Schutzleiterwiderstand

Messung des Schutzleiterwiderstandes

Nicht alle Geräte haben einen Schutzleiter. Aber wenn das Gerät einen Schutzleiter hat, dann muss dessen ordnungsgemäßer Anschluss nachgewiesen werden. Nur ein durchgängiger Schutzleiter kann seiner bestimmungsgemäßen Aufgabe einwandfrei nachkommen. Bei dieser Schutzmaßnahme verlässt man sich darauf, dass bei einem Körperschluss (beispielsweise eine durchgescheuerte Leitung im Gerät, die mit dem leitfähigen Gehäuse in Kontakt kommt) der zum fließen kommende Strom über den Schutzleiter abgeführt wird. Dabei soll ein möglichst großer Strom zum fließen kommen, damit die vorgeschaltete Sicherung schnell abschalten kann und die Berührungsspannung am Gerät niedrig bleibt.

Grenzwerte der Norm VDE 0701-0702

Für Geräte bis 16 A Nennstrom (d. h. üblicherweise Schutzkontakt-Stecker oder „Drehstrom“-Anschluss CEE 16 A) gilt:

  • maximal 0,3 Ω für Anschlussleitungen bis 5 m und
  • bei längeren Leitungen kann für jede weitere 7,5 m 0,1 Ω dazu gerechnet werden. Dies gilt bis zu einem Maximalwert von 1 Ω. Beispielsweise darf die 50 m lange Leitung auf einer Kabeltrommel laut Norm maximal 0,9 Ω Schutzleiterwiderstand haben

 

Die Grenzwerte sind in aktuellen Prüfgeräten einprogrammiert. Nach diesen bewerten die Prüfgeräte automatisch die durchgeführte Messung.

Die zuvor genannten Grenzwerte sind für größere Querschnitte viel zu hoch. Deswegen gilt seit dem Jahre 2008 für Geräte mit einem Nennstrom von mehr als 16 A: Der Grenzwert errechnet sich aus

  • der Länge und dem Querschnitt,
  • dem Material der Leitung und den Übergangswiderständen.

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Gründe für die Messung des Schutzleiterwiderstands

Zur Ermittlung des Schutzleiterwiderstands wird ein in den Normen festgelegter Prüfstrom durch den Schutzleiter geleitet. Dieser Prüfstrom erzeugt am Schutzleiter einen Spannungsabfall, der gemessen wird. Aus der Höhe des Prüfstroms und des Spannungsabfalls wird der Schutzleiterwiderstand berechnet.

Die Messung des Schutzleiterwiderstands soll den niederohmigen Durchgang des Schutzleiters nachweisen. An Arbeitsmitteln der Schutzklasse I wird der Schutzleiterwiderstand zwischen dem Schutzkontakt des Steckers und den berührbaren leitfähigen Teilen, die zu Schutzzwecken mit dem Schutzleiter verbunden sind, gemessen.