Geprüftes Energiemanagement nach ISO 50001

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ISO 50001: Zertifiziertes Energiemanagementsystem

Es gibt viele gute Gründe, auf die Energieeffizienz Ihres Unternehmens zu achten. Global gesehen hilft es bei der dringend erforderlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Aber auch bezüglich der Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens hat ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 Vorteile. 

Denn ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 unterstützt Sie bei der fortlaufenden Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung, d.h. bei der Verbesserung der Energieeffizienz, des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs. Dies zieht die beständige und nachhaltige Reduzierung der Energiekosten nach sich, wodurch Ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöht wird. Darüber hinaus wird Ihr öffentliches Image aufgewertet.

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Diese Vorteile bringt Ihnen die ISO 50001 Zertifizierung

  • Ihr Unternehmen setzt sich systematisch mit seiner energiebezogenen Leistung auseinander, erkennt und nutzt Energieeinsparpotenziale
  • Sie sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden und Lieferanten für den nachhaltigen Umgang mit Energieressourcen
  • Sie sparen Kosten durch geringeren Energieverbrauch
  • Sie unterstützen die allgemeinen Klimaschutzziele durch Reduzierung von CO2-Emissionen und schonen Ressourcen
  • Als Unternehmen des produzierenden Gewerbes nutzen Sie Steuererleichterungen wie den Spitzenausgleich (§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG) bzw. kommen in den Genuss der EEG-Umlagebegrenzung (§ 64 EEG)
  • Sie sind von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 freigestellt
  • Ihre Außenwirkung wird positiv aufgeladen 
  • Letztendlich erhöhen Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit

"Plan-Do-Check-Act"-Modell als Basis Ihres Energiemanagementsystems nach ISO 50001

Die ISO 50001 beruht auf dem „Plan-Do-Check-Act“-Modell. Dieses ist in vier Phasen gegliedert und als fortlaufender Verbesserungsprozess zu verstehen. Der fortlaufende Verbesserungsprozess soll Stillstand verhindern und sicherstellen, dass Unternehmen sich rechtzeitig veränderten Situationen anpassen und neue Einsparpotenziale für sich erschließen.

Plan: Zunächst erfolgt eine energetische Bewertung: Die energetische Ausgangslage wird bestimmt, Energieleistungskennzahlen festgelegt (EnPIs), Energieziele und -politik sowie Aktionspläne ausgearbeitet.

Do: In der Do-Phase erfolgen Einführung und erste Umsetzung des Energiemanagementsystems (EnMS). Neben der Schaffung von Strukturen beinhaltet dies zum Beispiel die Etablierung von Kommunikations- und Dokumentationsprozessen sowie die Schulung der Mitarbeitenden. Diese müssen sowohl fachlich wie auch in Sachen Energiebewusstsein Kompetenzen vorweisen.

Check: Im Mittelpunkt der Check-Phase stehen Überwachung, Messung und Analyse der energiebezogenen Leistung. Den Abschluss dieser Phase bildet die Managementbewertung. Dann wird nachgebessert: Maßnahmen beendet, modifiziert oder fest implementiert.

Act: In der Act-Phase werden schließlich neue Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung und des EnMS beschlossen. Gegebenenfalls müssen auch Korrekturen vorgenommen werden, z.B. an den Energiezielen, den EnPIs, den Ausgangsbasen oder der Energiepolitik.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat die Akkreditierung der TÜV NORD CERT GmbH (TN CERT) 
zum 02.08.2023 auf die internationale Akkreditierungsnorm DIN ISO 50003:2022 umgestellt.

Mit der Umstellung ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Kalkulationsregel sowie der Auditdurchführung und -dokumentation. Ihre Zertifikate und ggf. Unterzertifikate ändern sich durch die Umstellung nicht.

Für Bestandskunden gilt, dass die neue Kalkulationsregel erst zur nächsten Re-Zertifizierung anzuwenden ist. Die Änderungen bezüglich Auditdurchführung und -dokumentation gelten hingegen ab sofort, d.h. sie werden im nächsten Audit des laufenden Zertifizierungszyklus umgesetzt. 

Für Neukunden gilt sowohl die geänderte Kalkulationsregel als auch die Änderungen hinsichtlich der Auditdurchführung und -dokumentation ab sofort.

Die wesentlichen Änderungen haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt: 

 

Was hat sich geändert?

Geänderte Kalkulationsregel

  • Gewichtung kalkulationsrelevanter Parameter (Kalkulation)
  • Pareto-Ansatz bei der Ermittlung der Energiearten (Kundenfragebogen)
  • Berücksichtigung von externen Verbrauchsstellen und unbemannten Standorten (Kundenfragebogen)

Auditplanung und Dokumentation

  • Auditierung einer Stichprobe der Primärdatenquellen (z.B. Energierechnungen)
  • Ausweisung des Zeitbedarfs für die Prüfung der Primärdatenquellen (Auditplan)
  • Darstellung der Verbräuche nach Energieträgern und Standorten (Auditbericht)

Auditdauer

  • Mind. 80% des kalkulierten Zeitaufwands müssen vor Ort verbracht werden (bisher 70 %). 
  • Max. 20% des kalkulierten Zeitaufwands ist für die Vor- und Nachbereitung aufzuwenden.

