Gefahrstoffe – Was müssen Sie wissen?

Gefahrstoffe – Was müssen Sie wissen?

Beitrag vom 06.04.2021

Zur Themenwelt Arbeits- und Gesundheitsschutz

Gefahrstoffmanagement

Aus der Gefahrstoffverordnung ergeben sich für Unternehmen eine hohe Anzahl gesetzlicher Verpflichtungen und Anforderungen für ihr Gefahrstoffmanagement. Diese dienen nicht nur der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt.

Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person zu erfassen und zu beurteilen.

Wir haben unseren Experten Dr. Boris Steuer gefragt, welche Rolle ein Gefahrstoffbeauftragter dabei spielt.

Interview mit dem Gefahrstoff-Experten Dr. Boris Steuer

Ist der Einsatz eines Gefahrstoffbeauftragten für Unternehmen verpflichtend?

Dr. Boris Steuer: "Nein, Beauftragte für Gefahrstoffe werden im Regelwerk nicht verlangt. Nichtsdestotrotz brauchen viele Unternehmen einen innerbetrieblichen Berater zu allen möglichen Gefahrstoffthemen und bauen sich einen entsprechenden Experten auf. Verantwortung des Unternehmens ist es diesen Experten regelmäßig zu schulen."

Müssen Unternehmen eine fachkundige Person bestellen?

Dr. Boris Steuer: "Auf jeden Fall! Während viele Beauftragte beispielsweise für Abfall oder Immissionsschutz in ihren Rechten und Pflichten durch Gesetze und Verordnungen eindeutig definiert werden, ist dies beim Gefahrstoffrecht nicht der Fall. Hier muss der Unternehmer also entscheiden, mit welchen Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten er die oder den Beauftragten betrauen möchte. Dies diskutieren wir umfangreich in unseren Seminaren und geben den Teilnehmenden Tipps, wie sie ihre Aufgaben sinnvoll im Spannungsfeld zwischen Unternehmensaufgaben und Haftung organisieren."

Welche Aufgaben hat ein Gefahrstoffbeauftragter?

Dr. Boris Steuer: "Nach dem üblichen Verständnis sollte ein(e) Gefahrstoffbeauftragte(r) vor allem das innerbetriebliche Gefahrstoffmanagement steuern. Fokus liegt auf der richtigen Umsetzung der umfangreichen rechtlichen Forderungen aus EU-Recht und Gefahrstoffverordnung. Beispielsweise wächst die Verantwortung für Unternehmen durch die europäische Chemikalienverordnung REACH für die Produktsicherheit.


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Zu den Aufgaben gehören auch praktische Arbeiten, wie Pflege des Gefahrstoffverzeichnisses, Prüfung von Sicherheitsdatenblättern oder die Beratung von Mitarbeitenden."

Auf welche Herausforderungen müssen Unternehmen in Bezug auf ihr Gefahrstoffmanagement aktuell reagieren?

Dr. Boris Steuer: "Das EU Recht ändert sich gerade mit einer sehr hohen Geschwindigkeit, was auch in deutschen Unternehmen zu neuen Aufgaben führt, wie beispielsweise neue UFI Nummern und erweiterte Sicherheitsdatenblätter. Aktuell gibt es viele Diskussionen über die EU Verordnung 2019/1148. Darüber hinaus steigt der Anspruch in Unternehmen, die Gefahrstoffverordnung sinnvoll umzusetzen. Auch hier ist in den nächsten Jahren viel Dynamik durch die novellierte Gefahrstoffverordnung zu erwarten."

Wie können sich Unternehmen rechtskonform aufstellen?

Dr. Boris Steuer: "Diese fünf Tipps gebe ich Verantwortlichen oft mit auf den Weg:

  • Bauen Sie sich ein Gefahrstoffmanagement, was die betrieblichen Anforderungen sinnvoll berücksichtigt.
  • Delegieren Sie die Aufgaben der Gefahrstoffverordnung im Unternehmen systematisch.
  • Minimieren Sie die Exposition der Mitarbeitenden durch technische Lösungen nach dem Stand der Technik.
  • Aktualisieren Sie die Gefährdungsbeurteilungen im Gespräch mit ihren Mitarbeitenden.
  • Nutzen Sie die Freiheiten der "geringen Gefährdung" und setzen Sie Prioritäten auf hohe Gefährdungen."