Sicherheitsprüfung

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Die Vorschriften über die regelmäßige technische Überwachung der Fahrzeuge wurden in wesentlichen Teilen neu gefasst und an den derzeitigen Stand der Fahrzeugtechnik und an neue Prüftechnologien angepasst. Mit der Sicherheitsprüfung (SP) hat der Gesetzgeber die Anzahl der Prüfungen bei neuen Fahrzeugen reduziert. Wer prüfen darf, wie die Prüfung verläuft und was dokumentiert wird erfahren Sie hier.

Die vormals als BSU und ZU bekannte Sicherheitsprüfung ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzfahrzeugen.

Dabei ist die SP keine "Rundum-Prüfung“: Sie konzentriert sich auf wichtige verschleißbehaftete und reparaturanfällige Teile bzw. Systeme des Fahrzeuges, die maßgeblichen Einfluss auf Fahrzeugsicherheit und Umweltauswirkung haben. Dazu gehört das Fahrgestell, das Fahrwerk, der Aufbau, die Verbindungseinrichtung, die Lenkung, Reifen und Räder, die Bremsanlage und die Schließkräfte an kraftbetätigten Türen. Der bisherige Prüfbereich „Auspuffanlage“ wurde gestrichen.

Ist das Fahrzeug ohne Mängel, so wird die Prüfmarke erteilt. Die Prüfmarke wird hinten links am Fahrzeugheck auf der Prüfplakette angebracht. Der Pfeil der Marke zeigt auf den Monat, in dem das Fahrzeug wieder zur SP vorgeführt werden muss. Auf der Prüfplakette sind die letzten sieben Ziffern oder Zeichen der Fahrzeug-Identitäts-Nummer vermerkt. Die Farbkennzeichnungen der Prüfmarke sind übrigens gleich den Farben der Plaketten für HU und AU. 

Ihre Ansprechpartner für die Sicherheitsprüfung

Hier finden Sie Hilfe oder können sich zur Sicherheitsprüfung anmelden:

  • Amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) der Technischen Prüfstellen und Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen
  • Anerkannte Kfz-Werkstätten

Die Befugnis zur SP-Durchführung erteilen die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen wie Handwerkskammern oder Kfz-Innungen. Kfz-Werkstätten, die die SP durchführen wollen, müssen den erfolgreichen Abschluss einer Schulung nachweisen und das Regelwerk der ausstellenden Betriebsorganisation einsehbar machen.

Bremsprüfung im Haus? TÜV NORD Mobilität kann helfen

Für die Durchführung der Bremsprüfung bei HU und SP sind kalibrierte Bremsprüfstände vorgeschrieben. Heutige Bremsenprüfstände müssen über eine standardisierte Datenschnittstelle verfügen. Werkstätten und Fuhrparks können – falls sie selbst über keinen Bremsprüfstand verfügen - die Untersuchung an einer technischen Prüfstelle von TÜV NORD oder an einer hierfür anerkannten Fachwerkstatt durchführen lassen.

Die Anschaffung eines eigenen Bremsprüfstandes ist eine weitere Option. Damit kann die HU und SP in Ihrem Haus erfolgen, entweder durch Mitarbeiter von TÜV NORD können oder durch Sie selbst: Dafür müssen Sie eine Prüfung zur Durchführung der SP in eigener Verantwortung und mit den daraus resultierenden Verpflichtungen ablegen.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!

Dokumentation und Kontrolle: Das sollten Sie wissen

Bei jeder Sicherheitsprüfung fertigt der Prüfer ein Prüfprotokoll an und dokumentiert die festgestellten Ergebnisse. An SP-pflichtigen Fahrzeugen werden bei der Prüfung entsprechende Schilder angebracht und die Prüfmarken für die nächste fällige SP zugeteilt. Das SP-Schild, Größe 80 x 60 mm, ist aus Kunststoff oder Metall.

Im Rahmen aktueller Anpassungen der StVZO mit der 55. StVR-Änderungsverordnung ist die Erforderlichkeit von Prüfbüchern aufgrund Streichung der Absätze 11-13 des §29 StVZO entfallen.

Der Halter hat das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung durchzuführen ist, zusammen mit dem Prüfprotokoll, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin, auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.

Die Sicherheitsprüfung darf ebenso in dem unmittelbar vor dem durch die Prüfmarke in Verbindung mit dem SP-Schild ausgewiesenen Monat durchgeführt werden, ohne dass sich die vorgeschriebenen Zeitabstände für die nächste vorgeschriebene Sicherheitsprüfung ändern.

Im Gegensatz zur Hauptuntersuchung (HU) gibt es bei der Sicherheitsprüfung keine Unterscheidung von geringen oder erheblichen Mängeln; jeder festgestellte Mangel muss behoben werden, bevor die Bestätigung der SP erfolgt. Versäumt der Fahrzeughalter die SP, darf die HU nicht durchgeführt werden. In diesem Fall muss der Prüfer eine Hauptuntersuchung in Verbindung mit einer Sicherheitsprüfung durchführen.