Kalibrierung von Abgasuntersuchungsgeräten

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Abgastester/AU-Geräte kalibrieren

Wir sind für die Kalibrierung aller gängigen Abgasuntersuchungsgeräte (Viergastester und Opazimeter) für Otto- und Dieselkraftstoff akkreditiert.

Aktuell bieten wir DAkkS-Kalibrierungen für alle gängigen Abgastester dieser Marken an:

  • AVL Ditest
  • Bosch
  • Hella Gutmann
  • Saxon Junkalor

 

Außerdem bieten wir auch DAkkS-Kalibrierung für Partikelanzahlmessgeräte für folgende Hersteller an:

  • AVL Ditest
  • Bosch
  • Capelec
  • Saxon Jukalor
  • Sensors
  • Texa
  • Knestel
  • W.O.W.

Wir erweitern ständig unser Angebot. Sollten Sie also ein AU-Tester-Gerät eines anderen Herstellers haben, sprechen Sie uns gerne an.

Neue Kalibrierrichtlinie ab dem 01.01.2023

  • Am 04.05.2021 ist die Neufassung der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten (Verkehrsblatt 11-2021 Nr. 133) erschienen, welches die vorherige gleichnamige Richtlinie (Verkehrsblatt 11-2018 Nr. 100) ab dem 01.01.2023 vollständig ersetzt.
  • Diese hat, neben kleinen Änderungen, Anforderungen für die Überprüfung der Geräte auf Kalibrierfähigkeit sowie Anforderungen für die Kalibrierung von Partikelanzahlmessgeräten neu gefasst.

FAQ's zur Kalibrierung von Abgasuntersuchungsgeräten

Welche Anforderungen gelten für AU-Geräte?

Um die Abgasuntersuchung im Rahmen der HU durchzuführen, müssen die eingesetzten AU-Geräte (nach Verkehrsblatt 11-2021 Nr. 133) DAkkS-konform kalibriert sein.

Für Fahrzeuge, die nach Abgasnorm Euro 5+ geprüft werden, sind AU-Geräte mit Fehlergrenze 0,1 bzw. Genauigkeitsklasse 0 oder 00 vorgeschrieben.

Bei Fahrzeugen nach Abgasnorm Euro 4 oder älter sind auch AU-Geräte mit Fehlergrenze 0,3 bzw. Genauigkeitsklasse 1 zulässig.

Ab dem 01.01.2023 ist für Abgasuntersuchungen an Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 oder neuer sind nur Partikelmessgeräte zulässig.

Wie oft müssen Messgeräte kalibriert werden (Kalibrierintervall)?

Die regelmäßige DAkkS-Kalibrierung ist aktuell (gemäß Verkehrsblatt 11-2018 Nr. 100) mindestens alle 12 Monate zu wiederholen. Diese Frist gilt (gemäß Verkehrsblatt 11-2021 Nr. 133) auch über den 01.01.2023 hinaus und ist monatsgenau durchzuführen.

Zusätzlich muss nach jedem Eingriff in die Messwertaufnahme (z.B. bei der Justage im Rahmen der Jahreswartung), nachkalibriert werden.

Es ist daher sinnvoll, Jahreswartung und Kalibrierung zu kombinieren.

Ist eine Eichung trotz gültiger Kalibrierung weiterhin notwendig?

Gemäß der dritten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung vom 26. Oktober 2021 ist für Abgasuntersuchungsgeräte, die für die amtliche Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen verwendet werden, keine Eichung mehr erforderlich.

Darf ein nicht-kalibriertes Abgasmessgerät für die Abgasuntersuchung (=AU) eingesetzt werden?

Alle AU-Geräte, die im Rahmen der periodisch technischen Inspektion (HU/AU) eingesetzt werden, müssen zum Zeitpunkt der Prüfung einen gültigen DAkkS-konformen Kalibriernachweis vorweisen.

Nicht kalibrierte AU-Geräte sind demnach nicht mehr für die HU/AU zulässig.

Wofür brauche ich ein Partikelanzahlmessgerät?

Ab dem 01.01.2023 ist für Abgasuntersuchungen an Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 oder neuer die Partikelanzahlmessung vorgeschrieben.

Für ältere Dieselfahrzeuge kommen weiterhin Trübungsmessgeräte (Opazimeter) zum Einsatz.

Müssen Partikelzählgeräte auch kalibriert werden?

Die Neufassung der „AU-Geräte Kalibrierrichtlinie“ aus 2021 regelt auch die Kalibrierung von Partikelzählgeräten. Diese müssen, wie andere AU-Geräte, vor Erstinbetriebnahme und anschließend regelmäßig (alle 12 Monate) kalibriert werden.

Welche Preise fallen bei der Kalibrierung von AU-Geräten an?

Unsere Preise finden Sie in unserer Preisliste, sowie in unserem Auftragsformular.

Es wird zwischen AU-Geräten für Ottokraftstoff, AU-Geräten für Dieselkraftstoff und Kombigeräten (Otto & Diesel) unterschieden.

Zusätzliche Kalibrierungs-Leistungen von TÜV NORD Mobilität

Gerne bieten wir Ihnen zusätzlich zur Kalibrierung auch weitere Dienstleistungen zur Überwachung Ihrer Abgasuntersuchungsgeräte (wie z.B. Wartung, Justage etc.) an.

Lassen Sie uns bei der Beauftragung wissen, was alles getan werden soll und wir kümmern uns um alles.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage