Spitzenausgleich – SpaEfV

Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung

Spitzenausgleich – SpaEfV

Seit Dezember 2012 gilt die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU). Sie legt die Rahmenbedingung fest, dass die Europäische Union bis 2020 ihre Energieeffizienz um 20 Prozent verbessern soll. Das ist nur leistbar, wenn alle Mitgliedstaaten Energieeffizienzverpflichtungssysteme einführen. Mit der Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) hat die Bundesregierung seit 6. August 2013 festgelegt, dass alle antragstellenden Unternehmen bis 2015 Energieeffizienzsysteme einzuführen haben.

Mit der Änderung des Strom- und des Energiesteuergesetzes ist die Durchführung systematischer Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz eine wesentliche Voraussetzung für die Weitergewährung der Steuerentlastung nach § 10 Stromsteuergesetz den sog. Spitzenausgleichs für Unternehmen geworden. Hierzu müssen die Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (EnMS) oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ein alternatives System gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) durch hinzuziehen einer Konformitätsbewertungsstelle z.B. TÜV NORD Cert GmbH und dem Hauptzollamt im Rahmen der Antragstellung durch das bestätigte Antragsformular 1449 verbindlich nachweisen.

Ihr Vorteil mit TÜV NORD

  • gebündelte Kompetenz durch einen festen Ansprechpartner
  • Koordinierung und Begleitung der notwendigen Antragsschritte durch uns
  • Unterstützung z.B. bei der Realisierung & Einführung der Anlage 1 & 2 gem. SpaEfV, Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 bzw. Umweltmanagementsystem nach EMAS
  • Nutzung unseres Schulungskonzepts zum Thema Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
  • Testierung (Bestätigung des Antragformulares 1449 durch die Konformitätsbewertungsstelle) und noch vieles mehr