Die EEG-Novelle 2023: die wichtigsten Änderungen für KMU

Die EEG-Novelle 2023: die wichtigsten Änderungen für KMU

Beitrag vom 13.06.2023

Zur Themenwelt Energieeffizienz

Das bedeutet die Reform für Unternehmen

Ambitionierte Gesetzesprojekte nehmen oft mehrere Probleme in den Blick. Das gilt auch für die EEG-Novelle 2023. Sie soll zum einen dazu beitragen, ein wichtiges Klimaziel der Bundesregierung zu erreichen. Diese will den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland von heute etwas mehr als 46 Prozent auf 80 Prozent im Jahr 2030 steigern. Zum anderen soll die neue EEG-Novelle die heimische Energieversorgung unabhängiger machen. 

Um diese Ziele zu erreichen, fördert die laut Bundesregierung „größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten“ vor allem den Ausbau von Photovoltaik. Davon profitieren auch Unternehmen, die ihren Strombedarf ganz oder teilweise selbst erzeugen. 

Wir haben uns mit Rechtsanwalt Karsten Ahrens darüber unterhalten, was die EEG-Novelle 2023 für Unternehmen bedeutet, die ihre Energieversorgung in eigene Hände nehmen wollen, und wie ihr Beitrag zur Energiewende realistisch einzuschätzen ist.  

Zentrale Änderungen der EEG-Novelle 2023 – Übersicht

Die jüngste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bringt eine Reihe von Änderungen mit sich. Eine davon ist besonders wichtig für viele Unternehmen.  

Wegfall der EEG-Umlage

„Die zentrale Neuerung der Novelle ist der Wegfall der EEG-Umlage“, betont Karsten Ahrens. Schon seit dem 1. Juli 2022 müssen Stromkund:innen keine Umlage mehr zahlen. Die zwischenzeitlich kursierende Idee, dass Netzbetreiber eine Umlage in Form eines Aufschlags auf das Netzentgelt erheben, wurde fallen gelassen.  

Unternehmen profitieren auf zwei Arten von dieser Entwicklung: 

  • Zum einen müssen sie jetzt nicht mehr 40 Prozent der jeweils gültigen EEG-Umlage zahlen, wenn sie dezentral Strom zur Eigenversorgung erzeugen.  

  • Zum anderen entfallen aufwendige Anträge auf Befreiung von der Umlage.  

Einen Wermutstropfen gibt es laut Karsten Ahrens: „Im Energiefinanzierungsgesetz gibt es weiterhin die besondere Ausgleichsregelung, aber nicht mehr für die EEG-Umlage, sondern nur noch für die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Offshore-Netzumlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz.“ 

Gut zu wissen: Das am 01.01.2023 in Kraft getretene Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) regelt die Finanzierung der Ausgaben von Netzbetreibern, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und in Zusammenhang mit der Offshore-Netzanbindung entstehen. 

Relevante Neuerungen für Erzeuger

Die anderen Neuerungen der EEG-Novelle 2023 betreffen vor allem Erzeuger. Dazu gehören auch Privathaushalte, die Photovoltaikstrom ganz oder teilweise einspeisen. 

Besonders erwähnenswert sind folgende Punkte:  

  • In Zukunft dürfen 100 statt maximal 70 Prozent der Nennleistung von PV-Anlagen in das öffentliche Netz eingespeist werden. Dies gilt für Anlagen, die ab 1. Januar 2023 ans Netz gehen beziehungsweise gegangen sind und ältere Anlagen mit bis 7 kWp. 

  • Die Einspeisevergütungen werden angehoben. 

  • Anders als bisher ist es jetzt möglich, zwei Anlagen auf einem Dach anzumelden, ohne dass ein vorgeschriebener Abstand zwischen dem Bau der Anlagen besteht. Dies macht es beispielsweise für landwirtschaftliche Betriebe attraktiver, große Dachflächen komplett zu nutzen, auch wenn der eigene Stromverbrauch nicht so hoch ausfällt.  

