Brennelementfertigung
      • in Kernkraftwerken (z. B. Nasslager im Brennelementlagerbecken)
      • bei der Zwischenlagerung (z. B. für Transport- und Lagerbehälter für bestrahlte Brennelemente in Standortzwischenlagern)
    • Lagereinrichtungen für nicht wärmeentwickelnde und radioaktive Stoffe und Abfälle
    • maschinentechnischen Komponenten und Systemen wie:
      • Handhabungs- und Zerlegeeinrichtungen für den Rückbau kerntechnischer Anlagen,
      • Fernhantierungseinrichtungen und Manipulatoren,
      • Konditionierungs- und Verpackungseinrichtungen. 
  • Prüfung der Umsetzung der konstruktiven, funktionellen und sicherheitstechnischen Anforderungen anhand der Ausführungsunterlagen, während der Errichtung und während der Inbetriebnahme,
  • Begutachtung von Betriebshandbüchern und -anweisungen
  • Begutachtung von Änderungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und
  • Begleitung der wiederkehrenden Prüfungen während der Betriebszeit von Transport- und Handhabungseinrichtungen
  • Beurteilung von besonderen Vorkommnissen und meldepflichtigen Ereignissen
  • Begutachtung von Überwachungseinrichtungen für Transport- und Lagerbehälter
  • Prüfung der sicherheitstechnischen Eignung von Behältern für den Transport und die Aufbewahrung von radioaktiven Stoffen und Abfällen, insbesondere hinsichtlich der längerfristigen Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen (Bauartprüfungen)