CSRD und Nachhaltigkeitsberichte

CSRD und Nachhaltigkeitsberichte

Beitrag aktualisiert am 05.02.2024

Zur Themenwelt Nachhaltig wirtschaften

CSRD und Nachhaltigkeitsberichterstattung: gesetzliche Anforderungen und Chancen von Nachhaltigkeitsberichten

"Um den Anforderungen von Investoren, Markt und Gesellschaft gerecht werden zu können, stehen der Nachhaltigkeitsberichterstattung weitreichende Änderungen bevor.  Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive steigt die Zahl der in Deutschland betroffenen Unternehmen von ca. 500 auf ca. 15.000. Eine der wichtigsten Änderungen im Hinblick auf die CSRD ist die verpflichtende Nutzung eines neuen Europäischen Rahmenwerks, dem European Sustainability Reporting Standards (ESRS), der nach aktuellem Zeitplan am 30. Juni verabschiedet werden soll."

Luisa Sorgenfrei – zertifizierte Nachhaltigkeitsmanagerin im Consulting bei TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

Noch gehen deutsche Unternehmen sehr unterschiedlich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung um. Luisa Sorgenfrei, zertifizierte Nachhaltigkeitsmanagerin im Consulting bei TÜV NORD Umweltschutz, beobachtet: „Es gibt große Unternehmen, die das Thema seit Jahren sehr ernst nehmen, und kleine und mittelständische Betriebe, die stark intrinsisch motiviert sind. Andere betrachten Nachhaltigkeitsberichterstattung vor allem als zusätzlichen Arbeitsaufwand.“ Letzteren kam die bisherige Gesetzgebung entgegen. 

Das ändert sich nun. Mit der im November 2022 vom Europäischen Parlament beschlossenen und am 16.12.2022 final veröffentlichten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Richtlinie beziehungsweise CSRD) erweitert sich nicht nur der Kreis derjenigen Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müssen. Auch die Anforderungen an die Inhalte steigen. Gleichzeitig wächst der Druck von Konsument:innen und Geschäftspartner:innen auf Betriebe, mehr Fokus auf Nachhaltigkeit zu legen. 

Viele gute Gründe, Nachhaltigkeitsberichte als mehr als ein lästiges Übel anzusehen. Wir haben uns mit Luisa Sorgenfrei darüber unterhalten,  

  • was deutsche Unternehmen jetzt tun sollten,  
  • wie sie häufige Fehler bei der Berichterstattung vermeiden und  
  • welche Vorteile ein Nachhaltigkeitsbericht abseits des Erfüllens gesetzlicher Vorgaben hat.  

Von der NFRD und dem CSR-RUG zum CSRD – neue gesetzliche Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte

Seit 2017 gilt in der Europäischen Union die Non-financial Reporting Directive. In Deutschland wurde sie durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in nationales Recht umgesetzt. Dieses verpflichtete erstmals eine Reihe von Unternehmen, jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen. 

Allerdings ist die Zahl dieser Unternehmen gering und auch die Anforderungen an die Berichterstattung selbst fallen vage aus. Hier setzt die CSRD an. 

Das ändert sich mit der CSRD für deutsche Unternehmen – die wichtigsten Neuerungen

Für Luisa Sorgenfrei sind zwei Änderungen im Rahmen der neuen Richtlinie entscheidend: 

1. „Der Kreis der direkt betroffenen Unternehmen wird extrem ausgeweitet, von aktuell ca. 550 in Deutschland auf etwa 15.000.“
Anders als bisher müssen alle an der Börse gelisteten (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sowie alle großen Unternehmen jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Die CSRD wird stufenweise eingeführt und betrifft:

  • ab 2024: Alle Unternehmen die bereits unter die CSR-RUG fallen
  • ab 2025: Alle Unternehmen die zwei der drei folgenden Merkmale erfüllen: 
    - mindestens 250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt 
    - Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro

    - Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro
  • ab 2026: Alle börsenorientierten KMU, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen;
    als Kleinstunternehmen gilt ein Unternehmen, wenn es zwei der drei folgende Kriterien erfüllt:
    - maximal 10 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt
    - Umsatz von maximal 900.000 Euro
    - Bilanzsummer von maximal 450.000 Euro

  • ab 2028: Nicht-EU-Unternehmen, die:
    - mindestens ein Tochterunternehmen/ eine Niederlassung  in der EU haben
    - über 150 Mio. Euro Nettoumsatz in der EU erwirtschaften

2. In Zukunft ist eine externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtend

Luisa Sorgenfrei betont außerdem: "Kleinere Unternehmen, die nicht direkt Unter die neue Richtlinie fallen, können z.B. durch ihre Lieferanteneigenschaft immer auch indirekt betroffen sein".

