Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz – Tipps

Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz – Tipps

Beitrag vom 28.07.2020

Zu Themenwelt Brandschutz

Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz

Die Chefsekretärin, die vier Kanister Desinfektionsmittel kauft und sie im Sekretariat in den Schrank stellt – für Thorsten Kühn, Sachverständiger für Brandschutz, ist dieser reale Fall ein gutes Beispiel dafür, wie Brandschutz im Arbeitsalltag oft unter den Tisch fällt: „Vielen Unternehmern ist gar nicht bekannt, wie die Anforderungen an sie im betrieblichen Brandschutz ausfallen können und welche Folgen eine Nichtbeachtung haben kann.“ Verursacht das Desinfektionsmittel im Schrank einen Brand, können die Folgen jedenfalls schwerwiegend sein. Gleichzeitig ist die Gefahr hoch, dass die Versicherung nicht zahlt.

Damit Brandschutz im Betrieb funktioniert, ist ein Bewusstsein dafür notwendig, wie wichtig das Thema ist und wie es sich im eigenen Unternehmen umsetzen lässt. Gefährdungsbeurteilungen zum Brandschutz sind dabei eine große Hilfe.

Warum Brandschutz ein besonderes Thema im Bereich Arbeitssicherheit ist

Eine Gefährdungsbeurteilung ist für jedes Unternehmen vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG). Brandschutz ist nur einer ihrer Bestandteile, allerdings in den Augen von Thorsten Kühn ein ganz besonderer. Schließlich geht es hier unter anderem darum, dass jeder Besuchende und jeder Mitarbeitende im Brandfall in der Lage ist, von allein das Gebäude sicher zu verlassen.

Zudem hat Brandschutz – richtig umgesetzt - Auswirkungen auf vielen verschiedenen Ebenen in Unternehmen, von der Gestaltung von Arbeitsplätzen über Arbeitsprozesse bis hin zu Beschaffungsmaßnahmen. All das sollte bei der Erstellung einer Brandschutz-Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, erfordert Fachkenntnisse

Verantwortlich für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist der Unternehmer. Besitzt dieser nicht die nötige Fachkenntnis, muss er sich fachkundig beraten lassen. Hier kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit ins Spiel.

Was viele nicht wissen: Für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung reicht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht aus. Zusätzlich sind ein Brandschutzbeauftragter und eventuell eine Person mit Kenntnissen zum Explosionsschutz notwendig bzw. eine Person, die alle geforderten Fachkenntnisse mitbringt. Konsultieren Unternehmer nur eine „einfache“ Fachkraft für Arbeitssicherheit, gehen sie im Ernstfall das Risiko von Haftungsansprüchen ein.

Vorsicht ist auch angesagt bei Software für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. „Das ist eine Software für den Fachmann“, so Thorsten Kühn. „Um die ausfüllen zu können, muss ich wissen, um was es geht.“ Auch wenn manche Werbung solche Vorstellungen weckt, gibt es kein Programm, in das man eine Quadratmeterzahl eingibt und eine Gefährdungsbeurteilung erhält.

Von der Gefährdungsbeurteilung zum Handbuch

Gefährdungsbeurteilungen sind nicht nur eine Pflicht. Sie eröffnen laut Thorsten Kühn eine Chance für den betrieblichen Brandschutz, die leider wenige Unternehmen nutzen: „Viele erstellen Gefährdungsbeurteilungen für unterschiedliche Arbeitsplätze. Da steht überall eine Kleinigkeit zum Brandschutz drin. Aber niemand setzt sich am Ende hin, schreibt die vielen Kleinigkeiten zusammen und stellt die Frage, was das für den ganzen Betrieb bedeutet.“

Dabei eignet sich eine umfassende Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz im Betrieb hervorragend als Leitfaden für die eigene Brandschutzordnung. Auf ihrer Basis lässt sich sogar ein an das Unternehmen angepasstes Handbuch zum Thema erstellen, das alle relevanten Bereiche abdeckt – bis hin zum Verhalten nach Bränden.

Gefährdungsbeurteilungen zum Brandschutz müssen regelmäßig angepasst werden

So wie sich Bestimmungen im Arbeitsschutz verändern, ändern sich Produktionsprozesse oder Materialien. Zwei von vielen Gründen, warum der Gesetzgeber vorschreibt, Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Klar definierte Zeitabstände dafür gibt es nicht. Letztendlich aber ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass die Beurteilung stets aktuell ist. Deshalb, so Thorsten Kühn, sei es sinnvoll, die Themen Arbeitssicherheit und Brandschutz immer mitzudenken, wenn beispielsweise eine neue Maschine angeschafft werde.

Viel mehr als ein notwendiges Übel: Brandschutz sichert Arbeitsplätze

Betrieblicher Brandschutz wird häufig als Last gesehen, als zusätzliche Aufgabe, die zu erledigen ist. Für Thorsten Kühn stellt er ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen dar: „Eine zentrale Aufgabe von Brandschutz ist die Brandverhütung. Damit leiste ich einen aktiven Beitrag zur wirtschaftlichen Existenzsicherung von Unternehmen.“ Schließlich seien Brände durch Produktionsausfälle im Nachhinein oft so existenzbedrohend, dass nicht einmal die Versicherung das Überleben des Betriebs sichern könne. 

Wer sich das vergegenwärtigt, für den bekommt Brandschutz schnell einen neuen Stellenwert – weg vom notwendigen Übel hin zu einem zentralen Thema für die eigene wirtschaftliche Existenz.