Neue rechtliche Anforderungen zum Schutz vor Legionellen
Die im Juli veröffentlichte 42. Bundesimmissionsschutz-Verordnung verschärft die rechtlichen Anforderungen an den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen erheblich. Rund 40 Betreiber und technische Betreuer von Kühlsystemen informierten sich am 28. November in Essen über die Umsetzung der neuen Vorgaben und der damit verbundenen technischen Regelwerke in ihren Betrieben. Denn nur, wer diese bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung der Anlagen berücksichtigt, kann Schäden vorbeugen und haftungsrechtliche Risiken ausschließen.
Was genau ändert sich im Vergleich zur Richtlinie VDI 2047? Und wie lässt sich der hygienische Betrieb von Nasskühltürmen sicherstellen? Darüber etwa sprach Dr. Sascha Broekman, Technischer Manager der Dr. O. Hartmann Chemische Fabrik und Apparatebau GmbH & Co. KG, in seinem vielbeachteten Vortrag. Gemeinsam mit weiteren geladenen Experten, darunter Rechtsanwälte, Mikrobiologen und Technik-Hersteller, diskutierten die Teilnehmer auch intensiv über das Risikopotenzial von Legionellen und deren Berücksichtigung bei der Gefährdungsbeurteilung, die strafrechtliche Verantwortung und mikrobiologische Untersuchungen.
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Es gibt keinen juristischen Automatismus, nach dem immer nur der Eigentümer der Betreiber ist. Abhängig von dem konkreten rechtlichen Hintergrund kann dies der verantwortliche Mitarbeiter, der Mieter des Objektes, der Objektverwalter und, z.B. im Probebetrieb, auch der Errichter der Verdunstungskühlanlage sein
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