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Brandschutz

Tipps für den betrieblichen Brandschutz bei Lithium-Ionen-Akkus

Lithium-Ionen-Akkus sind aus dem Berufsalltag längst nicht mehr wegzudenken – doch hinter ihrer Effizienz steckt ein reales Brandrisiko. Hier erfahren Sie welche Ursachen betriebliche Gefährdungen bergen, wie Sie durch gezielte Maßnahmen Schäden vermeiden und was im Akutfall zählt.

Techniker in Schutzkleidung arbeitet an einer offenen elektronischen Baugruppe im Labor.
30. Juli 2026

Auf den Punkt: Die wichtigsten Brandschutz-Updates (Stand 2026)

  • Regulatorik: Die EU-Batterieverordnung und die aktualisierte DGUV Information 205-041 (Stand 2024) definieren die Sorgfaltspflichten für den Brandschutz bei Lithium-Ionen-Akkus heute präziser denn je.
  • Gefahrenpotenzial: Das thermische Durchgehen bleibt die Kerngefahr, wobei moderne Überwachungssysteme (Smart Batteries) im Jahr 2026 helfen, Risiken frühzeitig zu identifizieren.
  • Lagerung: Für Batterien ab einem Gewicht von 9 kg ist ein spezifisches Sicherheitskonzept in Abstimmung mit dem Sachversicherer zwingend erforderlich.
  • Transport: Die Vorgaben des ADR 2025 sind beim Versand von neuen und insbesondere defekten Akkus zwingend einzuhalten, um Haftungsrisiken zu minimieren.
  • Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung für Lithium-Ionen-Akkus bildet die rechtliche Basis für den Versicherungsschutz im Schadensfall.

Vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden schützen

Der Bedarf an Lithium-Ionen-Akkus steigt weiterhin enorm an. Während laut Bundesamt für Statistik bereits im Jahr 2019 etwa 231 Millionen Batterien nach Deutschland importiert und 121 Millionen exportiert wurden, hat sich diese Menge durch die flächendeckende Elektrifizierung der Industrie bis heute vervielfacht.

Akkus versorgen heute fast alle Werkzeuge, medizinische Geräte und die innerbetriebliche Logistik mit Strom. Unternehmer müssen daher adäquate Sicherheitsvorkehrungen treffen. Ohne Vorkehrungen stellen diese Energiequellen eine erhebliche Brandgefahr dar.

Zwar wurden die rechtlichen Vorgaben in den letzten Jahren durch die EU-Batterieverordnung konkretisiert, dennoch bleibt die individuelle Sorgfaltspflicht das zentrale Element der Arbeitssicherheit.

Zusammen mit dem Gutachter Dr. Thorsten Kühn, geschäftsführender Gesellschafter der KBMS Consult GmbH, betrachten wir im Folgenden

✓ die von Lithium-Ionen-Akkus ausgehenden Risiken,

✓ korrekte Transport- und Lagerbedingungen der Batterien,

✓ was für die Sorgfaltspflicht und Haftbarkeit von Unternehmen gilt

✓ sowie die notwendigen Schritte bei der Brandbekämpfung.

Aufbau und Funktionsweise einer Lithium-Ionen-Batterie

Um die Gefahren nachzuvollziehen, hilft ein Blick auf die physikalischen Prozesse im Inneren. Eine Batterie besteht im Kern aus einer Anode (Pluspol) und einer Kathode (Minuspol). Ein Separator verhindert den direkten Kontakt zwischen diesen beiden Polen.

Innerhalb der Batterie bewegen sich Lithium-Ionen durch ein Elektrolyt, wodurch freie Elektronen entstehen, und elektrische Ladung fließt. Beim Entladen gibt die Anode Lithium-Ionen an die Kathode ab, beim Laden kehrt sich dieser Prozess um.

Ein Brand entsteht meist dann, wenn dieser geregelte Ionenfluss durch äußere oder innere Einflüsse außer Kontrolle gerät

Häufige Gefahrenquellen und Risiken

Im Gegensatz zu alten Akkus von minderer Qualität, besitzen moderne, hochwertige Akkus diverse Sicherheitsmechanismen. Diese Schutzsysteme funktionieren jedoch nur dann zuverlässig, wenn das Personal die Batterien vorsichtig behandelt.

Dr. Kühn: „Das enthaltene Lithium wird bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius etwas träge. Ein Ladeprozess kann die Batterie dann quasi überfordern.“

Dr. Kühn weist damit auf eine oft unterschätzte Gefahr hin: das Laden in kalten Umgebungen wie ungeheizten Lagerhallen im Winter.

Neben der Temperatur stellt die Tiefentladung ein gängiges Risiko dar. Hiervon ist die Rede, wenn die Spannungswerte eines Akkus unter eine spezifische Grenze fallen. Kommt es zu dieser Entladeschlussspannung, kann der Akku keine Energie mehr abgeben. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass sich sogenannte Kupferbrücken entwickeln. Die Batterie kann sich stark erhitzen oder es entstehen schlimmstenfalls Kurzschlüsse, die zu akuter Brandgefahr führen.

Zudem warnt die Fachwelt eindringlich vor Ladegeräten, die nicht vom Originalhersteller stammen.

Solche Defekte begünstigen das thermische Durchgehen. Thermisches Durchgehen beschreibt eine chemische Reaktion mit extremer Wärmeentwicklung, die sich kaskadenartig auf benachbarte Zellen und gemeinsam verbaute Akkus ausbreitet und Explosionen verursachen kann.

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Warnzeichen einer defekten Batterie erkennen

Defekte an Lithium-Ionen-Akkus sind von außen nicht immer sofort sichtbar. Dennoch gibt es klare Indikatoren, bei denen sofortiges Handeln erforderlich ist.

Zuständige Fachkräfte sollten auf mechanische Beschädigungen wie

  • Dellen in der Batterie nach einem Stoß oder Sturz,
  • sich besonders schnell entladende Akkus,
  • Risse, Aufblähungen und Verformungen
  • sowie einen schmierigen Film oder Ablagerungen an den Polen achten.

In diesen Fällen dürfen die Akkus keinesfalls weiterverwendet oder geladen werden. Die Entsorgung muss über qualifizierte Sammelstellen oder den Fachhandel erfolgen.

Brandschutz beginnt mit Verantwortung!

Brandschutz ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Ein wirksamer Brandschutz schützt Menschen, Anlagen und Betriebsabläufe nachhaltig. Mit qualifizierten Fachkräften und klaren Strukturen schaffen Unternehmen die Grundlage für mehr Sicherheit.

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Strategien für Transport und Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus

Für den sicheren Umgang geben die VdS Schadenverhütung und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), etwa durch die DGUV 205-041 oder das Fachbereichsinformationsblatt FBFHB 018, wichtige Orientierungshilfen.

Dr. Kühn erklärt: „Die Batterien, ihre Leistung und ihr Gewicht werden in kleine, mittlere und große Batterien klassifiziert. Hieraus ergeben sich beispielsweise Hinweise zur Blocklagerung und dass man bei solchen Batterien entsprechende Abstände zu brennbaren Materialien sowie brandgefährdeten Arbeitsstätten einhalten sollte. Darüber hinaus ist es wichtig, zu überlegen, wo solche Batterien gelagert werden.“

Diese Klassifizierung ist heute die Basis für jede professionelle Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus. Ein separat zugewiesener Bereich zum Lagern der Batterien ist dringend zu empfehlen.

Seit 2025 gelten verschärfte Kennzeichnungspflichten für den Versand, damit alle Beteiligten die Ladung sofort als Gefahrgut identifizieren können.  Außerdem wird die Verwendung von Gefahrgutverpackungen (ADR-Verpackungen) vorausgesetzt. Beim Transport loser Akkus sollten die Pole konsequent abgeklebt werden, um Kurzschlüsse durch Kontakt mit Metallflächen zu vermeiden.

Verhaltensregeln bei der Brandbekämpfung

Ein Akku-Brand unterscheidet sich grundlegend von herkömmlichen Feuern. Mitarbeitende sollten ohne entsprechende Spezialausbildung keine eigenen Löschversuche unternehmen.

Hier ist eine betriebliche Evakuierungsstrategie essenziel, deren Entwicklung z.B. im Seminar „Evakuierung von Gebäuden“ vermittelt wird.

Lithium-Ionen-Akkus zu löschen, erfordert enorme Wassermengen zur Kühlung. Dabei ist ein umluftunabhängiger Atemschutz zum Schutz vor hochtoxischen Gasen, ergänzt durch eine persönliche Schutzausrüstung (Gesichtsschutz, Kopfschutz, Flammschutzkleidung) zum Schutz vor Flammen und Splitternzwingend erforderlich .

Dr. Kühn: „Wenn man ehrlich ist, müsste eine Betriebs- oder Werksfeuerwehr mit richtig ausgebildeten Kräften die Brandbekämpfung übernehmen.“

Unternehmer müssen prüfen, ob sie ihr Personal überhaupt angemessen unterweisen und das nötige Equipment bereitstellen können.

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Unternehmerische Sorgfaltspflicht und Haftung

Die rechtliche Verantwortung des Unternehmers ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Wer keine Sicherheitsvorkehrungen trifft, verletzt seine Sorgfaltspflicht.  Eine gezielte Ausbildung zur Gefährdungsbeurteilung Brandschutz bietet die Basis diese Risiken wirkungsvoll zu reduzieren.

„Wenn es um kleine und mittlere Batterien geht, gibt es verschiedene betriebliche und organisatorische Maßnahmen. Eine leichte bauliche Trennung, mit der sie sich sicher lagern lassen, reicht bereits aus. Sobald aber größere Batterien im Spiel sind mit einem Gewicht über 9 Kilogramm und dergleichen, ist ein spezielles Sicherheitskonzept in Abstimmung mit der Versicherung bezüglich Lagerung, Umgang und betrieblicher Maßnahmen notwendig.“, erläutert Dr. Kühn und rät zu einem gründlichen Blick in die entsprechenden Papiere der VdS und Berufsgenossenschaften.

