Notifizierte Stelle und Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Aufzüge in Nürnberg
Das erfahrene Team der Sachverständigen des TÜV NORD in Nürnberg steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei Prüfungen, Bewertungen und Begutachtungen Ihrer Aufzugsanlagen zu helfen. Durch unsere langjährige Erfahrung tragen wir zur Sicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden bei.
Unsere Sachverständigen begutachten und prüfen verschiedene Arten von Aufzügen gemäß den Vorschriften der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dies umfasst Personen- und Lastenaufzüge, Personenumlaufaufzüge (Paternoster), Fassadenaufzüge, Bauaufzüge, Behindertenaufzüge und Güteraufzüge.
Wir bieten umfassende Aufzugsprüfungen an, Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen nach festgelegten Intervallen und Prüfungen beim Inverkehrbringen.
Im Falle von Unfällen und Schadensfällen führen wir Untersuchungen durch, um die Ursache zu ermitteln.
Leistungen bei Aufzugsprüfungen in Nürnberg
- Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Aufzugsrichtlinie
- Baumusterprüfungen
- Zertifizierung von QS-Systemen
- Konformitätsaussagen
- Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme nach Betriebssicherheitsverordnung
- Prüfung vor Inbetriebnahme nach Änderung / Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Wiederkehrende Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (Hauptprüfung)
- Zwischenprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Prüfung nach Unfall und Schadensanalysen / Sicherheitstechnische Beurteilung
- Prüfung von Feuerwehraufzügen
- Elektronische Prüfbescheinigung vor Ort durch Einlesen eines anlagenspezifischen QR-Codes
- Begutachtung von Einzelkomponenten, z. B. Fernnotrufsysteme
- Stellungnahmen und Gutachten
- Konformitätsaussagen
ZÜS-Prüfung für Aufzüge in Nürnberg
Die sichere Funktion von Aufzugsanlagen, die als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft sind, liegt stets in der Verantwortung der Betreiber. In Deutschland werden die zu beachtenden Punkte durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Diese Vorschriften sind für alle Arten von Aufzugsanlagen relevant. Überwachungsbedürftige Anlagen dürfen ausschließlich von notifizierten Stellen und zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.
TÜV NORD agiert als zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und gewährleistet die zuverlässige Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen durch regelmäßige Prüfungen und Zwischenprüfungen während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage. Unser Aufzugs-Prüfsystem ASIS II bietet eine bequeme Alternative zu konventionellen Prüfgewichten. Die Prüfungen werden von unabhängigen und kompetenten TÜV NORD Sachverständigen durchgeführt.
- Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme (§15 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
- Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung (§15 BetrSichV)
- Wiederkehrende Prüfung (§16 BetrSichV)
- ASIS II Prüfung als Ersatz für Prüfgewichte
- Zwischenprüfung (§16 BetrSichV)
- Sicherheitstechnische Beurteilung nach Unfall- und Schadensanzeige (§19 BetrSichV)
- Prüfung von Feuerwehraufzügen