Türen und Tore

Europäische Bauprodukteverordnung EU/305/2011

Sowohl kraft- oder handbetätigte, als auch private oder gewerbliche Tore, müssen vor Inverkehrbringung eine Reihe gesetzlicher Vorgaben erfüllen. Die rechtliche Grundlage bildet die Europäische Bauprodukteverordnung EU/305/2011.

CE-Kennzeichnung - das Muss

Die CE-Kennzeichnung ist hier verpflichtend für Hersteller oder Importeuren von Toren aller Art, um Produkte rechtskonform auf den Markt bringen zu können. TÜV NORD CERT unterstützt bei der Erlangung der CE-Kennzeichnung und bieten Ihnen die Prüfung und Bestätigung folgender Eigenschaften von Toren an:

  • Wasserdichtheit
  • Freisetzung gefährlicher Substanzen (nach Erscheinen der angehörigen Norm)
  • Widerstand gegen Windlast
  • Wärmewiderstand
  • Luftdurchlässigkeit
  • Sicheres Öffnen

"Baumuster geprüft" - die Zugabe

Für ein freiwilliges Bekenntnis zu mehr Sicherheit und ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber Wettbewerbern ist eine erweiterte Prüfung "Baumuster geprüft" von Toren möglich. TÜV NORD CERT berücksichtigt zusätzliche Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und führt regelmäßig Fertigungsstättenüberwachungen durch. Das besondere Extra: Das renommierte TÜV Prüfzeichen "Baumuster geprüft" kann für die Vermarktung genutzt werden.