Verbesserung der energiebezogenen Leistung

  • In Überwachungsaudits ist die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachzuweisen.
  • In Re-Zertifizierungsaudits ist die Verbesserung der energiebezogenen Leistung auf der Basis von Energieleistungskennzahlen (EnPIs) nachzuweisen.

Multisite

  • Mehrere Standorte können als einzelner Standort angesehen werden, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, d.h. die Anzahl des EnMS-wirksamen Personals, die Energiearten, der Energieverbrauch und die Anzahl an SEUs werden zusammengefasst.
     

Häufig gestellte Fragen

Was ist die ISO 50001 und ist die Zertifizierung Pflicht?

Bei der ISO 50001 handelt es sich um eine international gültige Norm, welche die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem einer Organisation oder eines Unternehmens festlegt. Sie soll die Einführung eines sinnvollen systematischen Energiemanagementsystems unterstützen, das einen effizienteren Umgang mit Energie zum Ziel hat.

Grundsätzlich gibt es keine Zertifizierungspflicht, auch die Einführung eines Energiemanagementsystems ist freiwillig. Jedoch ist die Zertifizierung nach ISO 50001 in Deutschland Voraussetzung für wichtige Steuererleichterungen, wie den Spitzenausgleich oder die Begrenzung der EEG-Umlage.

Welchen Zusatznutzen hat die ISO 50001 für das produzierende Gewerbe?

Unternehmen des produzierenden Gewerbes nutzen das Energiemanagementsystem für die Beantragung des Spitzenausgleichs (§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG) bzw. der EEG-Umlagebegrenzung (§ 64 EEG).

Wie sehen die Regelungen für ein Upgrade-Audit aus?

Der Upgrade-Aufwand für die Normumstellung wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wie folgt festgelegt:

  • Bei einer Re-Zertifizierung +10 Prozent, mindestens jedoch 2 Stunden vor Ort
  • Bei einer Überwachung +20 Prozent, mindestens jedoch 4 Stunden vor Ort
Was hat sich mit der Revision der ISO 50001 geändert?

Wie bereits bei der ISO 9001 und ISO 14001 wurde auch bei der ISO 50001 die sogenannte High Level Structure eingeführt. Diese sorgt für einheitliche Bezeichnung und Nummerierung der Normkapitel sowie einheitliche Begriffsbestimmungen.

Die Organisation muss interne und externe Einflüsse bestimmen, die im Hinblick auf das Energiemanagementsystem relevant sind und sich positiv oder negativ auf die Organisation auswirken können. 

Die Organisation muss künftig die für ihr Energiemanagementsystem relevanten interessierten Parteien sowie deren Erfordernisse und Erwartungen bestimmen und festlegen.

Unternehmen müssen sich mit bestehenden und potenziellen Chancen und Risiken in Bezug auf ihr Energiemanagementsystem auseinandersetzen und ihre Aktivitäten entsprechend planen.

Die DIN EN ISO 50001 betont stärker als bisher die Verantwortung der Leitung beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagementsystems.

Im Zusammenhang mit der Überwachung, Messung und Analyse der energiebezogenen Leistung sind die Anforderungen hinsichtlich der Methodik gestiegen.

Wie verhält sich die ISO 50001 zur gesetzlichen Verpflichtung gemäß §§ 8 ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)?

Gemäß §§ 8 ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind alle Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG gehören, verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen. Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gem. ISO 50001 betreiben oder eine EMAS III-Validierung nachweisen können, sind von dieser Pflicht freigestellt.

Betroffen sind alle sog. „Nicht-KMU“:
- Unternehmen mit ≥ 250 Beschäftigten oder
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz von > 50 Mio. € oder
- Unternehmen mit einer Jahresbilanzsumme > 43 Mio. €

Hierbei ist zu beachten, dass bei der Einstufung als KMU oder Nicht-KMU auch verbundene Unternehmen zu berücksichtigen sind. Ausführlichere Informationen zur KMU-Definition finden Sie im Leitfaden der Europäischen Kommission.

Wie auf Grundlage eines Energieaudits ein Energiemanagementsystem aufgebaut und wie Effizienzpotenziale erkannt und bewertet werden können, finden Sie im Leitfaden "Energiemanagementsysteme in der Praxis" des Umweltbundesamtes. 

ISO 50001 Zertifizierung mit TÜV NORD

TÜV NORD ist ein international anerkannter Prüf- und Zertifizierungsdienstleister, der weltweit die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und freiwilliger Standards bewertet und bescheinigt. Wir beschäftigen nur erfahrene Fachleute unterschiedlichster Branchen. Unsere Auditorinnen und Auditoren verfügen dabei grundsätzlich über einen hohen Ausbildungsstand und agieren mit einheitlicher Methodik. Hierdurch gewährleisten wir Ihnen Neutralität sowie Kontinuität in der Begleitung.

 

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