An dieser Stelle ist ein hohes Maß an Aufmerksamkeit seitens der jeweiligen Betriebe gefragt, warnt Dr. Kühn. „In der Regel heißt es bei den Sachversicherern immer, dass der Versicherungsnehmer alle behördlich, gesetzlich und über den Versicherungsvertrag vereinbarten Auflagen zu erfüllen hat. Und wenn der Versicherer Sorgfaltspflichten an die Hand gibt und vielleicht selbst spezielle Publikationen entwickelt hat, die der Versicherte nicht beachtet, kann es schnell zu Konflikten kommen.“Passiert tatsächlich ein Unfall, muss ermittelt werden, wer haftbar ist. Kund:innen und Beschäftigte können sich durch fahrlässiges Handeln strafbar machen, wenn sie sorgfältig organisierte Brandschutz- und Unfallvorkehrungen einfach ignorieren, über die sie ausreichend unterrichtet wurden.

Ausblick: Technologische Fortschritte und Prävention von Bränden durch Lithium-Ionen-Akkus

Die Industrie entwickelt kontinuierlich neue Lösungen für mehr Sicherheit. Zu diesen Lösungen gehören beispielsweise Überdruckventile und hochtemperaturbeständige Batteriegehäuse.

Smarte Batterien ermöglichen es zudem, den internen Zustand digital zu überwachen und Warnungen auszugeben, bevor es zu einem Kurzschluss kommt.

Dennoch bleibt die menschliche Komponente entscheidend. Gut informierte Mitarbeitende und die Einhaltung von Sicherheitsstandards sind auch 2026 das effektivste Mittel gegen schwere Unfälle.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Lagerung und Brandschutz von Lithium-Ionen-Akkus

Das Laden privater Geräte ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht klar zu regeln. Bei Gestattung müssen Arbeitgeber die Prüfung nach DGUV V3 überwachen. Fehlt eine Gefährdungsbeurteilung für Ladestationen oder wurde das Laden grob fahrlässig in brandgefährdeten Bereichen erlaubt, haftet das Unternehmen.

Sachversicherer fordern oft, dass nur geprüfte Original-Ladegeräte verwendet werden.

Ein defekter oder beschädigter Akku darf keinesfalls weiterverwendet oder normal geladen werden. Für den Versand gelten die Regeln des ADR 2025 für kritisch defekte Batterien. Kleben Sie die Pole ab und nutzen Sie spezielle, für Gefahrgut zugelassene Verpackungen. Dadurch wird ein Kurzschluss oder Brand während der Fahrt verhindert.

Ab einem Batteriegewicht von 9 kg pro Einheit ist zwingend ein spezielles Konzept mit der Versicherung abzustimmen. Für kleinere Mengen reichen oft organisatorische Maßnahmen wie eine bauliche Trennung oder die Lagerung in Sicherheitsschränken aus.

Ab einem Gewicht von 9 kg stuft die VdS 3103 Akkus als „große Batterien“ ein. Baulich erfordert dies eine feuerbeständige Abtrennung oder einen separaten Lagerbereich mit Sicherheitsabständen zu Brandlasten. Ein individuell mit dem Versicherer abgestimmtes Sicherheitskonzept ist zwingend erforderlich, wenn Sie Batterien dieser Klasse lagern wollen.

Ja, Wasser wird zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus eingesetzt. Es ist sogar das effektivste Mittel, da es die chemische Reaktion im Inneren durch massive Kühlung stoppt. Herkömmliche Feuerlöscher ersticken oft nur die äußeren Flammen, verhindern aber nicht das weitere Aufheizen der Zellen.

Beachten Sie jedoch: Bei jedem Akku-Brand entsteht hochgiftige Flusssäure. Ohne professionellen Atemschutz und Schutzkleidung ist jeder Löschversuch für Sie lebensgefährlich. Überlassen Sie das Löschen daher unbedingt der Feuerwehr und konzentrieren Sie sich auf die Evakuierung

Die EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) und der darin enthaltene digitale Batteriepass sorgen für mehr Transparenz bei der Sicherheit und Entsorgung. Für Sie als Verantwortliche bedeutet das vor allem strengere Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten.

Der digitale Batteriepass wird ab 2026 schrittweise Pflicht.

  • Ab 2026: Erste Pflichten zur Kennzeichnung mittels QR-Codes sowie zur digitalen Datenmeldung treten in Kraft.
  • Ab 2027: Der digitale Batteriepass wird für Industriebatterien sowie Traktionsbatterien und große Speicherbatterien verbindlich vorgeschrieben.

Sie müssen sicherstellen, dass Informationen zur Sicherheit und zum Zustand der Batterien jederzeit für Fachpersonal und Entsorger abrufbar sind.

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Ihre Ansprechpartnerin

Maike Dittberner, Mitarbeiterin der TÜV NORD Akademie

Maike Dittberner

Produktmanagerin Technische Sicherheit, TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg