Kalibrierung von Bremsprüfständen

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Bremsprüfstände (BPS) kalibrieren

Wir sind akkreditiert für die Kalibrierung aller gängigen Bremsprüfstände.

Aktuell bieten wir DAkkS-Kalibrierungen für alle gängigen BPS dieser Hersteller an:

  • MAHA
  • AHS
  • ATT/Nussbaum
  • Cosber

 

Außerdem arbeiten wir derzeit an einer Lösungen für:

  • Sherpa

Erweiterungen der BPS-Marken gehören auch weiterhin zu unserem Portfolio. Sprechen Sie uns somit gerne an, wenn Sie einen Bremsprüfstand eines anderen Herstellers kalibriert haben möchten.

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Neue Kalibrierrichtlinie für Bremsprüfstände

  • Am 31.07.2021 ist die Neufassung der Bremsprüfstandsrichtlinie (Verkehrsblatt 14-2021 Nr. 149) erschienen. Sie regelt neben der Baumusterzulassung auch die wiederkehrende Prüfung (Kalibrierung) von Bremsprüfständen.
  • Wesentliche Änderungen sind:
    • Die Stückprüfung wird durch die Wiederkehrende Überprüfung ersetzt und die Ergebnisse werden in einem Kalibrierschein dargestellt.
    • Die Dokumentation der Softwarestände des BPS und der ASA Schnittstelle

FAQ's zur Kalibrierung von Bremsprüfständen (BPS)

Welche Anforderungen gelten bei Bremsprüfständen (BPS)?

Alle im Rahmen der Hauptuntersuchung eingesetzten Bremsprüfstände müssen DAkkS-konform kalibriert sein.

Durch die neue Richtlinie ist die Anforderung an eine Stückprüfung von Bremsprüfständen entfallen.

Die Prüfungen der ehemaligen Stückprüfung wurden in eine „Überprüfung auf Kalibrierfähigkeit“ im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung (Kalibrierung) ersetzt.

Wann muss eine Kalibrierung für Bremsprüfstände durchgeführt werden (Kalibrierintervall)?

  • Vor Erstinbetriebnahme
  • Die wiederkehrende DAkkS-Kalibrierung inkl. Überprüfung auf Kalibrierfähigkeit (ehemals „Stückprüfung“) ist mindestens alle 24 Monate zu wiederholen.
  • Nach jedem Eingriff in die Messwertaufnahme ist eine Nachkalibrierung notwendig

Ist der Bremsprüfstand kalibrierfähig?

Dies wird im Rahmen der Kalibrierung überprüft. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Identifizierbarkeit
  • Sichtprüfung der Oberflächenbeschaffenheit der Rollen, ob Anzeichen dafür vorliegen, dass durch starke Abnutzung oder Beschädigung die geforderten Reibwerte nicht mehr erreicht werden
  • Zustandsprüfung der Anzeigen, Abdeckungen, Tastrollen usw.
  • Funktionsprüfung der Schlupfabschaltung l (24 % ≤ l ≤ 30 %)
  • Überprüfung der Echtzeitübertragung aller geforderten Messwerte (ASA-Livestream)
  • Überprüfung der Leichtgängigkeit der beweglichen Teile
  • Beschaffenheitsprüfung von Druck- und Stromleitungen
  • Überprüfung der Grube auf Schmutz- und Fremdteile zum Ausschluss von Funktionsbeeinträchtigungen des Bremsenprüfstandes, Verbindungen des Bremsprüfstandes mit dem Fundament

Ist neben der Kalibrierung zusätzlich noch eine Stückprüfung nötig?

Ab dem 01.07.2022 ist eine regelmäßige Kalibrierung und eine Überprüfung auf Kalibrierfähigkeit vorgeschrieben.

Die Überprüfung auf Kalibrierfähigkeit kann im Rahmen der Kalibrierung durchgeführt und auf dem Kalibrierschein dokumentiert werden. Die Anforderung an eine Stückprüfung entfällt mit diesem Tag.

Darf ein nicht-kalibrierter Bremsprüfstand für die Hauptuntersuchung (=HU) eingesetzt werden?

Alle Bremsprüfstände, die im Rahmen der HU eingesetzt werden, müssen zum Zeitpunkt der Prüfung einen gültigen DAkkS-konformen Kalibriernachweis vorweisen.

Nicht kalibrierte Bremsprüfstände sind demnach nicht mehr für die HU zulässig.

Welche Preise fallen bei der Kalibrierung von Bremsprüfständen an?

Unsere Preise finden Sie in unserer Preisliste, sowie in unserem Auftragsformular.

Die Preise unterscheiden sich je nach Hersteller, da die Kalibrierverfahren unterschiedlich aufwändig sind.

Zusätzliche Kalibrierungs-Leistungen von TÜV NORD Mobilität

Gerne bieten wir Ihnen zusätzlich zur Kalibrierung auch weitere Dienstleistungen zur Überwachung Ihrer Rollenbremsprüfstände (wie z.B. Stückprüfung, Überprüfung auf Kalibrierfähigkeit, Justage etc.) an.

Lassen Sie uns bei der Beauftragung wissen, was alles getan werden soll und wir kümmern uns um alles.

Übergangsvorschrift für alte BPS

Aufgrund der langen Lieferzeiten für BPS haben die Bundesländer für das Jahr 2020 eine Übergangsvorschrift für BPS erlassen.

Wenn eine schriftliche Bestätigung aus 2019 für die Bestellung eines neuen BPS mit Lieferdatum in 2020 vorliegt, darf der alte Stand weiterverwendet werden.

Auch in diesem Fall muss der alte BPS für die Dauer des Einsatzes über gültige Stückprüfungs- und Kalibriernachweise verfügen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage