Weitere Informationen rund um Fliegende Bauten

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Tipps und nützliche Informationen rund um das Thema Sicherheit bei Fliegenden Bauten.

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Sonderprüfungen für ältere Fahrgeschäfte

Die Fachkommission „Bauaufsicht” der ARGEBAU hat 1999 beschlossen, dass bei älteren Fahrgeschäften mit dynamisch hoch beanspruchten Teilen eine Sonderprüfung erforderlich ist. Die Prüfung ist erstmals 12 Jahre nach Inbetriebnahme und danach im Abstand von sechs Jahren (bei Schienenbahnen im Abstand von vier Jahren) durchzuführen. Sie besteht aus Sonderuntersuchungen mit Materialprüfungen der Teile im ausgebauten Zustand. Die Sonderprüfung ist bei diesen älteren Fahrgeschäften Voraussetzung für die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung.

Windlastzonen und ihre Anwendung für Fliegende Bauten

Auf der Grundlage neuer Windzonen in Deutschland sind die sogenannten Windlasten in den statischen Berechnungen für Fliegende Bauten nicht mehr für ganz Deutschland anwendbar. Der Arbeitskreis Fliegende Bauten hat daher im Jahr 2007 folgende Regelungen beschlossen: Für Fliegende Bauten, die in Windlastzone 1 und 2 oder nicht in Küstenregionen aufgestellt werden, gibt es keine Änderung. Für Fliegende Bauten, die in Küstenregionen in Windlastzone 3 und 4 aufgebaut werden, sind folgende Sondermaßnahmen nach Absprache mit den örtlichen Bauordnungsämtern zu treffen:

  • Ergänzende statische Nachweise 
  • Konstruktionsverstärkungen 
  • Teilabbau 
  • Zuverlässige Wetterprognosen 
  • Windgeschützte Aufstellorte

Fliegende Bauten, die eine uneingeschränkte Genehmigung für alle vier Windzonen erhalten möchten, müssen einen statischen Nachweis ihrer Sicherheit bei verschiedenen Windlasten erbringen.

Was tun, wenn man keine Erdnägel schlagen kann?

Der Untergrund lässt es oft nicht zu, dass man Erdnägel schlägt, um die Standsicherheit von Fliegenden Bauten zu erhöhen. Eine Alternative ist die Sicherung der Bauten mit Ballast - bei dieser Variante ist es notwendig, dass die Angriffspunkte des Ballastes die erforderlichen Kräfte auch aufnehmen können. Möglicherweise sind zusätzliche statische Berechnungen notwendig. Auf Grundlage der DIN EN 13814 haben wir über die Zugkraft der Erdnägel die benötigte Ballastierung berechnet und eine Orientierungshilfe erstellt.

Kontakt

Marcel UkrowGenehmigungsstelle in Niedersachsen

Tel.: +49511 998-61479
Fax: +49 511 998-61487
mukrow@tuev-nord.de
Michael KrahInspektionsstelle Fliegende Bauten in Essen

Tel.: +49 201 825-2235
Fax: +49 201 825-2676
mkrah@tuev-nord.de
V. RosenowGenehmigungsstelle in Hamburg

Tel.: +49 40 8557-1646
Fax: +49 40 8557-69-8834
flb-hh@tuev-nord.de