KBA Zertifizierung: Alles aus einer Hand für das Kraftfahrt-Bundesamt

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Zertifizierung nach nationalem und internationalem Straßenverkehrsrecht

Sicherer, umweltfreundlicher Straßenverkehr setzt voraus, dass Fahrzeuge mit einwandfreier und umweltschonender Technik ausgestattet sind. Überwacht wird dieses in Deutschland durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), welches EG-Betriebserlaubnisse für Fahrzeuge und ihrer Ausrüstungsteile sowie EG-Bauartgenehmigungen und / oder Typengenehmigungen nach dem nationalem und internationalen Straßenverkehrsrecht erteilt.

Dabei steht die Zertifizierung des Qualitätsmanagement-Systems beziehungsweise die Verifizierung der Fertigungsstätten im Vordergrund. Bei der Prüfung wird bestätigt, dass das System geeignet und wirksam ist, die Konformität der Produktion mit der Typgenehmigung zu gewährleisten und die sonstigen genehmigungsrelevanten Anforderungen zu erfüllen.

Mit der Anfangsbewertung durch die Genehmigungsbehörde ist es aber nicht getan. Hersteller müssen nach Aufnahme der Serienfertigung jederzeit mit Nachprüfungen rechnen. Nach der Erteilung einer Genehmigung und Aufnahme der Serienfertigung sind Maßnahmen zur Sicherung der Produktkonformität in Übereinstimmung mit den Prüfmustern erforderlich. Die Erfüllung der besonderen Anforderungen des Typgenehmigungs- und Straßenverkehrsrechts wird im Zertifikat zusätzlich bestätigt.

Eine Anfangsbewertung im Zuge ihres Typgenehmigungsverfahrens ist ebenfalls möglich. Nach erfolgreicher Begutachtung vor Ort wird die CoP-Auskunft erstellt und an das KBA weitergeleitet.

KBA-Zertifizierung bestätigt Conformity of Production

Die Zertifizierung nach nationalem und internationalem Straßenverkehrsrecht ist mit einem geeigneten, den Anforderungen entsprechenden Qualitätsmanagementsystem zu belegen. Dieses stellt sicher – und macht durch seine Dokumentation sichtbar –, dass die Produktion mit den Auflagen des Straßenverkehrsrechts konform ist und die Anforderungen des KBA erfüllt. Im Einzelnen betrifft dies:

  • die festgelegte jeweilige Betriebserlaubnis und Typgenehmigung nach der Verordnung (EU) 2018/858 (vormals Richtlinie 2007/46/EG), Verordnungen (EU) 167/2013 und 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
  • das UN/ECE-Übereinkommen von 1958 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teilen von Kraftfahrzeugen (UN/ECE-Regelungen)
  • die relevanten Anforderungen aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Häufig gestellte Fragen

Wer sollte sich nach KBA-Anforderungen zertifizieren lassen?

Die Zertifizierung richtet sich an Unternehmen, die Fahrzeuge, Fahrzeugbauteile, selbstständige Einheiten oder technische Systeme herstellen beziehungsweise vertreiben; darüber hinaus an Unternehmen für die eine EG-Betriebserlaubnis, EG-Bauartgenehmigung oder eine Typgenehmigung erforderlich ist. Eine KBA-Zertifizierung nach nationalem und internationalem Straßenverkehrsrecht kann zudem für Unternehmen hilfreich sein, die eine Anfangsbewertung einer Conformity of Production anstreben.

Was sind die Voraussetzungen für ein KBA-Zertifikat?

Um sicherzustellen, dass nur genehmigungskonforme Produkte verwendet werden, die den jeweiligen Rechtsvorschriften entsprechen, muss die Anwendung eines geeigneten Qualitätsmanagementsystems wie z.B. der ISO 9001 nachgewiesen werden. Dafür muss die Verankerung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften aus der Qualitätsmanagement-Dokumentation hervorgehen.

Wie lange ist die KBA Zertifizierung gültig?

Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt drei Jahre. Es finden jährliche Überwachungsaudits statt.

Ihr Weg zum Zertifikat

Zertifizierung mit TÜV NORD

Eine Zertifizierung durch TÜV NORD überprüft und bestätigt, dass Sie die Anforderungen des nationalen und internationalen Straßenverkehrsrechts erfüllen. Unsere Auditorinnen und Auditoren sind hoch qualifizierte Fach- und Branchenkenner, unsere Zertifikate finden weltweit Beachtung und sind international anerkannt.

Die Zertifizierung nach KBA ergänzt die Qualitätsmanagementnorm ISO 9001. Eine Kombination der Zertifizierung mit weiteren Regelwerken für den Bereich Automotive wie IATF 16949 oder VDA Band 6.1 ist zudem möglich.

Bei TÜV NORD erhalten Sie dieses alles aus einer Hand. Denn unser Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität (IFM) führt das Homologations- beziehungsweise Zulassungsverfahren durch und kann auch das Zertifizierungsverfahren unterstützen. Dies bringt entscheidende Vorteile:

  • Nachweis der Sicherstellung der genehmigungsgerechten Herstellung von Objekten,
  • Übereinstimmung mit der Typgenehmigung und den Prüfunterlagen.

Durch eine Zertifizierungsurkunde können Sie diese Sicherstellung nachweisen.

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