Weiterbildung, die weiter bringt
Um Arbeitssuchende besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, setzt der Gesetzgeber auf eine Zulassung von Anbietern im Bereich geförderter Weiterbildung nach AZAV. Alle Anbieter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen benötigen eine Trägerzertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Manche Anbieter müssen außerdem ihre Maßnahmen zertifizieren lassen. Als anerkannte Fachkundige Stelle bietet TÜV NORD CERT beide Zulassungen aus einer Hand an und ermöglicht überdies die Kombination mit einer Zertifizierung nach Qualitätsmanagement ISO 9001.








Die neuen B-DKS sind auf der Homepage der BA veröffentlicht
Am 01.07.2024 wurde der neue B-DKS veröffentlicht
Die neuen Empfehlungen des Beirats
Am 10.06.2025 wurde die überarbeitete Fassung der Beiratsempfehlungen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
Mit Bekanntgabe am 10.06.2025 tritt diese zum 01.07.2025 in Kraft.
Änderungen gegenüber der vorangegangen Version wurden in roter Schrift kenntlich gemacht.
Vorteile der AZAV-Zulassung
- Die erfolgreiche Zertifizierung gilt als Zulassung und ist somit unabdingbare Voraussetzung für eine Teilnahme am Markt für Arbeitsförderung, der unter die Regelungen des SGB III fällt.
- Zusätzlich ergeben sich im Rahmen der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems Effizienzgewinne durch eine professionelle Ausgestaltung und Optimierung von Prozessen.
- Ein detailliertes Rückmeldegespräch zeigt weitere Verbesserungspotenziale auf
Fragen und Antworten rund um AZAV
Bildungsmaßnahmen, die über die Bundesagentur gefördert werden, können über die Zulassung angeboten werden. Darüber hinaus ist die Zulassung bei Ausschreibungen und Gutscheinverfahren relevant.
Weiterhin dient die AZAV Zulassung im Bereich des Qualifizierungs- und Chancengesetzes dazu unternehmensinterne Weiterbildungen vorzunehmen.
Die Trägerzulassung ist maximal fünf Jahre lang gültig, die Maßnahmenzulassung dagegen drei Jahre.
- Aktivierung und berufliche Eingliederung (FB1)
- Private Arbeitsvermittlung (FB 2)
- Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung (FB 3)
- Berufliche Weiterbildung (FB 4)
- Transfergesellschaften (FB 5)
- Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen (z.B. Berufsbildungsbereiche der anerkannten Werkstätten) (FB 6)
Bei einer Maßnahmezulassung ist in der Regel keine Prüfung vor Ort nötig. Der Kunde reicht alle für die Zulassung geforderten Dokumente und Nachweise ein und im Büro werden die eingereichten Unterlagen geprüft. Für die Vorbereitung der Maßnahmenzulassung werden Ihnen von uns die Unterlagen zur Verfügung gestellt, die Sie durch Ihre eigenen Nachweise ergänzen müssen. Wichtig: Zu beachten sind die Bundesdurchschnittskostenansätze bei der Ermittlung der Kosten für die Maßnahme.
- DIN EN ISO 9001:2015
- ISO 21001
Generell wird der Auditaufwand für eine Trägerzulassung bestimmt durch das Dokument IAF-MD-5 (Dokument DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle).
Die Trägerzulassung beginnt mit einem Zulassungsantrag. Hier wird im Rahmen einer Dokumentenprüfung bewertet, ob ein System zur Sicherung der Qualität nach §178 Nr.4 SGB III vorliegt. Anschließend erfolgt ein Audit, das beim Kunden stattfindet. Dort wird die Infrastruktur, die formalen Voraussetzungen des Trägers, das Verfahren und notwendige Unterlagen geprüft. Ist dies erfolgreich geschehen, so findet die Trägerzulassung statt. Jährliche Wiederholungsaudits werden angesetzt, die nach der Zulassung vor Ort durchgeführt werden.
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen zu Zulassung, Kostenzustimmung, Beirat und B-DKS auch weitere nützliche Hintergrundinformationen sowie einen Kurzfilm zum Zulassungsverfahren. Klicken Sie den Link an.
Die Kosten für die Maßnahmenzulassung sind von drei Faktoren abhängig:
- Anzahl und Ähnlichkeit der Maßnahme
- Anzahl der Fachbereiche
- Die Einhaltung bzw. Nicht-Einhaltung des Bundesdurchschnittskostenansatzes
Eine Maßnahmenzulassung ist immer dann notwendig, wenn die anzubietende Maßnahme über einen Vermittlungs- oder Bildungsgutschein abgerechnet werden. Bei Ausschreibungsverfahren ist sie dagegen nicht notwendig.
Unser Know-how für Ihren Erfolg
TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet.
Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Auditoren begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.
Der Weg zum Zertifikat




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