DAkkS-konforme Kalibrierungen für Ihre Schließ- und Fußkraftmessgeräte
Wir bieten Ihnen gerne akkreditierte Kalibrierungen für folgende Geräte an
- Analoge und digitale Schließkraftmessgeräte (bis 1000 N)
- Fußkraftmessgeräte (bis 1000 N)
FAQ's zur Kalibrierung von Kraftmessgeräten
Welche Anforderungen gelten für Schließ- und Fußkraftmessgeräte?
Generell gilt als Anforderung an die Schließ- und Fusskraftmessgeräte, dass diese vor dem Einsatz bei einer Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung von einem akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert worden sein müssen.
Unsere Empfehlung bei der Konformitätsbewertung der Messmittel sind
- 3 % vom Sollwert bei Schließkraftmessgeräten und
- ± 10 N bei Fusskraftmessgeräten.
Wann muss eine Kalibrierung für Kraftmessgeräte durchgeführt werden (Kalibrierintervall)?
Die vorgeschriebenen Kalibrierintervalle sind für die einzelnen Schließ- und Fusskraftmessgeräte unterschiedlich. Gerne unterstützen wir Sie dabei die richtigen Intervalle festzulegen.
Generell empfehlen wir alle handgeführten Kraftmessgeräte mindestens alle 24 Monate zu kalibrieren.
Müssen Schließkraftmessgeräte und Fußkraftmessgeräte zusätzlich zur Kalibrierung geeicht sein?
Es ist keine zusätzliche Eichung erforderlich.
Dürfen nicht kalibrierte Schließkraftmessgeräte bzw. Fußkraftmessgeräte bei der HU bzw. SP eingesetzt werden?
Nicht kalibrierte Schließ- und Fußkraftmessgeräte sind für den Einsatz bei der Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung unzulässig.
Wo werden die Kalibrierungen von Kraftmessgeräten durchgeführt?
Alle Kalibrierungen von handgeführten Kraftmessgeräten werden in unserem TÜV NORD Kalibrierlabor in Essen durchgeführt.
Welche Preise fallen bei der Kalibrierung von Kraftmessgeräten an?
Unsere Preise finden Sie in unserer Preisliste, sowie in unserem Auftragsformular.