Fliegende Bauten

Fliegende Bauten

Fliegende Bauten

Ob auf Volksfesten oder in Freizeitparks - überall begegnen uns diese Anlagen, die immensen Belastungen ausgesetzt sind. Doch der Spaß kann erst richtig beginnen, wenn die Sicherheit geprüft ist. Bevor Fliegende Bauten betrieben werden, begutachten Experten von TÜV NORD die Sicherheit und Standfestigkeit. Die Betreiber steigern mit der Prüfung das Kundenvertrauen sowie die Anlagen- und Rechtssicherheit.

In den Bundesländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg ist TÜV NORD die Genehmigungsbehörde für die Zulassung von Fliegenden Bauten. Folgende Institutionen ermöglichen ein Prüf- und Genehmigungsverfahren aus einer Hand: Die Inspektionsstelle Fliegende Bauten in Essen für die Zulassung in den Niederlanden und die Prüfämter für Baustatik von Fliegenden Bauten in Essen und Hamburg.

Auf dieser Seite finden Betreiber von Fliegenden Bauten detaillierte Informationen und wertvolle Tipps rund um die Fliegenden Bauten und das Genehmigungsverfahren.

Kontakt

Marcel Ukrow Genehmigungsstelle in Niedersachsen
Michael Krah Inspektionsstelle Fliegende Bauten in Essen
V. Rosenow und A. Hamann Genehmigungsstelle in Hamburg