Notifizierte Stelle und Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Aufzüge in Regensburg
Das erfahrene Team der Sachverständigen des TÜV NORD in Regensburg steht Ihnen zur Seite, um Ihre Aufzugsanlagen durch Prüfungen, Bewertungen und Begutachtungen zu unterstützen. Dadurch tragen wir dazu bei, die Sicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden zu gewährleisten.
Unsere Sachverständigen in Regensburg begutachten und prüfen verschiedene Arten von Aufzügen gemäß den Vorschriften der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dazu gehören Personen- und Lastenaufzüge, Personenumlaufaufzüge (Paternoster), Fassadenaufzüge, Bauaufzüge, Behindertenaufzüge und Güteraufzüge.
Wir führen umfassende Aufzugsprüfungen durch, einschließlich Prüfungen beim Inverkehrbringen, vor der ersten Inbetriebnahme und regelmäßige Prüfungen nach festgelegten Prüfintervallen.
Im Falle von Unfällen und Schadensfällen übernehmen wir die Untersuchung.
Unsere Leistungen bei Aufzugsprüfungen in Regensburg
- Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Aufzugsrichtlinie
- Baumusterprüfungen
- Zertifizierung von QS-Systemen
- Konformitätsaussagen
- Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme nach Betriebssicherheitsverordnung
- Prüfung vor Inbetriebnahme nach Änderung / Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Wiederkehrende Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (Hauptprüfung)
- Zwischenprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Prüfung nach Unfall und Schadensanalysen / Sicherheitstechnische Beurteilung
- Prüfung von Feuerwehraufzügen
- Elektronische Prüfbescheinigung vor Ort durch Einlesen eines anlagenspezifischen QR-Codes
- Begutachtung von Einzelkomponenten, z. B. Fernnotrufsysteme
- Stellungnahmen und Gutachten
- Konformitätsaussagen
ZÜS-Prüfung für Aufzüge in Regensburg
Die Betreiber von Aufzügen, die als überwachungsbedürftige Anlagen gelten, tragen jederzeit die Verantwortung für die sichere Funktionsweise ihrer Anlagen. In Deutschland regeln das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die relevanten Aspekte, die zu beachten sind. Diese Vorschriften gelten für alle Aufzugsanlagen. Wenn diese Anlagen als überwachungsbedürftig eingestuft sind, dürfen sie nur von notifizierten Stellen und zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.
TÜV NORD übernimmt als zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) die zuverlässige Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen mit der Durchführung regelmäßiger Prüfungen und Zwischenprüfungen während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage. Unser Aufzugs-Prüfsystem ASIS II bietet dabei eine komfortable Alternative zu herkömmlichen Prüfgewichten. Die Prüfungen werden von unabhängigen und kompetenten TÜV NORD Sachverständigen durchgeführt.
- Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme (§15 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
- Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung (§15 BetrSichV)
- Wiederkehrende Prüfung (§16 BetrSichV)
- ASIS II Prüfung als Ersatz für Prüfgewichte
- Zwischenprüfung (§16 BetrSichV)
- Sicherheitstechnische Beurteilung nach Unfall- und Schadensanzeige (§19 BetrSichV)
- Prüfung von Feuerwehraufzügen