Notifizierte Stelle und Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Aufzüge in Tübingen
Das Team der Sachverständigen des TÜV NORD in Tübingen verfügt über langjährige Erfahrung und steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Aufzugsanlagen durch Prüfungen, Bewertungen und Begutachtungen zu unterstützen. Dadurch tragen wir aktiv zur Sicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden bei.
Unsere Sachverständigen begutachten und prüfen Personen- und Lastenaufzüge, Personenumlaufaufzüge (Paternoster), Fassadenaufzüge, Bauaufzüge, Behindertenaufzüge und Güteraufzüge gemäß der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Wir führen alle Arten von Aufzugsprüfungen durch, einschließlich Prüfungen beim Inverkehrbringen, vor der ersten Inbetriebnahme und regelmäßigen wiederkehrenden Prüfungen nach festgelegten Intervallen.
Im Falle von Unfällen und Schadensfällen führen wir Untersuchungen durch, um die Ursachen zu ermitteln.
Überblick über Leistungen bei Aufzugsprüfungen in Tübingen
- Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Aufzugsrichtlinie
- Baumusterprüfungen
- Zertifizierung von QS-Systemen
- Konformitätsaussagen
- Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme nach Betriebssicherheitsverordnung
- Prüfung vor Inbetriebnahme nach Änderung / Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Wiederkehrende Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (Hauptprüfung)
- Zwischenprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Prüfung nach Unfall und Schadensanalysen / Sicherheitstechnische Beurteilung
- Prüfung von Feuerwehraufzügen
- Elektronische Prüfbescheinigung vor Ort durch Einlesen eines anlagenspezifischen QR-Codes
- Begutachtung von Einzelkomponenten, z. B. Fernnotrufsysteme
- Stellungnahmen und Gutachten
- Konformitätsaussagen
ZÜS-Prüfung für Aufzüge in Tübingen
Die Verantwortung für die sichere Funktion von Aufzugsanlagen, die als überwachungsbedürftig eingestuft werden, liegt jederzeit bei den Betreibern. In Deutschland regeln das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die relevanten Punkte, die dabei zu beachten sind. Diese Vorschriften gelten für alle Arten von Aufzugsanlagen. Überwachungsbedürftige Anlagen dürfen nur von notifizierten Stellen und zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.
TÜV NORD übernimmt als zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) die zuverlässige Durchführung der regelmäßigen Prüfungen und Zwischenprüfungen, die während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage erforderlich sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Unser Aufzugs-Prüfsystem ASIS II bietet eine komfortable Alternative zu herkömmlichen Prüfgewichten. Die Prüfungen werden von unabhängigen und kompetenten TÜV NORD Sachverständigen durchgeführt.
- Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme (§15 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
- Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung (§15 BetrSichV)
- Wiederkehrende Prüfung (§16 BetrSichV)
- ASIS II Prüfung als Ersatz für Prüfgewichte
- Zwischenprüfung (§16 BetrSichV)
- Sicherheitstechnische Beurteilung nach Unfall- und Schadensanzeige (§19 BetrSichV)
- Prüfung von Feuerwehraufzügen