Unterstützung für den Mittelstand




In Deutschland sind mehr klein- und mittelständische Weltmarktführer zu finden als in jeder anderen Region in der Welt. Durch unser Angebot an Prüfungen, Beratungen und Begutachtungen für dampf- und drucktechnische Anlagen unterstützen wir aktiv den Erfolg des Mittelstandes. Mit unserem Know-How auf dem Gebiet der drucktechnischen überwachungsbedürftigen Anlagen sorgen für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb und helfen dabei, gesetzlichen Pflichten fristgerecht nachzukommen. Zu unseren Kunden gehören Unternehmen aus den Bereichen des produzierenden Gewerbes (z.B. Maschinenbau, Lebensmittelindustrie, Chemieindustrie) der Gasversorgung (EVU, Stadtwerke) und des Anlagenbaus (Rohrleitungs- und Apparatebau). Unsere Mitarbeiter verfügen aufgrund einer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung über eine hohe Qualifikation. Wir bieten Ihnen umfassende, interdisziplinäre Prüfleistungen, Beratungs- und Begutachtungstätigkeiten für Ihre drucktechnischen Anlagen aus einer Hand an und untersuchen:
- Druckbehälter- und Dampfkesselanlagen
- Rohrleitungs- und Acetylenanlagen
- Druckgasfüllanlagen
- Zentrifugen
- Treibgastankstellen
Novellierte Betriebssicherheitsverordnung
Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung trat im Juni 2015 in Kraft und richtet sich an Arbeitgeber, die Arbeitsmittel bereitstellen und Ihnen gleichgestellte Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen. Für Druckanlagen gelten folgende Neuerungen:
- Die Definition der Gefährlichkeit der Betriebsmedien ist dem europäischen Recht angeglichen worden (EG-Verordnung 1272/2008).
- Die Prüfzuständigkeiten sind jetzt in Tabellenform direkt in die Betriebssicherheitsverordnung eingearbeitet.
- Besichtigungen bzw. statische Druckprüfungen dürfen im Einzelfall durch andere Verfahren ersetzt werden. Das dafür erforderliche Prüfkonzept muss durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) bestätigt werden.
- Die maximale Prüffrist für Druckbehälteranlagen liegt bei 10 Jahren. Die Prüfung ist in der Regel durch eine ZÜS vorzunehmen.
- An Kälteanlagen ist zukünftig alle 5 Jahre eine wiederkehrende Anlagenprüfung durchzuführen. Die Prüfung ist in der Regel durch eine ZÜS vorzunehmen. Die bisherige Regelung, dass Druckgeräte und Anlagenteile in Kälteanlagen lediglich bei Instandsetzungen zu prüfen sind, wird beibehalten.
- Für Prüfungen, die durch befähigte Personen durchgeführt werden können, gilt eine Prüffristbegrenzung von maximal 10 Jahren. (Ausnahme: bei Festigkeitsprüfungen maximal 15 Jahre)
Videos
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TÜV NORD Prozessindustrie
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TÜV NORD Novellierte Betriebssicherheitsverordnung
Unsere Leistungen im Überblick
- Prüfungen vor Inbetriebnahme nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV (äußere und innere Prüfungen sowie Festigkeitsprüfungen)
- Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV
- Sicherheitstechnische Bewertungen inkl. Ermittlung der Prüffristen nach BetrSichV
- Entwicklung von Prüfkonzepten
- Optimierung von Prüffristen (Zustandsbeurteilungen)
- Optimierung von Instandhaltungskonzepten
- Zustandsbewertung von Dampfkessel- und Druckbehälteranlagen sowie von Rohrleitungssystemen und Rohrhängern
- Erstellung und Beurteilung von Reparaturkonzepten
- Zerstörungsfreie Prüfungen
- Schadensbegutachtungen