Beschreibung
28.11. - 28.11.2024 | Hamburg
Arbeitnehmerdatenschutz-Fachtagung
Diese Veranstaltung wurde abgesagt. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns!
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Unsere diesjährige Fachtagung zum Beschäftigtendatenschutz stellt ein zentrales Kernthema in den Mittelpunkt: die Leistungs- und Verhaltensüberwachung von Beschäftigten. Dieses Thema gewinnt durch Urteile, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG), immer mehr an Bedeutung. Denn diese legen tendenziell einen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz nahe.
In mehreren Vorträgen beleuchten unsere Referentinnen und Referenten die genaue Tragweite dieser Entscheidungen – insbesondere vor dem Hintergrund der stetig wachsenden IT- und permanent wechselnden Sicherheitsanforderungen in Unternehmen. In diesem Zusammenhang könnten Betriebsvereinbarungen einen höheren Stellenwert erlangen, um einen gesunden Kompromiss für alle Beteiligten zu finden.
Auch die Betriebsräte stehen vor erheblichen Herausforderungen. Mit der Einführung des § 79a BetrVG sind engere Abstimmungen zur Erfüllung der Datenschutzanforderungen im Betriebsrat erforderlich, insbesondere um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Datensicherheit im Betriebsrat sicherzustellen. Betriebsräte werden sich daher verstärkt mit ihrem Datenschutz- und Datensicherheitskonzept auseinandersetzen müssen.
Ebenso ausschlaggebend ist die Transparenz bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten. In unserer Fachtagung erfahren Sie, auf welche aktuellen Entwicklungen Sie sich zum Auskunfts- und Personalakteneinsichtsrecht im Beschäftigungsverhältnis einstellen sollten.
Ein weiterer zentraler Diskussionspunkt dieser Arbeitnehmerdatenschutz-Fachtagung ist Künstliche Intelligenz (KI): Denn mit dem Inkrafttreten der neuen EU-KI-Verordnung Ende 2024 stehen Unternehmen vor bedeutenden Veränderungen. So sieht die KI-Verordnung bei risikoreichen KI-Systemen erhebliche Pflichten auch für die Anwenderinnen und Anwender vor, die im Rahmen der Compliance-Organisation zu berücksichtigen sind. Bestimmte KI-Prozesse sind außerdem unzulässig. Welche konkreten Auswirkungen die KI-Verordnung auf den Beschäftigtendatenschutz hat, erfahren Sie von unseren Expertinnen und Experten.
Veranstaltungstermine und -orte
Do. 28.11— Do. 28.11.2024
Empire Riverside Hotel (Hamburg)
Bernhard-Nocht-Straße 97, 20359 Hamburg
963,90 € inkl. USt (810,00 zzgl. USt) pro Person
Clarissa Hörnke-Dobrick

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Tagungen und Kongresse
Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg
+49 40 8557-2920
Fax
: +49 40 8557-2958
Programm
Arbeitnehmerdatenschutz-Fachtagung
09:00
Registration
TÜV NORD Akademie
09:30
Begrüßung und Einleitung in den Tag
Clarissa Hörnke-Dobrick
Frank Henkel
09:45
Betriebsrat und Datenschutz: neues Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat durch § 79a BetrVG?
Betriebsräte verarbeiten täglich personenbezogene Daten. Dies muss im Einklang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben geschehen. Doch wie gelingt die Herstellung der Datenschutz-Compliance? Wo beginnen und wo enden die Pflichten von Betriebsrat und Unternehmen? Der Gesetzgeber hat das Verhältnis der Betriebsparteien beim Datenschutz jüngst in § 79a BetrVG geregelt. Eine recht kurze Norm, die der Auslegung und Ausgestaltung in der Praxis bedarf.
Dr. Jan Heuer, Fachanwalt für Arbeitsrecht | Rechtsanwalt | Principal Counsel
KLIEMT.Arbeitsrecht | Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Düsseldorf
10:30
Betriebsvereinbarungen zum Beschäftigtendatenschutz: rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Schadenersatzrisiken bei Verstößen
Betriebsvereinbarungen können nach der DSGVO spezifischere Regeln zum Datenschutz aufstellen. Unklar ist jedoch, wie weit die Befugnisse der Vertragsparteien reichen. Der Vortrag stellt die aktuelle Diskussion dar und zeigt die Folgen der Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung, insbesondere für Arbeitgeber als Verantwortliche, auf. Zugleich werden Hinweise zur Haftungsvermeidung gegeben.
