Hebe- und Arbeitsbühnen

Rechtskonforme Vermarktung Ihrer Hebe- und Arbeitsbühnen

Die Erfüllung der Anforderungen aus der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die Voraussetzung dafür, dass Maschinen und Anlagen auf den europäischen Markt gebracht werden dürfen. Dazu gehören unter anderem in Anhang IV der Richtlinie genannte Arbeits- und Hebebühnen, deren Hersteller TÜV NORD CERT mit umfassenden Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen unterstützt.

EG-Baumusterprüfung auch für Sonderlösungen

Durch die EG-Baumusterprüfung können auch Sonderkonstruktionen rechtskonform vermarktet werden, die von harmonisierten Normen nicht erfasst werden (EN 280 für fahrbare Hubarbeitsbühnen, EN 1493 für Fahrzeug-Hebebühnen, EN 1495 für mastgeführte Kletterbühnen, EN 1808 für hängende Personenaufnahmemittel). Bei Standardlösungen, auf die die genannten Normen zutreffen, kann der Hersteller das jeweilige Erzeugnis zwar selber für richtlinienkonform erklären; jedoch lohnt sich auch hier eine neutrale Prüfung durch TÜV NORD CERT, um Haftungsrisiken auszuschließen.

Überzeugen Sie auch Ihre anspruchsvollsten Kunden

Denn mit der Baumusterprüfung erfüllen europäische und internationale Hersteller, die ihre Produkte in Europa anbieten möchten, nicht nur die gesetzlichen Verpflichtungen: Die Begleitung durch die unabhängigen, erfahrenen Experten von TÜV NORD CERT leistet auch einen Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Produktsicherheit und -qualität. Auf Wunsch bietet TÜV NORD CERT außerdem eine Prüfung zur GS-Kennzeichnung sowie weitere Gutachter-Tätigkeiten. Auch hier gilt: Ein TÜV NORD Zertifikat wirkt überzeugend auf Kunden und sorgt für Vertrauen – ein wertvolles Argument bei der Vermarktung.