  • Kleinere Anlagen (zum Beispiel Anlagen bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern) sind von der Einkommensteuer befreit. Außerdem entfällt die Umsatzsteuer bei der Anschaffung von PV-Anlagen und Speichern.  

Chancen und Auswirkungen der neuen EEG-Novelle

Die Bundesregierung sieht in der EEG-Novelle 2023 einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Energiewende. Allerdings ist Werbung für die eigenen Produkte in der Politik genauso selbstverständlich wie in der Wirtschaft. 

Wir haben das Potenzial der Regelungen in zwei Bereichen unter die Lupe genommen.

Die EEG-Novelle und Photovoltaik: Wie kann die Novelle zur Energiewende beitragen?

Für Karsten Ahrens steht fest: „Die Photovoltaik ist der große Gewinner.“ Die neue EEG-Novelle räumt einige Hürden beiseite, die manch einen bisher davon abgehalten haben, eine Solaranlage auf seinem Dach oder auf seinem Balkon zu installieren. Sie macht es attraktiver, Solarstrom für den Eigenverbrauch zu produzieren und ihn ins Netz einzuspeisen.  

Wie können Unternehmen durch die Neuerungen Geld sparen?

Auch hier bescheinigt Karsten Ahrens der EEG-Novelle ein großes Potenzial: „Getrieben vom Wegfall der EEG-Umlage und dem Preisanstieg der letzten zwei Jahre gewinnen Eigenerzeugungsszenarien immer mehr an Attraktivität.“ 

Dabei hat Photovoltaik den Vorteil, dass ihre Nutzung besonders einfach ist. Ob auf Bürogebäuden, Produktionshallen, Carports oder Pförtnerhäuschen, viele Flächen eignen sich für die Installation von PV-Modulen. Durch technische Weiterentwicklungen erzeugen moderne Anlagen auf kleiner Fläche viel Strom. Gleichzeitig sinken die Energieentstehungskosten, und der Wartungsaufwand ist minimal. 

Neben dem Trend hin zum Ausbau von Photovoltaik beobachtet Karsten Ahrens, dass sich mehr Unternehmen für den Anschluss standortnaher Windparks entscheiden, direkt oder mittelbar über das Netz. Allerdings lohne sich dies erst ab einer gewissen Größe und eines gewissen Energieverbrauchs.  

Wichtig: Die Förderung allein darf nicht entscheidend sein

Einen Tipp hat Karsten Ahrens für Unternehmen, die die Gunst der Stunde nutzen und Photovoltaikanlagen auf ihrem Gelände installieren wollen: „Nichts darf sich nur aufgrund der Förderung rechnen.“ Denn es bestehe immer das Risiko, dass der Fördertopf plötzlich leer sei und keine neuen Fördermittel bereitgestellt würden.  

Dass die dezentrale Erzeugung von Energie und Absicherung des eigenen Energieverbrauchs aktuell empfehlenswert ist, hält Karsten Ahrens dagegen für eine Selbstverständlichkeit.  

Fazit: Solarenergie lohnt sich jetzt noch mehr

In Zeiten von Klimawandel und Ukraine-Krise eröffnet Photovoltaik große Chancen für Unternehmen. Sie können Kosten sparen, wertvolle Ressourcen schonen und ein Stück weit unabhängig von schwankenden Energiepreisen werden.  

Seit Inkrafttreten der EEG-Novelle 2023 gelten diese Vorteile noch mehr als früher. Vor allem der Wegfall der EEG-Umlage erhöht die Attraktivität von Solaranlagen für den Eigenverbrauch, auch für kleine Unternehmen. Schließlich erzeugen moderne Solarmodule viel Strom auf überschaubaren Flächen.  

Sogar das Marketing profitiert von dieser Entwicklung: Weil Konsument:innen zunehmend Wert auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen legen, lässt sich diese Art der Stromerzeugung zur Imagepflege verwenden, ganz ohne schlechtes Gewissen. 

 

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