Gebäudeenergiegesetz: Tipps & Informationen
Rund ein Drittel des gesamten deutschen Energieverbrauchs geht auf den Gebäudesektor zurück. Damit könnte dieser Bereich eine Schlüsselrolle für das Erreichen der gesteckten Klimaziele spielen. Gleichzeitig besteht das Bedürfnis, dass Wohnraum bezahlbar bleibt und Unternehmen durch hohe Anforderungen an den Energiebedarf in Gebäuden nicht übermäßig belastet werden.
Das seit November 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz soll beides unter einen Hut bringen. Hier gehen wir darauf ein, was sich mit dem Gesetz ändert und wen die Änderungen betreffen.
Letztendlich, so viel sei schon verraten, ist vieles geblieben, wie es war. Trotzdem lohnt es sich für Unternehmen, jetzt aktiv zu werden.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz? – Zusammenfassung
Mit dem Gebäudeenergiegesetz von 2020 macht der Gesetzgeber aus drei eines. Genauer führt das Gesetz die folgenden bisher gültigen Gesetze beziehungsweise Verordnungen zusammen:
Zentrales Ziel dieser Zusammenführung war laut Kristian Hess, Limón GmbH, eine Vereinfachung. Auch Verschärfungen waren im Gespräch, die dann in weiten Teilen nicht Eingang in das Gesetz fanden.
Das Resultat ist in vielem eine Bestätigung des Status quo. „Tatsächlich gibt es“, so Kristian Hess, „keine großartigen Änderungen. Das Anforderungsniveau ist nicht grundlegend verschärft worden.“
Wen betrifft das GEG und welche Auswirkungen hat das Gesetz?
Relevant ist das Gebäudeenergiegesetz vor allem in zwei Situationen:
- bei Neubauten,
- im Rahmen von Sanierungen.
In beiden Fällen sieht Kristian Hess nur geringfügige Änderungen. „Es gibt einige kleinere Neuerungen. Zum Beispiel werden erneuerbare Energien etwas besser gefördert.“ Hausbesitzer profitieren zum Beispiel von einer verbesserten Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien.
- Sie können gebäudenah erzeugten Photovoltaikstrom, der vorrangig selbst genutzt wird, mit bis zu 30 Prozent (ohne Speicher beziehungsweise sogar maximal 45 Prozent mit Speicher) anrechnen lassen.
- Außerdem lässt sich Photovoltaikstrom als erneuerbare Energie bei der Wärmeerzeugung anrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass er mindestens 15 Prozent des Wärme- beziehungsweise Kältebedarfs von Nichtwohngebäuden deckt.
Wichtige Aspekte im Hinblick auf Bestandsbauten sind:
- Verpflichtende Energieberatung: Wenn Gebäudeeigentümerinnen oder -eigentümer Gebäude wesentlich renovieren, müssen Sie eine professionelle Energieberatung in Anspruch nehmen.
- Schluss mit Öl- und Kohleheizungen: Ab 2026 gilt bis auf wenige Ausnahmen ein Verbot von kohlebefeuerten Heizanlagen und Ölheizungen.
- CO2-Emissionen in Energieausweisen: Das Gebäudeenergiegesetz erhöht die Anforderungen an die Aussteller von Energieausweisen. Außerdem müssen Energieausweise laut GEG in Zukunft die CO2-Emissionen von Gebäuden enthalten.
Außerdem weist Kristian Hess auf eine Betreiberpflicht hin, die es vorher zwar auch schon gab, die aber in Unternehmen oft unter den Tisch fällt. „Die meisten Klima- und Lüftungsanlagen, die eine Kälteleistung von mehr als 12 Kilowatt haben, müssen alle 10 Jahre von zugelassenem Personal inspiziert werden.“
Wichtig dabei: „Es handelt sich um eine ganzheitliche Bewertung, keine reine Wartung. Im Mittelpunkt stehen Fragen wie, ob die Klimaanlage überhaupt so viel Kälte erzeugen muss und/oder ob sich etwas an Kälteabnehmern und Wärmeerzeugern geändert hat. Haben Unternehmen Maschinen verändert oder abgebaut, müssen sie zum Beispiel oft weniger kühlen.“
Warum es sich für Unternehmen lohnt, jetzt aktiv zu werden
(Fast) alles bleibt beim Alten, also kein Grund, etwas zu ändern?
Jein, denn auch Unternehmen, die von den wenigen Änderungen im Gebäudeenergiegesetz nicht betroffen sind, sollten zwei Dinge bedenken:
- Für Experten wie Kristian Hess steht fest, dass das Gebäudeenergiegesetz nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Vielmehr ist zu erwarten, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden in Zukunft steigen – allein deshalb, weil es sonst immer schwieriger wird, die Klimaziele einzuhalten.
- Wer über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes hinausgeht, profitiert aktuell von stattlichen Förderangeboten. Diese werden natürlich wegfallen, sobald die Anforderungen an den Energieverbrauch von Unternehmen verschärft werden. Denn was gesetzlich vorgeschrieben ist, wird in der Regel nicht gefördert.
Außerdem können Unternehmen ein positives Image bei Konsumentinnen und Konsumenten fördern, wenn sie ihren Energieverbrauch reduzieren und dies geschickt nach außen kommunizieren. Das klappt ebenfalls nur, wenn das eigene Engagement über gesetzliche Vorgaben hinausgeht.
Schließlich beobachtet Kristian Hess, dass manche Unternehmen die Umstellung auf das Gebäudeenergiegesetz dazu nutzen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Betreiberpflichten zu sensibilisieren – darunter solche, die es schon lange gibt, die aber bisher oft vernachlässigt wurden.
Es lohnt sich also durchaus, das Gebäudeenergiegesetz zum Anlass für Veränderungen zu nehmen, auch wenn es sich bei diesen (noch) nicht um ein Muss handelt.
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