Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)

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Umweltzertifizierung als Voraussetzung für Aufträge

In Deutschland ist die Altfahrzeugverwertung durch die Altfahrzeugverordnung vom 21.06.2002 geregelt. Diese wiederum beruht auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Automobilindustrie hat sich darauf verpflichtet, die entsprechende Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/G weltweit umzusetzen.

Das bedeutet: Pkw-Besitzer, die ihr Fahrzeug verschrotten möchten, dürfen dies seit 2002 nur noch an eine überprüfte Annahmestelle, Rücknahmestellen oder einen überprüften Altauto-Verwertungsbetrieb (nach Altfahrzeugverordnung: "Altfahrzeug-Demontagebetrieb") abgeben. Nur dort bekommen sie einen offiziellen Verwertungsnachweis, der die endgültige Stilllegung bzw. Verwertung bescheinigt. Diesen Nachweis dürfen nur Betriebe mit einer entsprechenden Zertifizierung gemäß Altfahrzeugverordnung erstellen.

Annahmestellen, Demontagebetriebe und Schredderanlagen: Wir zertifizieren Sie

Unsere unabhängigen Sachverständigen überprüfen Ihre Annahmestelle / Ihren Demontagebetrieb für Altfahrzeuge sowie Ihre Schredderanlage jährlich, ob die Anforderungen erfüllt sind. Wenn ja, erhalten Sie eine Bescheinigung bzw. ein Zertifikat nach § 5 Abs. 3 der Altfahrzeugverordnung.

Zu den gesetzlich ermächtigen Betrieben, die wir zertifizieren, gehören Annahmestellen, z. B. in Autohäusern, Rücknahmestellen, z. B. Hersteller und von diesen beauftragte Unternehmen, Demontagebetriebe, Schredderanlagen und sonstige Behandlungsanlagen bspw. Altmetall- oder Schrotthändler.

Kfz-Betriebe, die zugleich als Annahmestellen fungieren, werden hingegen meist durch ihre zuständige Innung überprüft.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Zertifizierung
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