EMV & Automotive

Elektromobilität und Antriebstechnik

Eine Prüfung der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) von Kraftfahrzeugen und verbauten Fahrzeugkomponenten ist für sicherheitsrelevante Produkte gesetzlich gefordert, um Störungen, unsichere Betriebszustände oder gar Unfälle durch elektromagnetische Einflüsse auf die Bordelektronik (z.B. ABS, Airbag etc.) zu vermeiden. Dies gilt nicht nur bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen. Gerade bei Hybrid- bzw. Elektrofahrzeugen dürfen festgelegte EMV-Grenzwerte nicht überschritten werden; die Erfüllung nationaler und internationaler Normen ist die Voraussetzung für eine Markteinführung und für die Sicherheit des gesamten Fahrzeugs. TÜV NORD bietet in seinem EMV-Labor, das vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Technischer Dienst anerkannt ist, alle relevanten EMV-Prüfungen im Bereich Automotive und Elektromobilität an und unterstützt so die Hersteller bei ihrem Markteintritt.

Prüfung und Zulassung von Produkten 

  • in den Themenfeldern
    • "Autonomes Fahren"
    • "Car Connectivity" im Fahrzeug
    • intelligente Transporte Systeme
    • Car-to-car oder Car-to-infrastructure

Unser Service richtet sich an:

  • Hersteller und Betreiber aus den Branchen Automobiltechnik, Elektromobilität und Antriebstechnik
  • beispielsweise Produzenten von Baugruppen aus den Bereichen
    • Motorsteuerung & Hybridantrieb
    • Zündanlagen & Fahrerassistenz
    • Lichttechnik & Leistungselektronik
    • ABS & EPS
Bewegende Prüfleistungen durch TÜV NORD: Wir führen alle relevanten EMV-Prüfungen im Bereich Automotive und Elektromobilität durch

Sie haben eine Frage?

Sie möchten ein Angebot?

EMV Automotive: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Qualitätsmerkmal

Elektromagnetische Verträglichkeit stellt besonders für Produkthersteller ein zentrales Qualitätsmerkmal dar. Ein Nachweis der Konformität mit den anwendbaren Richtlinien wird vom Gesetzgeber gefordert und ist somit Voraussetzung für einen erfolgreichen Markteintritt. So ist die EMV-Prüfung für Produkte, die im Rahmen einer Typgenehmigung (E1-Zeichen) beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert werden sollen, Teil des vom Hersteller durchzuführenden Genehmigungsverfahrens. Nicht sicherheitsrelevante Produkte dürfen zwar auch ohne Typgenehmigung und Einschaltung eines Technischen Dienstes in den Markt eingeführt werden. Allerdings muss hier ebenfalls die Konformität durch den Hersteller dokumentiert werden. Generell gilt: Ein geprüftes Produkt mit E1-Zeichen hat stets bessere Chancen im Wettbewerb. 
 

Prüfungen von Fahrzeugkomponenten nach Normen z.B. ISO 7637 und ISO 11452

  • Prüfverfahren nach ECE- R10
  • Kfz-Standards und Werksnormen führender europäischer Automobilhersteller 
  • Störaussendung nach CISPR 25
  • Störfestigkeit nach ISO 11452
  • Impulse nach der Serie ISO 7637