Hinzu kommen striktere Vorgaben für die Inhalte von Nachhaltigkeitsberichten. Hier sticht das Prinzip der doppelten Materialität beziehungsweise doppelten Wesentlichkeit hervor. Es sieht vor, dass Sachverhalte dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie entweder für den Geschäftserfolg oder aus sozialen beziehungsweise ökologischen Gesichtspunkten wesentlich sind, und nicht mehr nur, wenn sie beide Anforderungen erfüllen. 

Wann gilt die CSRD für wen?

Die CSRD wird stufenweise eingeführt:  

  • 1. Januar 2024: Unternehmen, die bisher von der NFRD/CSR-RUG betroffen waren 
  • 1. Januar 2025: große Unternehmen, die bisher nicht der NFRD unterlagen und die entsprechenden Schwellenwerte erreichen 
  • 1. Januar 2026: börsennotierte KMU sowie kleine, nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen 
  • 1. Januar 2028: Nicht-EU-Unternehmen mit mind. einer Niederlassung in der EU und einem Nettoumsatz über 150 Mio. Euro innerhalb der EU

Der erste Bericht ist jeweils im Folgejahr fällig. KMU können außerdem eine Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen: Wenn sie in ihrem Lagebericht darlegen, warum die für den Nachhaltigkeitsbericht erforderlichen Informationen noch nicht vorliegen, erhalten sie Aufschub bis Januar 2028.  

Wichtig ist: Wie das neue Lieferkettengesetz ist auch die CSRD nicht nur für Unternehmen relevant, die direkt von ihr betroffen sind. Zulieferer größerer Unternehmen, so Luisa Sorgenfrei, müssen damit rechnen, dass diese von ihnen die Vorlage von Nachhaltigkeitsberichten, Berechnungen von CO2-Fußabdrücken oder Infos zur Transparenz von Lieferketten verlangen, weil diese Informationen ihre eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen beeinflussen.  

Warum eine Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für kleine Unternehmen immer wichtiger wird

Gesetze sind ein Grund für Unternehmen, mehr Fokus auf Nachhaltigkeit zu legen und darüber zu berichten.  

Aber daneben gibt es noch viele andere, betont Luisa Sorgenfrei: 

  • Wettbewerbsvorteil: Sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich sei Nachhaltigkeit zu einem entscheidenden Faktor geworden. „Manche Ausschreibungen gewinnt man nicht, wenn man nichts zu Nachhaltigkeit im Unternehmen sagen kann.“  
  • Vorsprung im „War for Talents“: „Der akute Fachkräftemangel macht sich in vielen Unternehmen deutlich bemerkbar. Ein guter, glaubwürdiger Bericht gibt potenziellen Mitarbeitenden einen umfassenden Überblick über die Werte, Ziele und die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens. Das bietet Vorteile am Arbeitsmarkt.“ 
  • Wertvoller Status quo: Ein Nachhaltigkeitsbericht gebe einen wichtigen Anstoß, den Ist-Zustand in einem Unternehmen zu analysieren. So würden Handlungsfelder und Verbesserungspotenzial erkennbar.  

Nachhaltigkeitsberichte erstellen – Prozesse und Verantwortlichkeiten

Fest steht also: Unternehmen, die bislang wenig Fokus auf Nachhaltigkeit gelegt haben, sollten jetzt aktiv werden. Aber wo fangen sie am besten an?  

Der Status quo als Ausgangspunkt 

Luisa Sorgenfrei empfiehlt, im ersten Schritt den Status quo zu erheben und eine Stakeholder- sowie Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen.  

Wesentliche Fragen seien: 

  • Was machen wir schon im Bereich Nachhaltigkeit? 
  • Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir? 
  • Welche Strategien und Ziele verfolgen wir? 

Ausgehend von den Antworten auf diese Fragen lassen sich Handlungsfelder ableiten. Dann können Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsstrategie definieren und die Berichterstattung in Angriff nehmen.  

TÜV NORD – Ihr Partner für berufliche Weiterbildungen

  • Über 900 qualifizierte Referentinnen und Referenten geben ihr Know-how in über 520 verschiedenen Seminarthemen täglich an Sie weiter.
  • Wir bieten Ihnen volle Flexibilität. Entscheiden Sie selbst, ob Sie an unserem OnlineCampus, einer Präsenzschulung oder an einer für Sie konzipierten Inhouse-Schulung teilnehmen möchten.
  • Wir stehen für Qualität. Unsere Zertifikate und Bescheinigungen sind Qualitätssiegel für Sie und Ihr Unternehmen.

Unsere Seminar-Empfehlungen für Sie

Nachhaltigkeitsberichterstattung

In unserem eintägigen CSR-Webinar Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten Sie einen praktischen Überblick über die Grundlagen eines Berichts zur CSR (Corporate Social Responsibility) Ihres Unternehmens. Im komplexen Geflecht aus internationalen (z. B. CSRD-Richtlinie) und nationalen Nachhaltigkeitsgesetzen und Initiativen ist es für alle Unternehmen essenziell, sich möglichst schnell mit der grundsätzlichen Thematik „Nachhaltigkeit" und „Nachhaltigkeitsmanagement” auseinanderzusetzen. Es geht nicht mehr nur darum, am Markt zu bestehen, vor allem Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren fordern immer häufiger glaubwürdige Nachweise für die Bemühungen eines Unternehmens in Sachen Nachhaltigkeit.

Lieferkettengesetz

Der Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements ist ein wirksames Werkzeug für Unternehmen, um gesetzeskonform zu agieren, wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig Haftungsrisiken und potenzielle Imageschäden möglichst zu vermeiden. Es ist Teil eines verantwortungsvollen Nachhaltigkeitsmanagements und unterstützt die Umsetzung der Corporate Social Responsibility (CSR). Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) macht Unternehmen nun in diesem Bereich konkrete Vorschriften. Im Webinar erläutern wir Ihnen die Inhalte und Ihre Verantwortlichkeiten. Wir helfen Ihnen dabei, Potenziale zur Verbesserung des eigenen Lieferkettenmanagements zu erkennen, und vermitteln Ihnen anschaulich, wie Sie die Vorgaben in der Praxis integrieren und Ihre Pflichten in die vorhandenen betrieblichen Systeme und Abläufe implementieren können. Dabei wird auch auf Schnittstellen zu Regeln aus der Managementsystemnorm ISO 14001 verwiesen.

ESG-Seminar für den Mittelstand

Die neuen ESG-Pflichten (Environmental, Social and Governance) betreffen ab 2024 auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zwar sind die meisten KMU nicht direkt von den neuen regulatorischen Anforderungen betroffen, aber de facto müssen fast alle KMU die neuen ESG-Pflichten erfüllen. Stehen diese in einem Geschäftsverhältnis (z. B. als Zulieferer oder Dienstleister) zu einem ESG-pflichtigen Unternehmen, müssen auch sie im Rahmen dieser Beziehung die ESG-Pflichten erfüllen können.

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist Teamsache

In Unternehmen ohne Nachhaltigkeitsmanager:in wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung oft an Umweltbeauftragte oder die Kommunikationsabteilung weitergegeben. Luisa Sorgenfrei sieht dies kritisch. „Wenn man die Aufgabe an die Kommunikation abgibt, fehlt manchmal das Nachhaltigkeits-Know-how, und Nachhaltigkeit reicht weit über ökologische Aspekte hinaus.“  

Gibt es nicht genug Ressourcen, um eine:n Nachhaltigkeitsmanager:in einzustellen, sei es am besten, ein Projektteam zu bilden und sich gegebenenfalls von externen Fachleuten beraten zu lassen. Denn Nachhaltigkeit sei ein komplexes Querschnittsthema. Deshalb bräuchten auch Nachhaltigkeitsmanager:innen Zuarbeit von anderen Abteilungen.  

Führungskräfte sollten Mitarbeitende mit ins Boot holen

Nicht zuletzt ist es entscheidend, die Belegschaft mitzunehmen. „Die Nachhaltigkeitsperformance meines Unternehmens ist maßgeblich davon beeinflusst, wie meine Mitarbeitenden handeln und denken“, betont Luisa Sorgenfrei. „Wenn ein Unternehmen nachhaltig werden will, muss es Prozesse, die schon seit Jahren laufen, darauf überprüfen, wie sie sich nachhaltiger gestalten lassen. Deshalb würde ich allen Geschäftsführer:innen empfehlen, sich die Zeit zu nehmen und den Mitarbeitenden zu erklären, was Nachhaltigkeit und nachhaltiges Verhalten am Arbeitsplatz für das Unternehmen bedeuten.“ 

Keine gute Idee sei es, die Verhältnisse in einem Unternehmen im Nachhaltigkeitsbericht zu beschönigen. Denn dann fühlten sich Mitarbeitende auf den Arm genommen. „Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein sensibles Kommunikationsmittel, in dem Unternehmen Handlungspotenzial anerkennen sollten. Glaubwürdigkeit ist entscheidend.“ 

Mit der richtigen Einstellung von Nachhaltigkeit profitieren

Egal ob klein oder groß, Unternehmen, die das Thema Nachhaltigkeit bisher an die Seitenlinie verbannt haben, sollten dies so schnell wie möglich ändern. Dies gilt nicht nur für Betriebe, die von der CSRD betroffen sind.  

Denn der Trend ist eindeutig und wird sich in naher Zukunft nicht umkehren: Nachhaltiges Handeln gewinnt an Bedeutung bei Konsument:innen, Geschäftspartner:innen und dem Gesetzgeber. Wer jetzt darauf reagiert, ist für die Zukunft gewappnet.  

Ein sorgfältig erstellter Nachhaltigkeitsbericht ist ein wichtiger Baustein einer Nachhaltigkeitsstrategie. Er kann Optimierungspotenzial aufzeigen, die eigene Wettbewerbsfähigkeit steigern und die Identifikation der Mitarbeitenden mit dem Unternehmen fördern. Entscheidend dafür ist, dass man die Erstellung nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance begreift.  

FAQ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Ein Nachhaltigkeitsbericht bzw. eine nichtfinanzielle Berichterstattung stellt die Tätigkeiten und Leistungen einer Organisation im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung dar und ist damit Basis einer zielgruppenspezifischen Kommunikation. Der Zweck liegt darin, die für das Unternehmen wesentlichen ökologischen und sozialen Themenfelder mit ihrer ökonomischen Bedeutung wahrheitsgemäß und zusammenhängend offenzulegen.

Was sind die Vorteile eines Nachhaltigkeitsberichts und sollten auch KMU Nachhaltigkeitsberichte erstellen?

  • Durch eine umfassende Berichterstattung kann das Unternehmen im ersten Schritt seinen Status quo zum Thema Nachhaltigkeit ermitteln, sich ggf. mit anderen Wettbewerbern vergleichen und im Nachgang Ziele und Maßnahmen definieren.
  • Eine frühzeitige, freiwillige Auseinandersetzung mit dem Thema bietet breite Vorteile am Markt (Kundenwünsche, ÖA, Reputation, War of Talents etc.)
  • Die Einbindung von Mitarbeitenden und Stakeholdern in den komplexen Prozess (Leitbilderstellung, Workshops etc.) sorgt für ein neues unternehmerisches Selbstverständnis hin zur Nachhaltigkeit und einer besseren Identifikation mit dem Unternehmen.
  • Durch die Auseinandersetzung mit den ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen eines Unternehmens kann auch der Grundstein für wichtige Themen wie die CO2-Bilanzierung oder transparente Lieferketten gelegt werden.
  • Ein umfangreicher Bericht kann neue Impulse und Innovationsmöglichkeiten bieten.

Was verändert sich mit der CSRD im Vergleich zur CSR-RUG?

