Brandschutzkonzept – darauf kommt es an!

Brandschutzkonzept – darauf kommt es an!

Beitrag vom 07.07.2020

Zu Themenwelt Brandschutz

Ein Brandschutzkonzept erstellen

Menschliches Fehlverhalten, fehlerhafte elektrische Installationen und Überhitzungen gehören seit vielen Jahren zu den häufigsten Ursachen für Brände. Oft sind es vermeintlich kleine Anlässe, die Millionenschäden verursachen, Unternehmen in die Pleite treiben und im schlimmsten Fall Leben gefährden.

Umso wichtiger ist ein sorgsam erstelltes Brandschutzkonzept. Was sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt, wann ein Brandschutzkonzept gesetzlich vorgeschrieben ist und was bei der Erstellung zu beachten ist, erörtern wir hier.

Was ist ein Brandschutzkonzept? Eine kurze Definition

Bei einem Brandschutzkonzept handelt es sich um die Gesamtheit aller erforderlichen baulichen, technischen sowie organisatorischen Maßnahmen, die den Ausbruch von Bränden und ihre Ausbreitung verhindern sowie die Rettung von Personen im Brandfall ermöglichen.

Mit anderen Worten beinhaltet ein solches Konzept alle Maßnahmen, die Brände verhindern und im Ernstfall den Schaden möglichst klein halten. Wichtig ist, dass es individuell auf das betreffende Gebäude und seine Nutzung abgestimmt ist. Nur so entfalten die betreffenden Maßnahmen auch die gewünschte Wirkung.

Übrigens: Das Brandschutzkonzept ist auch die Grundlage für die Brandschutzordnung. Diese stellt eine Art Betriebsanweisung für die Verhütung von Bränden und das richtige Verhalten im Brandfall dar und muss in Teilen öffentlich in Gebäuden aushängen.

Wann ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?

Brandschutzkonzepte basieren auf mehreren gesetzlichen Verordnungen. Grundsätzlich erforderlich sind sie bei Sonderbauten und wenn von baurechtlichen Anforderungen abgewichen wird. Zu Sonderbauten gehören auch Bürobauten und Verkaufsräume mit einer bestimmten Mindestfläche, ebenso wie alle Hochhäuser und Krankenhäuser.

Inwiefern für andere Gebäude ein Brandschutzkonzept rechtlich zwingend ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab, denn Baurecht ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache. Außerdem können Versicherungen ein Brandschutzkonzept verlangen.

Wichtig: Der Begriff „Brandschutzkonzept“ wird oft synonym für einen Brandschutznachweis in Form eines Brandschutzkonzeptes als auch für ein betriebliches, ganzheitliches Brandschutzkonzept verwendet und meint dabei nicht immer dasselbe. Ein Brandschutzkonzept als Brandschutznachweis enthält oft nur die baurechtlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und lässt die Anforderungen und Schutzziele des Arbeitsstättenrechts, des Unternehmens und der Sachversicherung außen vor.

Was enthält ein Brandschutzkonzept?

Oft folgen Brandschutzkonzepte dem folgenden Aufbau:

1. Einleitend steht eine Gebäudebeschreibung. Dabei werden Materialien, Abmessungen und Nutzungen beschrieben.

2. Die folgende baurechtliche Einordnung dokumentiert zum Beispiel genehmigungspflichtige Abweichungen.

3. Das Konzept schließt mit baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen.

Unterschiede in der Gliederung ergeben sich zum Beispiel aus länderspezifischen Vorgaben.

Wichtig: Bei Neubauten muss ein Brandschutzkonzept bereits vor Baubeginn vorliegen. Danach ist es notwendig, es regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.

Wer Brandschutzkonzepte erstellen darf

Ein Brandschutzkonzept darf nur ein sogenannter „Fachplaner“ erstellen. Was bzw. wer genau sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt, hängt allerdings wiederum vom jeweiligen Bundesland ab. Abhängig davon müssen Fachplaner neben einer bestimmten Ausbildung auch praktische Erfahrung im Bereich Brandschutz nachweisen. In NRW beispielsweise darf nur ein staatlich anerkannter Sachverständiger ein Brandschutzkonzept erstellen.

Die Prüfung von Brandschutzkonzepten

Gebäude selbst und Gebäudenutzungen verändern sich. Deshalb ist es wichtig, Brandschutzkonzepte immer wieder einmal genau unter die Lupe zu nehmen und bei Bedarf ebenfalls zu verändern.

Geprüft werden die Konzepte zu folgenden Zeitpunkten:

  • Vor der Nutzung: Damit bei einem Neubau ein Brandschutzkonzept überhaupt zugelassen wird, ist eine Prüfung durch zugelassene Sachverständige notwendig. Dabei handelt es sich – je nach Landesrecht – zum Beispiel um Prüfingenieure Brandschutz.
  • Während der Nutzung: Auch in der Folgezeit sind wiederkehrende Prüfungen erforderlich. Dabei kontrollieren Bauaufsichtsbehörden, ob das Brandschutzkonzept ordnungsgemäß umgesetzt wird. Hinzu kommen die vorgeschriebenen Wartungen durch Hersteller von Einrichtungen wie Brandschutztüren.

Warum Schulungen so wichtig sind

Ein Konzept allein ist nur die halbe Miete. Entscheidend ist, dass es umgesetzt wird – nicht nur, weil sich nur so Bränden effektiv vorbeugen lässt. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Brand entstanden ist, weil das Brandschutzkonzept nicht richtig umgesetzt wurde, bleibt die dringend benötigte Versicherungszahlung schnell aus. Sogar eine Klage wegen grober Fahrlässigkeit und eine Einstellung des Betriebs können Folgen sein.

Deshalb ist es wichtig für Unternehmen, ihre Mitarbeitenden regelmäßig in Brandschutzmaßnahmen zu schulen und sie auch über das eigene Brandschutzkonzept zu informieren. So sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch im Ernstfall auf der sicheren Seite.