Funkprüfungen nach RED-Richtlinie 2014 53 EU
Für Geräte, welche unter die Funkrichtlinie 2014/53/EU (RED – Radio Equipment Directive) fallen, sind die Sicherheitsziele und Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie auch ohne Anwendung der Spannungsgrenzen einzuhalten. Für Funkgeräte ist eine Sicherheitsbetrachtung also in jedem Fall durchzuführen, unabhängig von der Versorgungsspannung und -art. Hierzu zählen beispielhaft Funkmodule, WLAN-Router, batteriebetriebene Funkgeräte.
Gern unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der Anforderungen, die sich aus der Funkrichtlinie ergeben. Hierbei stehen wir Ihnen nicht nur in Sicherheitsfragen zur Seite, sondern prüfen auch die funktechnischen Parameter Ihres Gerätes.
Unsere Leistungen zur Prüfung nach RED-Richtlinie im Überblick




- Radar-Systeme (z.B. Straßenverkehrs- und Verkehrstelematik 24 GHz und 76/77 GHz)
- Drahtlose Kommunikation
- Short Range Devices
- Funkmodule zur Datenübertragung
- Drahtlose Mikrofone
- Lautsprecher und andere Breitband-Audio- und Videoanwendungen
- Transpondersysteme und RFIDs
- Breitbandübertragungssysteme
- Überwachungssysteme, Alarm- und Notfallsysteme
- Alarme, Identifikationssysteme, Funkbestimmung, Telekommunikation, Telemetrie usw.
- Induktive Anwendungen
- Erkennungs-, Bewegungs- und Alarmanwendungen usw.
- Smart Metering Wireless Access
- Drahtloses Laden
- PMR-, PAMR- & Trunked-Radio
- CB - und Amateurfunkgeräte
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Funkprüfungen und Funkzulassungen
Die Funkprüfung durch TÜV NORD gibt Nutzern von kabellosen bzw. Wireless-Produkten und Geräten mit Funkstrecken mehr Sicherheit. Wireless-Produkte nutzen elektromagnetische Funkwellen, für die im Gesundheits- und Geräteschutz strenge Vorschriften gelten, zum Beispiel durch die Funkrichtlinie der Europäischen Union. Als Experte im Bereich kann TÜV NORD dank umfangreicher Prüftechnik Ihr Partner im Bereich Funkprüfung sein.