Externe Prüfung

  • CSRD:  Verpflichtend in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Prüfung des Lageberichts; geplant ist übergangsweise eine Prüfung mit begrenzter Prüfsicherheit (limited assurance).
  • NRFD / CSR-RUG: Freiwillig Der Abschlussprüfer prüft grundsätzlich nur, ob die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle (Konzern-)Bericht vorgelegt wurde.

Veröffentlichung

  • CSRD: Binnen 4 Monaten nach Bilanzstichtag verpflichtend in einem abgetrennten Teil des Lageberichts. Der Bericht muss maschinenlesbar gemacht werden („European Single Electronic Format“).
  • NRFD / CSR-RUG: binnen 4 Monaten nach Bilanzstichtag auf der Webseite ODER Lagebericht ODER Bundesanzeiger.

Kohärenz

  • CSRD: EU-Standards für alle mit branchenspezifischen Ergänzungen.
  • NRFD / CSR-RUG: freiwillige Orientierung an Rahmenwerken ODER Erläuterung, warum kein Rahmenwerk genutzt wurde.

Materialität

  • CSRD: Doppelte Materialität Sachverhalte sind als wesentlich (berichtspflichtig) einzustufen, wenn sie entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Gesichtspunkten wesentlich sind.
  • NRFD / CSR-RUG: Wesentlichkeitsprinzip Beide Wesentlichkeitsaspekte sind zu erfüllen.

Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Nach dem aktuell geltenden CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) müssen alle kapitalmarktorientierten (i.S.v. 264d HGB) Unternehmen, Versicherungen und Kreditinstitute mit:

  • mehr als 500 Mitarbeitenden UND
  • mind. 40 Mio. Umsatz ODER mind. 20 Mio. Bilanzsumme (i. S. v. § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB)

einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

Mit dem Inkrafttreten der CSRD in Deutschland erweitert sich der Radius der betroffenen Unternehmen beträchtlich. Die Einführung des Gesetzes soll dann in einem Stufenmodell umgesetzt werden:

  • am 01. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der CSR-RUG unterliegen (erste Berichterstattung 2025);
  • am 01. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der CSR-RUG unterliegen (erster Bericht 2026);
  • am 01. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027) mit einer Opt-uut-Möglichkeit bis 2028;
  • spätestens im Geschäftsjahr 2028: alle Unternehmen, die unter die CSRD fallen, inkl. Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen.

Achtung: Für Unternehmen, die im Jahr 2026 Ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen, muss die gesamte Reporting Struktur ab dem 01.01.2025 aufgebaut sein!

Welche Standards eignen sich für einen Nachhaltigkeitsbericht am besten?

Nach dem aktuell geltenden CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz sind Unternehmen grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, ein Rahmenwerk für die Erstellung ihres Nachhaltigkeitsberichts zu verwenden, es wird vom Gesetzgeber aber in jedem Falle empfohlen, um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die aktuell in Deutschland bekanntesten Standards sind die Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Die GRI ist das weltweit bekannteste Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte und eignet sich besonders für große, international agierende Unternehmen. Hingegen ist der DNK wesentlich kompakter und eignet sich besonders gut für kleine und mittelständische Unternehmen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der CSRD-Richtlinie soll in Zukunft auf der Grundlage einheitlicher europäischer Standards, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), erfolgen. Diese werden von der Europäischen Kommission als verbindliche Rechtsakte verabschiedet und sind somit verpflichtend anzuwenden. Das sektorübergreifende Set aus insgesamt 12 Standards muss von allen Unternehmen angewendet werden, egal welcher Branche sie angehören. Durch sie will die Europäische Kommission nachhaltiges Wirtschaften, Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen fördern. Zu diesem Zweck verlangt der ESRS von den Unternehmen unter anderem eine detaillierte Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen bis hin zur Lieferkette und zum Produktlebenszyklus. Diese Entwicklung stellt höhere Anforderungen als bisher an das Datenmanagement und die bestehenden Berichtsstrukturen und -prozesse. Für die Zukunft sind auch branchenspezifische Standards und ein KMU-Standard geplant.

Ihre Ansprechpartnerin

Ihre Ansprechpartnerin: Natalie PätzelTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Portfoliomanagement
Große Bahnstraße 31, Hamburg

Tel.: +49 40 8557-1566
npaetzel@tuev-nord.de