DAkkS-konforme Kalibrierungen für Ihre Prüf- und Messmittel des Bereichs Länge
Wir bieten Ihnen gerne akkreditierte Kalibrierungen für folgende Geräte an:
- Bandmaße (bis 100 m)
- Maßstäbe (bis 5 m)
- Gliedermaßstäbe/Zollstöcke
- Messschieber (bis 500 mm)
- Prüflehren für HU/SP (bis 200 mm)
- Kugellehren für Anhängerkupplungsmessungen
FAQ's zur Kalibrierung von Längenmessmitteln
Welche Anforderungen gelten für Längenmessmittel?
Bandmaße, Gliedermaßstäbe und andere Längenmessmittel sind gemäß EU- Richtlinie 2014/32/EU in Genauigkeitsklassen eingeteilt.
Bei der Konformitätsbewertung wird geprüft, ob diese Längenmessmittel die Anforderungen der ausgewiesenen Genauigkeitsklasse erfüllen. Sollten die Anforderungen der ausgewiesenen Genauigkeitsklasse nicht erfüllt sein, kann dargestellt werden, welcher Genauigkeitsklasse die gemessenen Abweichungen entsprechen
Wann muss eine Kalibrierung für Längenmessmittel durchgeführt werden (Kalibrierintervall)?
Die vorgeschriebenen Kalibrierintervalle sind für die einzelnen Längenmessmittel unterschiedlich. Gerne unterstützen wir Sie dabei die richtigen Intervalle festzulegen.
Generell empfehlen wir alle Längenmessmittel mindestens alle 36 Monate zu kalibrieren.
Müssen Längenmessmittel zusätzlich zur Kalibrierung geeicht sein?
Bandmaße müssen für den Einsatz im HU-Bereich eine Konformitätsbestätigung des Herstellers bzw. eine Ersteichung aufweisen um den geforderten Qualitätsansprüchen zu genügen.
Dürfen nicht kalibrierte Längenmessmittel bei der HU bzw. SP eingesetzt werden?
Nicht kalibrierte Längenmessmittel sind für den Einsatz bei der HU unzulässig.
Wo werden die Kalibrierungen von Längenmessmitteln durchgeführt?
Alle Kalibrierungen von Längenmessmittel werden in unserem TÜV NORD Kalibrierlabor in Essen durchgeführt.
Welche Preise fallen bei der Kalibrierung von Längenmessmitteln an?
Unsere Preise finden Sie in unserer Preisliste, sowie in unserem Auftragsformular.
Kalibrierung jetzt beauftragen
Kalibrierung von Prüflehren
DAkkS-konforme Kalibrierungen für Prüflehren gibt es ebenfalls für Sie von unseren TÜV NORD Kalibrierlabor.
Wir bieten Ihnen gerne akkreditierte Kalibrierungen für folgende Prüfmittel an
- Prüflehren aus Stahl, Aluminium und Kunststoff (bis 200 mm)
- Kugellehren
FAQ's zur Kalibrierung von Prüflehren
Welche Anforderungen gelten für Prüflehren?
Generell gilt als Anforderung an die Prüflehren, dass diese vor dem Einsatz bei einer Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung von einem akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert worden sein müssen.
Unsere Empfehlung bei der Konformitätsbewertung der Messmittel sind
- Abweichungen beim Außenmaß vom Sollmaß von – 0,2 mm und
- Abweichungen beim Innenmaß vom Sollmaß von +0,2 mm.
Wann muss eine Kalibrierung für Prüflehren durchgeführt werden (Kalibrierintervall)?
Die vorgeschriebenen Kalibrierintervalle sind für die einzelnen Prüflehren unterschiedlich. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die richtigen Intervalle festzulegen.
Generell empfehlen wir alle Prüflehren mindestens alle 36 Monate zu kalibrieren.
Müssen Prüflehren zusätzlich zur Kalibrierung geeicht sein?
Es ist keine zusätzliche Eichung erforderlich.
Dürfen nicht kalibrierte Prüflehren bei der HU bzw. SP eingesetzt werden?
Nicht kalibrierte Prüflehren sind für den Einsatz bei der HU unzulässig.
Wo werden die Kalibrierungen von Prüflehren durchgeführt?
Alle Kalibrierungen von Prüflehren werden in unserem TÜV NORD Kalibrierlabor in Essen durchgeführt.
Welche Preise fallen bei der Kalibrierung von Prüflehren an?
Unsere Preise finden Sie in unserer Preisliste, sowie in unserem Auftragsformular.