Herkunftsnachweis Ökostrom
Das Umweltbundesamt führt ein elektronisches Herkunftsnachweisregister für Ökostrom, der nicht der Umlagefinanzierung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterliegt. Für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen sind solche Herkunftsnachweise wichtig, damit ihre Kunden – beispielsweise Energieversorger – den Strom als Ökostrom weiterverkaufen können und später jeder Verbraucher auf seiner Rechnung erkennt, aus welchen Energieträgern er gewonnen wurde.




Vorteile der Herkunftsnachweise von Ökostrom
- Mit Herkunftsnachweisen über Strom aus erneuerbaren Energien erfüllt der jeweilige Stromproduzent die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
- Außerdem schafft er damit die Grundlage, um seinen Strom an Energieversorger abzusetzen – denn diese können den Strom nur mit Herkunftsnachweis als Ökostrom an Endverbraucher verkaufen.
FAQs zum Herkunftsnachweis von Ökostrom
Betreibern von Erneuerbare-Energieanlagen
-> wenn der von ihnen produzierte Strom nicht durch die EEG-Umlage vergütet wird und ihre Kunden – beispielsweise Energieversorger – den Strom als Ökostrom weiter vermarkten möchten.
Voraussetzungen für die Ausstellung der Herkunftsnachweise sind eine Registrierung der Anlage beim Umweltbundesamt sowie Bestätigungen einer anerkannten Stelle wie der TÜV NORD CERT UMWELTGUTACHTER GmbH. Die Art der Anlage entscheidet darüber, was es im Einzelnen zu bestätigen gilt – beispielsweise Strommengen und Wirkungsgradfaktoren oder eine spezielle Anlagenqualität. Dafür finden eine Begehung und eine Dokumentenprüfung statt.
Herkunftsnachweise können für Strom aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse ausgestellt werden, wenn weder eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz noch eine Marktprämie gewährt wird. So erfüllt der jeweilige Stromproduzent die gesetzlichen Vorgaben und schafft die Grundlage, um seinen Strom erfolgreich zu vermarkten.
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