Elektronische Siegel: Planung, Prüfung & Zertifizierung Ihres Vertrauensdienstes

Unter dem Siegel der Sicherheit: Zum qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) für elektronische Siegel werden

Als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) für elektronische Siegel stellen Sie Unternehmen und Behörden ein elektronisches Pendant zum Firmenstempel zur Verfügung. Damit Ihre Kunden in diesem Rahmen auch sichergehen können, dass Ihr Dienst vertrauenswürdig und offiziell anerkannt ist, müssen Sie umfangreiche gesetzliche und fachliche Anforderungen erfüllen, die unter anderem in der eIDAS-Verordnung geregelt sind. Nur wenn Sie einen unabhängigen Nachweis darüber erbringen, dass Sie diese wirksam umsetzen, werden Sie in die Europäische eIDAS-Vertrauensliste qualifizierter Anbieter (EU Trusted Service List) aufgenommen

Mit uns zum qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter: Wir stehen Ihnen bei der Planung Ihrer Dienstleistung(en) unterstützend zur Seite, prüfen die Umsetzung der notwendigen Anforderungen und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Konformitätsbewertung (Zertifizierung) – und später Re-Zertifizierung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Workshops an, um Sie optimal auf eine anstehende Zertifizierung nach eIDAS oder ETSI vorzubereiten, oder machen Sie im Rahmen unseres speziellen Trainings zum eIDAS.PROFESSIONAL Ihres Unternehmens.

Unsere Leistungen im Bereich der elektronischen Siegel

Einführung in die Welt von eIDAS & ETSI in Form von Trainings

Projektspezifische Workshops als Zertifizierungsvorbereitung

Unterstützung beim Aufbau technischer Infrastrukturen

GAP-Analyse der implementierten Dokumente oder Prozesse

Zertifizierung/Konformitätsbewertung nach eIDAS oder ETSI

Standards, nach denen wir prüfen:

  

Elektronische Siegel: Prüfung nach eIDAS-Verordnung Elektronische Siegel: Prüfung nach eIDAS-Verordnung Elektronische Siegel: Prüfung nach eIDAS-Verordnung Elektronische Siegel: Prüfung nach eIDAS-Verordnung

eIDAS-Verordnung

Artikel 38Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel

Artikel 39: Qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten

  

Elektronische Siegel: Prüfung nach ETSI EN 319 401 Elektronische Siegel: Prüfung nach ETSI EN 319 401 Elektronische Siegel: Prüfung nach ETSI EN 319 401 Elektronische Siegel: Prüfung nach ETSI EN 319 401

ETSI EN 319 401

Elektronische Signaturen und Infrastrukturen: Allgemeine Anforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten (Trust Service Providers)


  

Elektronische Siegel: Prüfung nach ETSI EN 319 411-1 Elektronische Siegel: Prüfung nach ETSI EN 319 411-1 Elektronische Siegel: Prüfung nach ETSI EN 319 411-1 Elektronische Siegel: Prüfung nach ETSI EN 319 411-1

ETSI EN 319 411-1

Richtlinien und Sicherheitsanforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten, die Zertifikate ausstellen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen 

  

Elektronische Siegel: Prüfung nach ETSI EN 319 411-2 Elektronische Siegel: Prüfung nach ETSI EN 319 411-2 Elektronische Siegel: Prüfung nach ETSI EN 319 411-2 Elektronische Siegel: Prüfung nach ETSI EN 319 411-2

ETSI EN 319 411-2

Richtlinien und Sicherheitsanforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten, die Zertifikate ausstellen; Teil 2: Anforderungen an Anbieter von Vertrauensdiensten, die qualifizierte EU-Zertifikate ausstellen

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Zulassung als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter: Sie erbringen einen objektiven Nachweis darüber, dass Sie die Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllen, und werden als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter zugelassen.
  • Europäische Anerkennung: Ihr Dienst wird in die Europäische eIDAS-Vertrauensliste qualifizierter Anbieter (EU Trusted Service List – TSL) aufgenommen. 
  • Einstieg in den europäischen Markt: Eine erfolgreiche Zertifizierung ermöglicht es Ihnen, den europäischen Binnenmarkt zu erschließen.
  • Identifizierung von Optimierungsbedarf: Mithilfe einer GAP-Analyse stoßen Sie auf mögliche Abweichungen und konkretes Verbesserungspotenzial im Hinblick auf die eIDAS-konforme Implementierung Ihres Dienstes.
  • Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf eIDAS: Durch unser Training werden Ihre Mitarbeitenden zu unternehmenseigenen eIDAS.PROFESSIONALs und sind damit optimal auf die Prüfungsaspekte des eIDAS Conformity Assessments vorbereitet.

Was sind elektronische Siegel?

Ein elektronisches Siegel dient als Nachweis, dass ein elektronisches Dokument von einer juristischen Person unterschrieben wurde. Technisch entspricht das Siegel einer Signatur, rechtlich steht es für die Unversehrtheit sowie für die Korrektheit des Herkunftsnachweises der Daten. Das elektronische Siegel ist eine Art elektronischer Firmenstempel. Elektronische Siegel können auch von IT-Systemen erzeugt werden und sind daher ein effizientes Instrument zur Unterstützung sicherer automatisierter Prozesse. Zu den mögliche Einsatzszenarien gehören E-Mail, elektronische Eingangsstempel, Siegel auf Zeugnissen und Beglaubigungen oder Siegel bei Massenfakturierung. Ein elektronisches Siegel gibt es – wie die elektronische Signatur – in den Ausprägungen fortgeschrittenes oder qualifiziertes elektronisches Siegel. Das qualifizierte elektronische Siegel ist rechtsverbindlich und europaweit anerkannt

Warum wir ein starker Partner für Sie sind

Expertise

Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten haben bereits über 500 zum Teil länderübergreifende PKI-Projekte unterschiedlicher Größe erfolgreich durchgeführt.

Branchenerfahrung

Durch jahrelange Erfahrung in den unterschiedlichsten Branchen können wir Unternehmen verschiedenster Industriezweige bedienen.

Alles aus einer Hand

Bei uns bekommen Sie das eIDAS-Rund-um-Paket: Von Trainings und Workshops über Planungsunterstützung und Auditierungen bis hin zur Konformitätsbewertung (Zertifizierung).

Internationales Expertennetzwerk

Rund um den Globus: Wir unterstützen Sie sowohl national als auch international. Unser globales Expertennetzwerk steht Ihnen in allen IT-Sicherheitsfragen zur Seite.

Unabhängigkeit

Unsere Mitarbeitenden unterliegen keinen Zielkonflikten, da sie keinen Produktanbietern, Systemintegratoren, Aktionären, Interessensgruppen oder Regierungsstellen verpflichtet sind.

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne!

Weitere Leistungen