Scheinwerfereinstellplatz kalibrieren
Scheinwerfereinstellprüfsysteme bestehen aus
- einem Scheinwerfereinstellprüfgerät (auch SEP oder Lichteinstellgerät genannt),
- einer Aufstellfläche für das SEP und
- einer Aufstellfläche für das zu prüfende Fahrzeug.
Wir bieten die akkreditierte Kalibrierung für nahezu alle gängigen Scheinwerfereinstellprüfgeräte an.
Dies gilt sowohl für analoge, als auch für digitale Geräte. Allerdings entscheidet teilweise die Softwareversion der installierten Firmware darüber, ob eine Kalibrierung möglich ist.
Geben Sie uns bitte bei der Beauftragung unbedingt an, ob es sich um ein digitales Scheinwerfereinstellgerät handelt, damit wir alle nötigen Fragen klären können.
FAQ's zur Kalibrierung von Scheinwerfereinstellgeräten
Welche Anforderungen gelten für ein Scheinwerfereinstellgerät?
Es gelten viele verschiedene Anforderungen für SEPS. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, damit wir gemeinsam alle Ihre Fragen klären können. Oder Sie nutzen die folgende detaillierte Beschreibung als ersten Anhaltspunkt.
Zunächst ist wichtig, dass das SEP über eine gültige Baumusterzulassung mit Angabe der Zulassungsnummer auf dem Typenschild verfügt, damit die Kalibrierung positiv abgeschlossen werden kann.
Außerdem ist neben der Kalibrierung des Lichteinstellgerätes eine Überprüfung der beiden Aufstellflächen nötig.
Die detaillierten Anforderungen an SEPS sind durch verschiedene Übergangsfristen zurzeit leider ziemlich kompliziert und vom Inbetriebnahme-Datum abhängig.
Allgemein gilt, dass die Längs- und Querneigung sowie die Ebenheit der beiden Flächen überprüft werden.
Darüber hinaus wird das SEP auf Funktionalität und Genauigkeit überprüft. Nur wenn alle Aspekte positiv bewertet werden, kann ein positiver Kalibrierschein ausgestellt werden.
Konkrete Anforderungen:
- Zunächst gibt es zwei unterschiedliche Anforderungen an die Anzahl an Messpunkten, die bei der Vermessung der Fahrzeugaufstellfläche aufzunehmen sind, abhängig vom Datum der Inbetriebnahme des SEPS:
- Bei Wiederinbetriebnahmen und Neuinbetriebnahmen muss ab dem 01.01.2021 auf beiden Fahrspuren alle 25 cm ein Messpunkt aufgenommen werden.
- Bei unveränderten Bestandsplätzen ist es bis zum 31.12.2034 ausreichend, einen Messabstand von 1 Meter zu verwenden.
- Die Längs- und Querneigung der SEP- und der Fahrzeugaufstellfläche dürfen maximal 1,5 % betragen und müssen gleichgerichtet sein.
- Die Ebenheit der Fahrzeugaufstellfläche muss den Anforderungen der DIN 18202:2005 für „flächenfertige Böden mit erhöhten Anforderungen“ (siehe DIN 18202:2005 Tabelle 3 und Bild 5, Zeile 4) entsprechen. Vereinfacht dargestellt bedeutet das,
- dass bei einem 25 cm-Messraster die Ebenheit der Fahrspur innerhalb eines jeden Meters (angelegt an jedem Messpunkt) um nicht mehr als 3 mm abweichen darf
- dass bei einem 1 m-Messraster die Ebenheit der Fahrspur innerhalb von je zwei Metern (angelegt an jedem Messpunkt) um nicht mehr als 5 mm abweichen darf.
- Die SEP-Aufstellfläche muss min. 2,50 m breit sein.
- Die Ebenheitsabweichung der SEP-Aufstellfläche darf ± 0,1 % (entspricht ± 1 mm/m) nicht überschreiten. Das heißt, dass die Neigung des Fahrwagen des Scheinwerfereinstellprüfgerätes sich über den gesamten Fahrweg um nicht mehr als ± 0,1 % ändern darf.
- Wenn das SEP in der Lage ist, die Unebenheit der SEP-Aufstellfläche während der HU (beim Verfahren von einer Fahrspur zur anderen) auszugleichen, kann diese Anforderung vernachlässigt werden.
Die Anforderungen an Scheinwerfereinstellprüfgeräte ist größtenteils unverändert geblieben. Das SEP muss über eine Baumusterzulassung verfügen und eine Genauigkeit von 0,2 % aufweisen.
Quellen:
[1] Verkehrsblatt 23-2018 Nr. 174, „Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach §29 Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie)“, November 2018
[2] DIN 18202:2005, „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke“, April 2013
Wann muss eine Kalibrierung der Scheinwerfereinstellgeräte durchgeführt werden (Kalibrierintervall)?
Scheinwerfereinstellprüfsysteme, bestehend aus Lichteinstellgerät und Aufstellflächen, müssen vor Erstinbetriebnahme und anschließend regelmäßig (mindestens alle 24 Monate) überprüft werden (nach Verkehrsblatt 23-2018 Nr. 174).
Nach jedem Eingriff in die Messwertaufnahme ist eine Nachkalibrierung notwendig.
Was tun, wenn die Aufstellfläche für das Lichteinstellgerät die Ebenheitsanforderungen nicht erfüllt?
Gemäß den geltenden Scheinwerferprüfrichtlinien können die Anforderungen an die Ebenheit der SEP Aufstellfläche unberücksichtigt bleiben, wenn über Einstellungen am SEP die Unebenheit ausgeglichen werden können (Nivellierfunktion).
Dafür muss das SEP während der HU vom Prüfingenieur nivelliert werden können, um die Unebenheit der SEP-Aufstellfläche jeweils vor den Scheinwerfern des zu überprüfenden Fahrzeugs auszugleichen. Dies ist prinzipiell mit analogen als auch mit digitalen Lichteinstellgeräten möglich.
Wenn die Ebenheitsanforderung an die SEP-Aufstellfläche nicht erfüllt ist, kann, neben einer Überarbeitung des Bodens, auch eine Aufrüstung Ihres Gerätes oder die Anschaffung eines nivellierbaren Gerätes eine Lösung sein. Sprechen Sie uns gerne an.
Ist zusätzlich zur Kalibrierung auch eine Stückprüfung meines Scheinwerfereinstellgerätes notwendig?
Alle Punkte der Stückprüfung werden im Rahmen unseres Kalibrierverfahrens mit überprüft und im Kalibrierschein dokumentiert.
Eine zusätzliche Stückprüfung ist demnach nicht nötig, wenn die Kalibrierung von TÜV NORD Mobilität durchgeführt wird.
Darf ein nicht-kalibriertes SEP für die Hauptuntersuchung (=HU) eingesetzt werden?
Alle SEPS, die im Rahmen der HU eingesetzt werden, müssen zum Zeitpunkt der Prüfung einen gültigen Kalibriernachweis vorweisen.
Nicht kalibrierte SEPS sind demnach nicht mehr für die HU zulässig.
Welche Preise fallen bei der Kalibrierung von SEP-Geräten an?
Unsere Preise finden Sie in unserer Preisliste, sowie in unserem Auftragsformular.
Zusätzliche Kalibrierungs-Leistungen von TÜV NORD Mobilität
Neben der Kalibrierung von Scheinwerfereinstellprüfsystemen bietet TÜV NORD Mobilität auch Baumusterprüfungen für Scheinwerferinstellgeräte an.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse baumuster@tuev-nord.de.