Prof. Dr. Ralf Imhof Of Counsel Schulz Noack und Bärwinkel Hamburg
11:15
Kaffeepause im Foyer
11:45
Neue IT-Security-Anforderungen versus Beschäftigtendatenschutz? Wie weit darf Überwachung gehen?
Prof. Dr. Peter Wedde, Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung d+a consulting GbR Wiesbaden
12:30
Auskunfts- und Personalakteneinsichtsrecht im Arbeitsverhältnis: aktuelle Entwicklungen
Die Erfüllung von Auskunftsansprüchen durch Arbeitnehmer stellt für Arbeitgeber regelmäßig eine erhebliche Herausforderung dar. Welche Grenzen das Auskunftsrecht hat, ist daher für die Unternehmenspraxis sehr relevant. Sechs Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO liegt hierzu einige Rechtsprechung vor, die viele, wenn auch nicht alle Fragen beantwortet. Den sich daraus ergebenden Stand zum Auskunfts- und Personalakteneinsichtsrecht beleuchtet dieser Vortrag.
Dr. Bernhard Freund Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht PLANIT // LEGAL Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hamburg
13:15
Mittagspause im Restaurant
14:15
Zuverlässigkeitsprüfungen vor Einstellungen und begrenztes Fragerecht des Arbeitgebers
Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses finden mittlerweile nicht nur bei Führungskräften sog. Background Checks statt, mit denen der Arbeitgeber Schaden vom Unternehmen abwenden und Compliance-Vorgaben genügen will. Dabei treten mit Blick auf das arbeits- und datenschutzrechtlich begrenzte Frage- und Datenerhebungsrecht des Arbeitgebers eine Reihe von Problematiken auf, welche nur zum Teil höchstrichterlich geklärt sind und nach Maßgabe der DS-GVO gelöst werden müssen.
Dr. Stefan Brink Geschäftsführender Direktor Institut wida, Wissenschaftliches Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt, Berlin
15:00
Aktuelle Rechtsprechung zu Leistungs- und Verhaltenskontrollen im Arbeitsverhältnis – Voraussetzungen, Grenzen und Beweisverwertungsverbote
Die Arbeitsgerichte setzen in der Praxis enge Grenzen für die Durchführung von Leistungs- und Verhaltenskontrollen im Arbeitsverhältnis. Der Vortrag gibt einen Überblick über entsprechende aktuelle Rechtsprechung in Deutschland. Anhand einzelner Fallbeispiele geht der Vortrag zudem auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie Folgen etwaiger Verstöße ein. Dies gilt insbesondere für die in der Praxis besonders relevanten Beweiserhebungs- und -verwertungsverbote.
Dr. Isabelle Brams Rechtsanwältin LATHAM & WATKINS LLP Frankfurt
15:45
Kaffeepause im Foyer
16:00
Die neue KI-VO der EU und Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz
Die KI-VO stellt europaweit einheitliche Regeln für die Entwicklung, Nutzung und den Vertrieb von KI-Anwendungen auf, bei deren Nichteinhaltung beträchtliche Geldbußen drohen. Aufgrund der Einsatzmöglichkeiten von KI-Anwendungen im Beschäftigungsverhältnis hat die KI-VO unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeitsrecht und den Beschäftigtendatenschutz. Dies umfasst u.a. eine Betrachtung KI-basierter HR-Tools und das Zusammenspiel zwischen KI-VO und BetrVG bei der Beteiligung von Betriebsräten.
Dr. Hubertus Reinbach Rechtsanwalt Dr. Philipp Roos Rechtsanwalt Freshfields Bruckhaus Deringer in Hamburg
16:45
Abschlussdiskussion
17:00
Ende der Veranstaltung
963,90 € inkl. USt (810,00 zzgl. USt) pro Person
Clarissa Hörnke-Dobrick

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Tagungen und Kongresse
Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg
+49 40 8557-2920
Fax
: +49 40 8557-2958
Weitere Informationen
Teilnehmerkreis
Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Behördliche Datenschutzbeauftragte, Leiter und leitende Mitarbeitende der Bereiche: IT-Sicherheit, Revision, Recht, Personal, Geschäftsführende, bei denen Datenschutz ein Chefthema ist sowie Betriebsräte und Rechtsanwälte.
Hinweise zur Anreise
Bitte beachten Sie, dass bei Anreise mit dem PKW eine Gebühr von 25,00 € für einen Tiefgaragenplatz im Hotel anfällt. Wir empfehlen daher eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Fahrpläne der U-Bahn-Anbindung finden Sie unter www.hvv.de.
Zusätzliche Parkmöglichkeiten sind fußläufig vom Hotel vorhanden.