Fliegende Bauten

Fliegende Bauten

Fliegende Bauten

Ob auf Volksfesten oder in Freizeitparks - überall begegnen uns diese Anlagen, die immensen Belastungen ausgesetzt sind. Doch der Spaß kann erst richtig beginnen, wenn die Sicherheit geprüft ist. Bevor Fliegende Bauten betrieben werden, begutachten Experten von TÜV NORD die Sicherheit und Standfestigkeit. Die Betreiber steigern mit der Prüfung das Kundenvertrauen sowie die Anlagen- und Rechtssicherheit.

In den Bundesländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg ist TÜV NORD die Genehmigungsbehörde für die Zulassung von Fliegenden Bauten. Folgende Institutionen ermöglichen ein Prüf- und Genehmigungsverfahren aus einer Hand: Die Inspektionsstelle Fliegende Bauten in Essen für die Zulassung in den Niederlanden und die Prüfämter für Baustatik von Fliegenden Bauten in Essen und Hamburg.

Auf dieser Seite finden Betreiber von Fliegenden Bauten detaillierte Informationen und wertvolle Tipps rund um die Fliegenden Bauten und das Genehmigungsverfahren.

Kontakt

Marcel UkrowGenehmigungsstelle in Niedersachsen

Tel.: +49511 998-61479
Fax: +49 511 998-61487
mukrow@tuev-nord.de
Michael KrahInspektionsstelle Fliegende Bauten in Essen

Tel.: +49 201 825-2235
Fax: +49 201 825-2676
mkrah@tuev-nord.de
V. RosenowGenehmigungsstelle in Hamburg

Tel.: +49 40 8557-1646
Fax: +49 40 8557-69-8834
flb-hh@tuev-nord.de